Autor: philantrophie87
« am: 16. September 2009, 11:16:54 »Also folgender Sachverhalt:
Zur Zeit meiner Bewerbung bei der Bundeswehr als SaZ hatte ich eine eigene Wohnung welche ich auch noch zur Zeit des Einberufungsbescheid unterhielt. Meinen Dienst trete ich nun am 1.10.09 in Heide an. Aus persönlichen Gründen musste ich die Wohnung aber nun ebenfalls zum 1.10.09 kündigen. Meine Frage ist nun : Ändert sich dadurch nun iwas im Ablauf meiner Einberufung und Unterbringung etwas? Da ich ja nun zum Dienstantritt keine zivile Wohnung mehr besitze.
ich bedanke mich schonmal im Voraus für hilfreiche Antworten
Zur Zeit meiner Bewerbung bei der Bundeswehr als SaZ hatte ich eine eigene Wohnung welche ich auch noch zur Zeit des Einberufungsbescheid unterhielt. Meinen Dienst trete ich nun am 1.10.09 in Heide an. Aus persönlichen Gründen musste ich die Wohnung aber nun ebenfalls zum 1.10.09 kündigen. Meine Frage ist nun : Ändert sich dadurch nun iwas im Ablauf meiner Einberufung und Unterbringung etwas? Da ich ja nun zum Dienstantritt keine zivile Wohnung mehr besitze.
ich bedanke mich schonmal im Voraus für hilfreiche Antworten