ZUR INFORMATION:
Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.
REGISTRIERUNGSMAILS:
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
ZitatDie Erzwingungshaft droht den Eltern, nicht dem Schulschwänzer.
ZitatAndauernde Verstöße gegen die Schulpflicht können bei einem entsprechenden Antrag der Schulaufsichtsbehörde ernstzunehmende Konsequenzen haben: Es drohen Geldstrafen oder sogar eine bis zu sechsmonatige Freiheitsstrafe.Quelle: http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Internet?rid=HKM_15/HKM_Internet/sub/191/19120dad-f055-f901-e76c-d97ccf4e69f2,,22222222-2222-2222-2222-222222222222.htm
Zitat von: F_K am 29. August 2012, 11:01:33Äh, Nein. Strafrecht ist Bundeszuständigkeit und da ist die Landesverfassung außen vor.
Naja, Jungs,
je nach Landesverfassung kann Schulschwänzen durchaus eine STRAFTAT sein,
ZitatIch hatte in der Schule jedes Halbjahr ca. 100 Fehlstunden - Ein schlechter Mensch bin ich deshalb sicher nicht geworden. ^^