ZUR INFORMATION:
Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.
REGISTRIERUNGSMAILS:
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
ZitatHier wirst Du geholfen!
http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK94uyk-KLU4sSiJD0gVZqWVqVfkO2oCAAL0KVb/
Zu deiner zweiten Frage: Die Einverständniserklärung des Arbeitgebers benötigst Du immer.
Einverständniserklärung bedeutet aber nicht, daß Du von deinem Arbeitgeber die Einverständnis benötigst Res Uffz oder Res Offz zu werden, sondern lediglich die Erlaubnis während der Arbeitszeit zu einer Übung eingezogen zu werden!
Zitatfür den StUffz vorl. reicht eine verwertbare zivile Qualifikation.
Als BWLer sollte evtl. Stabsdienst- oder MatDispo- oder MatBewUffz allemal gehen.
Dann nach 24 WÜb-Tagen innerhalb von drei Jahren, davon mindestens 12 Tage am Stück sowie pos. Beurteilung und der DG kann endgültig verliehen werden. (Quelle:ZDv 20/7).
Lehrgänge sind dafür nicht erforderlich (erst ab Feldwebel vorl.).
Wie meine Vorschreiber schon angemerkt haben, am Besten mal Kontakt mit der SDBw Abt. IV aufnehmen (mir wurde dort auch jedesmal sehr gut geholfen) und die Möglichkeiten erfragen.
Sich selber einen TrT zum Üben/Beordernlassen suchen ist immer gut. Einfach mal ein paar Stunden ans Telefon klemmen und diverse S1-Abt. anrufen.
Eigeninitiative macht immer einen guten Eindruck.
Zitat von: OG d.R. am 22. November 2011, 15:41:13ZitatMelde dich zunächst einmal Bei der SDBw und frage dort wegen Wehrübungen nach. So habe ich es früher auch immer gemacht.
Wenn Du dann in einem Truppenteil übst, solltest Du dein Interesse an einer Beorderung kundtun.
Wenn Du dann keinen schläfrigen S1 hast, dann sollte dir zumindest der weitere Weg erklärt werden.
Beorderungsstellen sind dann sowohl Dienstposten als SG aber auch als Stabsunteroffizier oder aber Du wirst auf einen Feldwebeldienstposten gestellt, je nachdem, wo man dich gebrauchen kann.
Die Lehrgänge mußt Du natürlich so oder so absolvieren.
Ok, also das mit dem ResOffz kann ich ja erstmal auf Eis legen.
Wenn ich das richtig deute, kann ich an Wehrübungen teilnehmen, ohne Beorderung und dabei befördert werden?
Ich möchte eben auch nicht ewig OG bleiben! Mir würde es fast schon reichen wenn ich mal SU oder OFw d.R. bin ;-)
ZitatMelde dich zunächst einmal Bei der SDBw und frage dort wegen Wehrübungen nach. So habe ich es früher auch immer gemacht.
Wenn Du dann in einem Truppenteil übst, solltest Du dein Interesse an einer Beorderung kundtun.
Wenn Du dann keinen schläfrigen S1 hast, dann sollte dir zumindest der weitere Weg erklärt werden.
Beorderungsstellen sind dann sowohl Dienstposten als SG aber auch als Stabsunteroffizier oder aber Du wirst auf einen Feldwebeldienstposten gestellt, je nachdem, wo man dich gebrauchen kann.
Die Lehrgänge mußt Du natürlich so oder so absolvieren.
Zitat von: Ehem. OG am 22. November 2011, 15:26:15
Ich habe ja auch Hochschulabschluss (Bachelor in BWL).
Wenn jetzt Offz-Laufbahn nicht klappen sollte, bleibt mir denn dann och eine andere Möglichkeit?
(Abgesehen eben von der freiwilligen, ohne Beorderung und Beförderung).
Ich bleibe ja sonst auf ewig OG und bei evtl. Veranstaltungen bin ich dann regelmäßig der Depp. Im zivilen Leben aber in einer Führungspos.
Also: Was gibts noch?
Zitat von: The_Staffsergeant am 22. November 2011, 15:07:05Zitat von: MarekD am 22. November 2011, 10:01:54
Und denk auch dran, daß wir in der BW haufenweise Reservisten mit akademischen Grad haben, die dennoch OG sind.
Ich kenne einen Obergefreiten mit Doktortitel. Der Mann will auch nicht mehr sein, sondern findet die Kameradschaft im Reservistenverband einfach "dufte".
Ich kenne da ein SU d. R. Dr. der Bio-Chemie
Er würde gerne in ein ABC-Btl gehen mit angepassten Dienstgrad, aber keine Stelle für ihn frei. bzw. wird nicht benötigt.
Zitat von: MarekD am 22. November 2011, 10:01:54
Und denk auch dran, daß wir in der BW haufenweise Reservisten mit akademischen Grad haben, die dennoch OG sind.
Ich kenne einen Obergefreiten mit Doktortitel. Der Mann will auch nicht mehr sein, sondern findet die Kameradschaft im Reservistenverband einfach "dufte".
Zitat von: SaniChris am 22. November 2011, 09:20:44
Wobei ich ja sowieso dafür, wäre nach spätestens 2 Jahren zu prüfen, ob der Kamerad, jemals seit er die Uniform hat, an einer Veranstaltung teilgenommen hat.
Ansonsten Anschreiben, Einfinden bei der nächsten LhBw zur Auskleidung. Weil es gibt Kameraden, die auf ne Uniform warten, und die auch zum dienstlichen Zweck anziehen würden.
Zitat von: Ehem. OG am 20. November 2011, 16:57:24
Mir ist schon klar, wer dafür zuständig ist.
Ich möchte doch nur wissen, ob es im Regelfall Probleme gibt dabei oder ob der mehr ein Automatismus ist, dass ich da einen Antrag stelle und dann wieder eingekleidet werde.