Autor: miguhamburg1
« am: 17. Januar 2011, 14:31:27 »@ Army Strong: Für den AFG Einsatz gibt es für die Bundeswehr ein Bundestagsmandat. Dies können Sie sowohl auf der Homepage des Bundestages, als auch meines Wissens nach unter bundeswehr.de nachlesen. An dieses Mandat haben sich alle in AFG eingesetzten Bundeswehrsoldaten zu halten, denn es ist bindend auch für den Umfang der Befehlsgebung vor Ort. Insofern können Sie dort auch nachlesen, welcher grundsätzlichen Art die Aufträge entsprechen und die von mir beschriebenen Prioritäten nachlesen.
Die einzigen geheimgehaltenen Operationen der Bundeswehr betreffen das KSK, jedoch wurde auch öffentlich bereits festgestellt, dass es sich nicht an Aktionen beteiligt hat, die zum Ziel hatten, bestimmte Personen gezielt zu liquidieren. Auch dies können Sie auf den Seiten des Bundestages nachlesen, hierzu gab es mehrere parlamentarische Anfragen an die Bundesregierung.
Wenn Sie diese Grundlagen auswerten, werden Sie feststellen, dass die hier im Thread infragestehenden Operationen weit überwiegend nicht in Form von Angriffs-/Bekämpfungs-/Provokationsaktivitäten erfolgen. Dass es dennoch leider sehr häufig zu Gefechten kommt, hat aber nichts damit zu tun.
Die einzigen geheimgehaltenen Operationen der Bundeswehr betreffen das KSK, jedoch wurde auch öffentlich bereits festgestellt, dass es sich nicht an Aktionen beteiligt hat, die zum Ziel hatten, bestimmte Personen gezielt zu liquidieren. Auch dies können Sie auf den Seiten des Bundestages nachlesen, hierzu gab es mehrere parlamentarische Anfragen an die Bundesregierung.
Wenn Sie diese Grundlagen auswerten, werden Sie feststellen, dass die hier im Thread infragestehenden Operationen weit überwiegend nicht in Form von Angriffs-/Bekämpfungs-/Provokationsaktivitäten erfolgen. Dass es dennoch leider sehr häufig zu Gefechten kommt, hat aber nichts damit zu tun.