Autor: miguhamburg1
« am: 02. Dezember 2010, 14:50:05 »Nochmal zum Mitschreiben, liebe Fragestellerin: Der einzige Weg zur Verpflichtung als Uffz führt über eine entsprechende Bewerbung. Für die Korrektheit und Vollständigkeit aller Angaben ist einzig und allein der/die Bewerbende verantwortlich, hier als Ihr Sohn. Auch der/die WDB ist nur hilfreich und unterstützend tätig. Fordern Sie Ihren Sohn auf, nicht lange zu lamentieren, sondern wieder beim EDBvorstellig zu werden, mit ihm/ihr alle Möglichkeiten festzustellen und dann die Bewerbung folgerichtig zu erstellen und abzugeben.
Und dann muss Ih Sohn abwarten, ob es zum Auswahlverfahren beim zuständigen ZNwG kommt.
Und dann muss Ih Sohn abwarten, ob es zum Auswahlverfahren beim zuständigen ZNwG kommt.