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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
ZitatZusätzlich ist zu bedenken, dass das Führen dieses Messers ohne behördliche Erlaubnis im Privaten Umfeld verboten ist.
Zitat von: Flip25 am 21. Juni 2011, 17:43:08Nein! Alle Waffen, alle Einhandmesser (solange nicht durch Feststellungsbescheid BKA freigestellt) und alle Messer mit feststehender Klinge über 12 cm dürfen nicht geführt (außerhalb des eigenen Geländes mitgeschleppt) werden. Der "kleine Waffenschein" berechtigt zum Führen einer Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffe und ausschließlich dazu. Mit Messern hat er nichts zu tun.
Ja gut da muss man differenzieren was erlaubt ist und was nicht. Messer mit einer
Klingenlänge bis 12 oder 12,5 bin mir gerade nicht sicher sind in Deutschland erlaubt.
Alles was darüber geht darf nicht in der Öffentlichkeit mitgeführt werden, sondern nur
auf Privatbesitz. Ansonsten braucht man einen kleinen Waffenschein dafür, aber da kenne
ich mich nicht so gut mit aus.
Zitat von: Terek am 21. Juni 2011, 19:16:15Zitat von: KlausP am 21. Juni 2011, 17:37:55
Haben natürlich doch ein paar gemacht und sind bei Polizeikontrollen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz belangt worden.
Da hatten anscheinend einige Leute Langeweile, bzw. wollten die Anzahl der bearbeiteten Vorgänge erhöhen. Ich kann mir kaum vorstellen, daß diese Messer zufällig bei normalen Personenkontrollen - am besten noch bei Heimfahrern in Uniform in der Beintasche - gefunden worden sind.
Zitat von: KlausP am 21. Juni 2011, 17:37:55
Haben natürlich doch ein paar gemacht und sind bei Polizeikontrollen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz belangt worden.