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Zitat von: rider am 02. September 2005, 16:15:33Schade, das die Höchstgrenze nur bei 434 Euro liegt. Demnach isses auch egal ob ich den Zuschlag nur schon abn 13 Tag beantrage oder nicht, denn bei 3 Monaten WÜ is die Grenze ja eh schnell erreicht.
ZitatIch werde meine WÜ übrigens im Stab bzw. Kommandatur verbringen. Glaub ich also kaum das da noch irgendwelche Zuschläge mein Sold aufbessern.
ZitatBin derzeit Arbeitslos. Deshalb auch die lange WÜ. Hab für meine Kurz-WÜ (6 Tage) auch die bestätigung bekommen für USG. Fragt sich halt nur ob das für diese lange Zeit auch genehmigt wird.
ZitatRein theoretiscch müssten es mehr als 30 Tage pro Jahr sein, sonst könntest du ja keine 3 Monate Wehrübung ableisten Schau dazu am besten mal ins Soldatengesetz. Als Obergrenze sind, meine ich, 3 Monate pro Jahr festgelegt.
Ob eine derartige Übung möglich ist, weiss ich nicht. Dazu müsste man wissen, wie dieses Jahr zu verstehen ist - 3 Monate pro Kalenderjahr, oder 3 von 12 Monaten? Frag dazu am besten nochmal deinen S1.
ZitatDienstposten-abhängige Zuschläge zuerst einmal - also sowas wie Zuschläge als Fallschirmspringer, als Ausbilder etc. pp.. Was also ein aktiver Soldat auf dem Posten auch bekommen würde. Mobilitätszuschlag natürlich nicht mehr, auch gibt es keinen Bahnberechtigungsausweis.
Dazu kommt dann noch ein Reservisten-Zuschlag für Wehrübungen, die länger als 3 Tage andauern und auch erst ab dem 23. Wehrübungstag. Dieser Zuschlag beläuft sich auf 25,56 Euro pro Tag und 38,35 Euro für Samstage, Sonn- und Feiertage, an denen man Dienst tut. Also bekommt man diesen Zuschlag, anders als den Wehrsold, nur für die Tage, an denen man wirklich im Dienst ist. Und nur bis zu 434,60 Euro pro Kalenderjahr.
Als Mannschaftsdienstgrad der Reserve kannst du diesen Zuschlag bereits ab dem 13. Wehrübungstag erhalten, musst dafür aber eine entsprechende Verpflichtungserklärung (für die freiwillige Ableistung von Wehrübungen) abgeben.
ZitatBin derzeit Arbeitslos. Deshalb auch die lange WÜ. Hab für meine Kurz-WÜ (6 Tage) auch die bestätigung bekommen für USG. Fragt sich halt nur ob das für diese lange Zeit auch genehmigt wird.
Kommt drauf an, was du normalerweise machst - bist du Student? Arbeitslos? Selbstständig?
Zitat von: rider am 02. September 2005, 14:43:421. Wie viele WÜ-Tage stehen mir als Mannschafter zu? 30 Tage im Jahr richtig ? Wenn das so wäre könnte ich ja z.b. im Okt 05 bis Dez 05 ne WÜ machen und dann gleich im Anschluss nochmal von Jan 06 bis bis März 06. Ist sowas, rein theoretisch möglich?
ZitatUnd dann gehts mir nochmal ums Geld. Da ich HG d.R. bin würden mir jetzt wenn ich mal von einem Monat ausgehe rund 300 Euro Sold zustehen. Was würden da noch für Zuschläge kommen?
ZitatWürd ich USG bekommen? Ich bekomms zwar jetzt für meine Kurz-WÜ von 6 Tagen und da sinds 20 Euro pro Tag.
ZitatDas wären also bei nem Monat (falls ich USG bekomme ?!?!?) dann 300 + 600 Euro.
Sind 900 Euro. Ist ja schon ziemlich ok.
Würd ich noch was an Leistungszuschlag bekommen was ich immer lese, also die 25 Euro pro Tag ab dem 13. Übungstag ? Oder is das nur für die Einsatzreserve?
ZitatAllsoo:
1. Bekomm ich USG auch für 3 bzw. 6 Monate WÜ?
2. Bekomm ich den 25 Euro Leistungszuschlag pro Tag?
ZitatTHX für eure Hilfe und bitte verweißt nich auf irgendwelche anderen Beiträge ich hab schon zuuuu viel gelesen, ich brauch konkrete Antworten.