Autor: alter Geist
« am: 04. Mai 2012, 12:14:16 »Denn schließlich ist das wichtigste beim Bund, dass man sich absichert.
Ich liebe es!
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Denn schließlich ist das wichtigste beim Bund, dass man sich absichert.
Zwei kurze Anmerkungen:
1. Sie können aber schon die Vorschriftenzitate lesen, oder ? Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist genau in den genannten Fällen erforderlich und sonst nicht!
2. SAP? Was haben denn Sie geraucht? Was bitteschön hat ein Wehrübender mit SAP zu tun? Die sind darin nicht erfasst, so dass für Lehrgangsteilnahmen von Wehrübenden immer noch sog. "Blindbuchungen" gemacht werden müssen. Und anschließend werden die Plätze manuell vergeben! Wehrübungsanforderungen z. B. für meinen Einsatz, der demnächst beginnt, werden vom Leitverband über Email (Formular WÜb-Anforderung als Anhang!) an die SDBw (KWEA in Kopie!) gemacht und dann von der SDBw ebenfalls per Email dem KWEA als genehmigt mitgeteilt! SAP ist dabei überhaupt nicht im Spiel! Quelle hierfür: SDBw, KptLt. H. vom letzten Donnerstag, 26.04.2012!
"117. Die schriftliche Zustimmung der Arbeitgeberseite/der Dienstbehörde ist von dem Übungstruppenteil/der Übungsdienststelle einzuholen und der Anforderung zu Wehrdienstleistungen beizufügen für Wehrübungen und Übungen
- von mehr als drei Monaten Dauer oder
- soweit sie nach Erreichen der gesetzlichen Gesamtdauer sechs Wochen im Kalenderjahr überschreiten oder
- zur Ausbildung für eine besondere Auslandsverwendung, wenn für diese selbst die Zustimmung erforderlich ist."
"Wehrübungen und Übungen dauern grundsätzlich höchstens drei Monate. Zu Wehrübungen und Übungen können bis zu folgender gesetzlicher Gesamtdauer einberufen werden:
- Offiziere 12 Monate,
- Unteroffiziere 9 Monate und
- Mannschaften 6 Monate.
Auf die Gesamtdauer von Wehrübungen und Übungen, werden die Wehrübungen und Übungen, die als Bereitschaftsdienst von der Bundesregierung angeordnet wurden und die Wehrdienstarten/Dienstleistungsarten besondere Auslandsverwendung (Kapitel 4), Hilfeleistung im Innern (Kapitel 5) und Hilfeleistung im Ausland (Kapitel 13) nicht angerechnet"
Zweimal kann aber wohl nicht schaden...
(... durch die Notwendigkeit, eine Wehrübung für die Beurteilung zu haben (idR. min. 12 Tage am Stück), entfällt sowieso in den meisten / vielen Fällen die Notwendigkeit einer Anrechnung von DVags ....)
Du machst am WE DVags "alleine" bei Deinem MobTrT? Hört sich etwas komisch an ...
Weitere Fragen: Dienstgrad, Dotierung der Stelle, WÜ Tage im Dienstgrad, Beurteilung (nicht älter als ein Jahr), dafür notwendige WÜ schon gemacht, alle ATNs vorhanden, ?
Zitat...Die genauen Ausführungsbestimmungen werden derzeit erarbeitet und nach Entscheidung veröffentlicht.