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Schulschwänzen nicht angegeben...

Begonnen von Jens K., 28. August 2012, 19:35:42

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Jens K.

Moin moin zusammen,

aufgrund der Aussage das Schulschwänzen nicht im Führungszeugnis steht, wie mir ein Polizist sagte, habe ich das nicht im Bewerbungsbogen angegeben...
Im Nachhinein ist mir unwohl bei der Sache.
Ich habe nächsten Monat Eignungstest in Hannover.
Kann das nicht angeben schwerwiegende Folgen haben?

Liebe Grüße

M4rv

Naja wenn Sie 100 unentschuldigte Fehlstunden habe, dann kommt glaube ich jeder drauf, dass sie nicht gerade regelmäßig in der Schule waren. Ich wüsste aber auch nicht wo genau in der Bewerbung man das hätte angeben sollen/müssen? Da es sich hier ja definitiv nicht um eine Straftat handelt?
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Cpt. Price

Je nach Schulart und menge der Fehltage kann das im Zeugniss vermerkt sein.
Und Gott sprach zu den Steinen: "Steine, wollt ihr Kampfschwimmer werden?" Und die Steine flüsterten erführchtig: "Nein Herr, dafür sind wir nicht hart genug."

Gräfin

#3
Richtig, es ist kein Strafverfahren, sondern ein Ordnungswidrigkeitenverfahren....wenn mich nicht alles  täuscht. Näheres können sicher unsere Anwälte erläutern.
Und Ordnungswidrigkeiten werden nicht im Führungszeugnis aufgelistet.
Also erstmal keine Panik.
Kann natürlich sein, dass man im Gespräch drauf kommt. Da hängts dann davon ab, wie gut der TE damit umgehen kann.

P.S Ich bin kein Jurist....mir deshalb also nicht 100pro sicher
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

StOPfr

#4
Ich meine, dass das eine Straftatbestand Ordnungswidrigkeit sein wird. Ist es geahndet worden und wenn ja, wie? Vorsichtshalber - falls hier nicht noch anderslautender juristischer Rat folgt - würde ich das im ZNwG zügig angeben. Wahrscheinlich bleibt es dann folgenlos.   
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Jan-Hendrik

Jetzt habe ich doch glatt noch einmal mein Abiturzeugnis rausgekramt und geschaut - In einem Abschlusszeugnis ist das nicht vermerkt, zumal man doch wissen sollte, was dort drinne steht, da man das Original zuhause hat.

Wieso solltest du das angeben? Ich hatte in der Schule jedes Halbjahr ca. 100 Fehlstunden - Ein schlechter Mensch bin ich deshalb sicher nicht geworden. ^^

Gräfin

Schlechter Mensch hin oder her....stolz sollte man darauf nicht sein.
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

Jens K.

Danke schonmal für die ganzen Antworten.

Ich war mir bloß unsicher weil man etwas mit Straftaten angeben musste...

Ja es wurde geahndet. Ich musste Sozialstunden ableisten.  8)

Liebe Grüße!

F_K

Naja, Jungs,

je nach Landesverfassung kann Schulschwänzen durchaus eine STRAFTAT sein, siehe z. B.
https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/schulpflicht/allgemeine-schulpflicht.aspx

d. h. eine Entsprechende VERURTEILUNG wird sehr wohl im erweiterten Führungszeugnis für Behörden drin stehen.

ZitatIch hatte in der Schule jedes Halbjahr ca. 100 Fehlstunden - Ein schlechter Mensch bin ich deshalb sicher nicht geworden. ^^

Schlechter Mensch hin oder her - wie war denn Dein Abiturschnitt?

Wenn Du einer gesetztlichen Verpflichtung nicht nachkommst - denkst Du, dass qualifiziert für eine Führungsaufgabe bei einer Behörde? Wird dies eher negativ oder positiv gewertet werden?

wolverine

Zitat von: F_K am 29. August 2012, 11:01:33
Naja, Jungs,

je nach Landesverfassung kann Schulschwänzen durchaus eine STRAFTAT sein,
Äh, Nein. Strafrecht ist Bundeszuständigkeit und da ist die Landesverfassung außen vor.
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F_K

... es mag ja "nur" Erzwingungshaft sein, aber

ZitatAndauernde Verstöße gegen die Schulpflicht können bei einem entsprechenden Antrag der Schulaufsichtsbehörde ernstzunehmende Konsequenzen haben: Es drohen Geldstrafen oder sogar eine bis zu sechsmonatige Freiheitsstrafe.
Quelle: http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Internet?rid=HKM_15/HKM_Internet/sub/191/19120dad-f055-f901-e76c-d97ccf4e69f2,,22222222-2222-2222-2222-222222222222.htm

Den Rest mögen die Juristen hier diskutieren - der Artikel spricht jedenfalls von STRAFEN.

AriFuSchr

@ F_K

Die Erzwingungshaft droht den Eltern, nicht dem Schulschwänzer.

Also aufpassen, dass die Kinners tatsächlich in der Penne sind sonst...
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

F_K

ZitatDie Erzwingungshaft droht den Eltern, nicht dem Schulschwänzer.

... dies kommt wohl auf das Alter des "Täters" an - wenn dieser volljährig ist, treffen ihn die Maßnahmen. (wer googelt, findet einen Berufsschüler, der wegen ausstehender Bußgelder von 2700 Euro für 60 Tage (!) in den Bau gegangen ist.)

Gräfin

Es sind auch schon 16jährige für ne Woche in den "Bau" gegangen.
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

M4rv

Aber bei Volljährigkeit, hat man ja i.d.R. mindestens schon einen Hauptschulabschluss und somit die Schulpflicht erfüllt und kann somit dafür nicht mehr belangt werden? Das predigen uns zumindest unsere Lehrer immer :D
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