Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor dogfish
 - 04. Oktober 2012, 08:30:30
Den erweiterten Realschulabschluss gibt es meines Wissens nach in Bremen und Niedersachsen und er berechtigt Realschüler zum reibungslosen Übergang in die 11. Klasse einer gymnasialen Oberstufe (sprich: Ohne Aufnahmeprüfung oder ähnlichem). Unter welchen Bedingungen dieser auch nachträglich anerkannt wird, müsstest du einfach mal bei deiner alten Schule erfragen, die sollten sowas eigentlich wissen.

Nichts desto trotz - was bringt dir dieses Wissen? In der Praxis wird äußert selten zwischen dem regulären und dem erweiterten Realschulabschluss differenziert. Insbesondere nach 8 bis 12 Jahren Dienstzeit kräht kein Hahn mehr danach, welchen der beiden Abschlüsse du in der Tasche hast. An einigen Fachhochschulen/Hochschulen ist inzwischen auch schon der Quereinstieg ins Studium über Realschule+Berufsausbildung+Berufserfahrung möglich.
Autor Sascha_S
 - 03. Oktober 2012, 18:42:49
Zitat von: F_K am 02. Oktober 2012, 13:10:11
@ Andi und Ralf:

Dieser (zukünftige) Kamerad hat offensichtlich nicht den "erweiterten" Realschulabschluß geschafft (also Schnitt unter 3,0 und / oder Hauptfächer unter 3.0) - da darf man keine zu hohe Erwartungshaltung an das Leseverständnis stellen.

(Selbst bei Kameraden mit einem Abiturschnitt von unter 3,0 bin ich manchmal erstaunt, was man nicht voraussetzen sollte ...)

Genau aus dem Grund geht er ja auch zur Bundeswehr ! *fg* :D
Autor Chef_6/451
 - 03. Oktober 2012, 10:02:12
Zitat von: ente94 am 02. Oktober 2012, 12:15:52
Ich werde einfach mit meinem Speiß reden oder sonst wem der Ahnung hat. Nur gilt nach meinen Informationen dass mit dem erweiterten Sek 1 in ganz DE einheitlich.

Um nochmal in die vielmals aufgegriffenen Kerbe zu hauen... "zu viel Lesen schadet der Dummheit"...
Ein Blick in den ersten von dir angeführten Link hätte gereicht um festzustellen -> den erweiterten Sekundarabschluss I gibt es allem Anschein nach in Niedersachsen.
Und das ist wohl kaum überall in Deutschland. Ansonsten hilft der Kontakt zur IHK um zu klären ob die Ausbildung zu einem erweiterten Sekundarabschluss I befähigt.
Nur stelle ich mir die Frage für was? Mit einem Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) kann ich auf ein Gymnasium wechseln, wenn ich gut genug bin. Der erweiterte Abschluss bringt mir aber nur etwas in Bundesländern, die diesen ausstellen oder anerkennen. Im Süden der Republik wird man da kaum auf Gegenliebe stoßen. Und wer mir einem 3,0er Durchschnitt auf ein Gymnasium wechseln will, muss sich wohl oder übel einer Aufnahmeprüfung stellen.
Autor F_K
 - 02. Oktober 2012, 13:10:11
@ Andi und Ralf:

Dieser (zukünftige) Kamerad hat offensichtlich nicht den "erweiterten" Realschulabschluß geschafft (also Schnitt unter 3,0 und / oder Hauptfächer unter 3.0) - da darf man keine zu hohe Erwartungshaltung an das Leseverständnis stellen.

(Selbst bei Kameraden mit einem Abiturschnitt von unter 3,0 bin ich manchmal erstaunt, was man nicht voraussetzen sollte ...)
Autor Ralf
 - 02. Oktober 2012, 12:37:11
Zitat von: ente94 am 02. Oktober 2012, 12:15:52
Ich werde einfach mit meinem Speiß reden oder sonst wem der Ahnung hat. Nur gilt nach meinen Informationen dass mit dem erweiterten Sek 1 in ganz DE einheitlich.
Der Spieß oder sonst wer bei der Bundeswehr hat damit nichts zu tun. Die ZAW-Ausbildung ist ein Berufsabschluss auf Gesellenebene. Die Prüfung findet vor einer zivilen Kammer statt. Somit hat diese auch nichst mit der Bundeswehr zu tun. Wie bereits hier oft geschrieben...das ist Ländersache und du müsstest dich an dein Bundesland wenden.
Autor Andi
 - 02. Oktober 2012, 12:22:58
Ok, lesen funktioniert auch nicht...
Autor ente94
 - 02. Oktober 2012, 12:15:52
Ich werde einfach mit meinem Speiß reden oder sonst wem der Ahnung hat. Nur gilt nach meinen Informationen dass mit dem erweiterten Sek 1 in ganz DE einheitlich.
Autor Andi
 - 02. Oktober 2012, 12:11:24
Ja, deine Infos basieren darauf, dass du nicht verstehen willst/kannst, dass wir in Deutschland 16 Bundesländer haben, die alle selbst regeln wie und wann ein Schulabschluss zuerkannt wird.
Weiterhin weist du offenbar nicht, dass eine ZAW bei der Bundeswehr - ebenfalls dank der Kultushoheit der Länder und den Vorgaben des Bundesintitus für Berufsbildung - einer zivilen Berufsausbildung rechtlich vollkommen gleichgestellt ist.

Du wirst also nicht umhin kommen dich in deinem Bundesland bzw. evtl bei deiner alten Schule oder bei wem auch immer schlau machen zu müssen. Hier kann dir da niemand helfen.

Gruß Andi
Autor ente94
 - 02. Oktober 2012, 12:06:44
na gut wie auch immer. Ich hab da etwas andere Infos. Aber zur eigentlichen Frage: Die Ausbildung die man bei der BW macht, reicht diese für den erweiterten Sek 1 wie im zivilen?
Autor Chef_6/451
 - 02. Oktober 2012, 11:57:31
Ein Realschulabschluss (Sek1) berechtigt zum Wechsel auf ein Gymnasium. Das ist die Grundlage. Und von der KMK so festgelegt.
Da wir aber in einem förderalistischen Staat leben, hat jedes Bundesland seine eigenen (ergänzenden) Regelungen.

Ist der Realschulabschluss allerdings zu schlecht, wird die aufnehmende Schule eine Aufnahmeprüfung fordern um die grundsätzliche Eignung für eine gymnasiale Laufbahn festzustellen.

Autor ente94
 - 02. Oktober 2012, 11:05:01
Die Hochschulreife interessiert mich nicht. :)  es nur darum ich derzeit den "normalen" Realschulabschluss besitze und dass man im zivilen durch den Abschluss einer Ausbildung den erweiterten Realschulabschluss bekommt, und ob dies auch für eine Ausbildung(ZAW) bei der BW gilt.
Autor Flexscan
 - 02. Oktober 2012, 11:01:29
richtig. Da ist der Notendurchscnitt egal.

Kann natürlich sein, das es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird.

Nur der Hauptschulabschluss A berechtigt nicht automatisch zum Besuch.
Autor Heizer
 - 02. Oktober 2012, 10:57:25
Zitat
also nach meinem Kenntnis Stand berechtigt der erweiterte Realschulabschluss dazu von der 10. Real in die 10 Gymnasium zu wechseln. Ich bin noch vor 1 Jahr zur Schule gegangen deswegen dürfte sich da wenig geändert haben.   http://de.wikipedia.org/wiki/Erweiterter_Sekundarabschluss_I

Genau und nach Abschluß der 12.Klasse auf dem Gymnasium hast du den theoretischen Teil der Fachhochschulreife. Quelle:http://de.wikipedia.org/wiki/Fachhochschulreife
Autor ente94
 - 02. Oktober 2012, 10:55:51
ja das stimmt. da habe ich mich geirrt. aber du irrst auch in Annahme dass ein normaler Realschulabschluss dazu berechtigt in die 10 Gymnasialstufe zu wechseln. Dies schafft man erst wenn man einen Notendurchschnitt 3,0 und Hauptfächer 3,0 hat.Oder man eben eine Ausbildung macht und erfolgreich abschließt, was mich zu meiner eigentlichen Frage führt.
Autor Chef_6/451
 - 02. Oktober 2012, 10:46:32
Dazu berechtigt auch ein ganz normaler Realschulabschluss.
Eine Fachhochschulreife ist eine Hochschulzugangsberechtigung und berechtigt zum studieren. Ein Gymnasium ist, auch wenn es manchem so vorkommen mag, mit Sicherheit keine Hochschule.