Autor: Andi
« am: 12. Juli 2011, 19:10:48 »Sorry der Fragesteller hat eine für einige etwas naive Frage gestellt.
Sehe ich genauso.
Im Übrigen erhält ein SaZ seine Bezüge am letzten Werktag eines Monats im Voraus für den Folgemonat.
Gruß Andi
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Sorry der Fragesteller hat eine für einige etwas naive Frage gestellt.
..mich nervt nur, dass Sie hier Antworten schreiben die Nichts mit der Frage zu tun haben...
Wo steht den hier das ich nicht meine Meinung äußern darf? Wenn sie nicht mit Kritik umgehen können, ist das nicht mein Problem.
Welche Auskunft haben Sie denn von Ihrem Spieß bekommen?
Gar keine, denn Der z.Zt irgendwelche Aussenddienstliche Tätigkeit hat.
Welche Auskunft haben Sie denn von Ihrem Spieß bekommen?
Warum wundert es mich nicht, das gerade die Wiedereinsteller hier einen gewissen Grad an Grundwissen vermissen lassen.