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Fragen zum KM 4000

Begonnen von Flip25, 02. Januar 2011, 15:46:27

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BulleMölders

So ist es, du darfst es zu Hause in der Schublade liegen haben oder auch in deiner Wohnung mit dir herumtragen, sobald du damit aber in die Öffentlichkeit begibst begehst du eine Ordnungswidrig.

Flip25

So nach langem hin und her habe ich mich in einem Messerforum angemeldet und mich mal beraten lassen.
Es gibt ja sooo viele schöne Messer :o :o :o WAHNSINN 8)

Naja hab mich gegen das KM 4000 entschieden und die Qualitätsspange etwas höher gelegt ;D

Dabei ist das raus gekommen http://www.extremaratioknivesdivision.eu/english/prodotti/fulcrum/index.html

Kann die Angelsaison kaum erwarten. Endlich wieder fischen und unter freiem Himmel schlafen und das
Messerchen ausgiebig testen :D ;D

LG Flip :)

Oscar Golf Mike

Man mußt du große Fische angeln bei so einem großen Messer, na dann Petri Heil.
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

Flip25

Ja sicher das :D, in unserem Teich schwimmen Haie, Wale und Riesen-Kraken  ;D :D ;)

Um Feuerholz zu machen ist es bestimmt auch geeignet ;)

Flip25

Zitat von: ulli76 am 23. April 2011, 16:49:25
Vielleicht soll das Wort Setzkescher-Lage heissen und da ein "k" zu viel rein gekommen.

Hm ??? Ich weis trotzdem nicht was O.G.M meint :(

Flip25

So nachdem ich das Messer nun einige Male in Gebrauch hatte, ist es mal
an der Zeit ein Fazit zu ziehen.
Unbedingte Kaufempfehlung für Outdoor- Angelfans!!!

Egal ob man ein Uferbereich von Sträuchern oder Ästen entfernen will
oder Europaletten zu Feuerholz verarbeiten möchte, das Messer macht das
alles mit! Am Anfang geht etwas von der schwarzen Beschichtung verloren
aber nicht bis auf den blanken Stahl.

Ich war am Anfang von der Kaufschärfe
nicht 100% überzeugt, doch eine zu scharfe und dünne Klinge würde bei so
groben Arbeiten schnell ausbrechen. Das Nachschärfen ist übrigens kostenlos,
der Hersteller übernimmt die Kosten, nur den Versand nach Italien muss man selber zahlen ;)


Oscar Golf Mike

Ich hoffe du spekulierst nicht darauf das Ding während deines Dienstes irgenwann mal tragen zu wollen, das könnte ins Auge gehen.
Ich war mal auch so frech während einer DVaG ein Messer an meiner Weste zu drapieren was sofort den Herren mißfiel die was zu sagen hatten.

Fazit:

Nur dienstlich geliefertes, wie gesagt nur für den Fall der Fälle. ;)
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

wolverine

Das Messer ist auch viel zu teuer um es in irgendeinem Unterprivilegierten stecken zu lassen!
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Oscar Golf Mike

Genau, dann lieber das dienstlich gelieferte Taschenmesser nehmen und ne Verlustmeldung schreiben. ;D
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

Flip25

 :D ;D Nett ausgedrückt 8)

Nein direkt für die Bundeswehr habe ich es nicht gekauft! Es ist in aller erster
Linie für das Angeln gedacht. Allerdings habe ich beim Kauf darauf geachtet das die
Qualität sehr hoch ist...

Sollte sich in Übungen heraus stellen das ein Messer nützlich ist, kann man ja immer
noch überlegen/ fragen ob das Messer im Einsatz getragen werden darf.
Sofern es von Nutzen ist! Denn mir ist noch kein Deutscher Soldat in Videos oder auf
Bildern aufgefallen der ein Kampfmesser trägt ;) allerdings ein paar mit Einhandmessern.
Um sich die Semmel zu schmieren versteht sich ;D

Übrigens mach diese Messerfirma auch sehr robuste für Soldaten entwickelte schicke
Einhandmesser ;)

KlausP

Es gibt dienstlich gelieferte Einhandmesser. Die Soldaten, die damit ausgestattet wurden, mussten extra belehrt werden, dass sie es nur im Dienst tragen und keinesfalls am Wochenende mit nach Hause nehmen dürfen. Haben natürlich doch ein paar gemacht und sind bei Polizeikontrollen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz belangt worden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flip25

#26
Ja gut da muss man differenzieren was erlaubt ist und was nicht. Messer mit einer
Klingenlänge bis 12 oder 12,5 bin mir gerade nicht sicher sind in Deutschland erlaubt.
Alles was darüber geht darf nicht in der Öffentlichkeit mitgeführt werden, sondern nur
auf Privatbesitz. Ansonsten braucht man einen kleinen Waffenschein dafür, aber da kenne
ich mich nicht so gut mit aus. ;)


@wolverine: danke,bin wohl nicht mehr auf dem Aktuellen Stand! Werde mir aber die Gesetzeslage
mal verinnerlichen ;)

Terek

Zitat von: KlausP am 21. Juni 2011, 17:37:55
Haben natürlich doch ein paar gemacht und sind bei Polizeikontrollen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz belangt worden.

Da hatten anscheinend einige Leute Langeweile, bzw. wollten die Anzahl der bearbeiteten Vorgänge erhöhen. Ich kann mir kaum vorstellen, daß diese Messer zufällig bei normalen Personenkontrollen - am besten noch bei Heimfahrern in Uniform in der Beintasche - gefunden worden sind.

Flip25

Zitat von: Terek am 21. Juni 2011, 19:16:15
Zitat von: KlausP am 21. Juni 2011, 17:37:55
Haben natürlich doch ein paar gemacht und sind bei Polizeikontrollen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz belangt worden.

Da hatten anscheinend einige Leute Langeweile, bzw. wollten die Anzahl der bearbeiteten Vorgänge erhöhen. Ich kann mir kaum vorstellen, daß diese Messer zufällig bei normalen Personenkontrollen - am besten noch bei Heimfahrern in Uniform in der Beintasche - gefunden worden sind.

Reine Spekulation die hier net rein passt und uns nichts bringt;)

wolverine

Zitat von: Flip25 am 21. Juni 2011, 17:43:08
Ja gut da muss man differenzieren was erlaubt ist und was nicht. Messer mit einer
Klingenlänge bis 12 oder 12,5 bin mir gerade nicht sicher sind in Deutschland erlaubt.
Alles was darüber geht darf nicht in der Öffentlichkeit mitgeführt werden, sondern nur
auf Privatbesitz. Ansonsten braucht man einen kleinen Waffenschein dafür, aber da kenne
ich mich nicht so gut mit aus. ;)
Nein! Alle Waffen, alle Einhandmesser (solange nicht durch Feststellungsbescheid BKA freigestellt) und alle Messer mit feststehender Klinge über 12 cm dürfen nicht geführt (außerhalb des eigenen Geländes mitgeschleppt) werden. Der "kleine Waffenschein" berechtigt zum Führen einer Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffe und ausschließlich dazu. Mit Messern hat er nichts zu tun.
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