Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 15. Juni 2024, 22:27:44
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: Holgi33
« am: 29. Juli 2009, 10:28:32 »

Ich bin als beorderter PzGrenFw im September auf dem Lehrgang in Plön für 14 Tage.

Zulassungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossener UL1. Deshalb für Mannschaftsdienstgrade nicht geöffnet.

Den UL1 habe ich im Januar (4 Wochen) bei der aktiven Truppe absolviert. Somit komme ich auch auf 6 Wochen, wie der Lehrgang beim Heer, den man auch als Mannschaftsdienstgrad sofort besuchen kann.

Wer die 6 Wochen nicht unter einen Hut bekommt sollte über meine Vorgehensweise nachdenken. Der Beorderungstruppenteil und die SDBw muss da aber mitspielen und zustimmen.
Autor: mailman
« am: 28. Juli 2009, 21:53:35 »

Wenn der für Reservisten geöffnet ist dann theortisch ja.

Aber ich weiß nicht wie das aussieht wenn man vorher nicht bei der Marine war.
Autor: witte
« am: 28. Juli 2009, 18:33:18 »

Kann ich auch den Bootsmann-Lehrgang der Marine besuchen?

Dieser dauert nur 14 Tage.
Autor: ulli76
« am: 23. Juli 2009, 22:23:05 »

Oops, hab ja gar nich gesehen, dass er in der Rubrik "Reserve" gepostet hatte.

Somit macht das, was ich geschrieben hatte nich ganz so viel Sinn. Das würde für jemanden gelten, der SaZ 12 Feldwebellaufbahn machen will.
Autor: bayern bazi
« am: 23. Juli 2009, 22:07:18 »

tja - da muss ich dich leider entäuschen

als metzgermeister bliebe die nur die möglichkeit auf einen Küchenfeldwebel posten beordert zu werden, um eine FD fw zu bekommen - nur hier gibt es leider einen absoluten mangel an planstellen - so das sich bereits "altgediente" VpflFw um diese prügeln und im normalfall wird kein neuer fachdiener eingestellt mit dienstgrad vorläufig, wenn es bereits "fertige" leute mit dieser ausbildung gibt


ich bin übrigens selber VpflFw und such grad ne neue Mobstelle, da bei meinem alten verband diese gestrichen wurde  >:(

im übrigen kannst du auf eienr vpflfw stelle fast nur noch im einsatz üben, da die bundeswehrküchen privatisiert wurden und die (soldatischen) köche nicht mehr am tagesgeschäft beteiligt werden.
Autor: ulli76
« am: 23. Juli 2009, 20:34:41 »

Ganz so funktioniert das dann doch nicht.
Aber der Unterschied ist dass die erst Variante der Fw FD also Fachdienst ist, damit wirst du in deinem erlernten Beruf eingesetzt und bekommst den Beruf von anfang an. Einen Fw-Lehrgang machst du trotzdem.
Im zweiten Fall kämst du in den Truppendienst. Da wirst du nicht in deinem Beruf eingesetzt und bist normaler FA. Das dauert aber ein bischen länger als der 6-Wochen-Lehrgang.
Dritte Möglichkeit wäre noch du fängst als FA an und machst innerhalb der Bundeswehr eine andere Ausbildung (ZAW) das wäre dann auch Fachdienst.

Der Fachdienst hätte z.B. den Vorteil, dass du die ganze Zeit mehr oder weniger in deinem Beruf arbeitest und das den ÜBergang zum Zivilleben später erleichtert. (Aber Obacht, da gibt´s gewaltige Unterschiede in den Dienstposten. Beispiel Sanitätsdienst: Ein Rettungsassistent fährt im seltensten Fall Rettung wie man es aus dem Zivilen kenn. Im ungünstigsten Fall macht er z.B. Materialbewirtschaftung und betreibt im Einsatzfall eine Notaufnahme mit. Im günstigsten Fall sitzt er auf einer Rettungswache eines BWKs und macht genau das was er gelernt hat.)

Kannst dich noch mal auf www.bundeswehr-karriere.de über die Unterschiede zwischen den beiden Laufbahnen informieren.
Autor: witte007
« am: 23. Juli 2009, 19:59:10 »

Hallo,

mir wurden heute 2 Möglichkeiten eröffnet,den Feldwebel Dienstgrad zu erreichen.

Ich bin Metzgermeister und Betriebswirt(HWK).

1.Ich kann aufgrund meines Zivilberufes Feldwebel werden,würde dann nur in der Küche eingesetzt sein,sonst würde ich den Dienstgrad wieder verlieren.

2.Ich mache den Feldwebel-Lehrgang,Dauer ca. 6 Wochen und wäre dann quasi (normaler) Feldwebel,der an die frische Luft darf.

Welche Variante ist besser?

Hat jemand schon selbige Erfahrungen gemacht?

Gruß
Witte
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de