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Wehrsold für Resis ?!

Begonnen von rider, 02. September 2005, 14:43:42

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rider

Moins!
Also ich hab mir jetzt vieles durchgelesen aber ich Blick immer noch nicht durch bezüglich des Geldes was mir zu einer WÜ zusteht.

Also ich bin mittlerweile mob-Eingeplant. Bei meiner Einheit werde ich demnächst auch wahrscheinlich ne WÜ machen die sich auf 3 Monate beläuft. Dafür hab ich schon das ok.

1. Wie viele WÜ-Tage stehen mir als Mannschafter zu? 30 Tage im Jahr richtig ? Wenn das so wäre könnte ich ja z.b. im Okt 05 bis Dez 05 ne WÜ machen und dann gleich im Anschluss nochmal von Jan 06 bis bis März 06. Ist sowas, rein theoretisch möglich?

Und dann gehts mir nochmal ums Geld. Da ich HG d.R. bin würden mir jetzt wenn ich mal von einem Monat ausgehe rund 300 Euro Sold zustehen. Was würden da noch für Zuschläge kommen?

Würd ich USG bekommen? Ich bekomms zwar jetzt für meine Kurz-WÜ von 6 Tagen und da sinds 20 Euro pro Tag.

----------

Das wären also bei nem Monat (falls ich USG bekomme ?!?!?) dann 300 + 600 Euro.
Sind 900 Euro. Ist ja schon ziemlich ok.
Würd ich noch was an Leistungszuschlag bekommen was ich immer lese, also die 25 Euro pro Tag ab dem 13. Übungstag ? Oder is das nur für die Einsatzreserve?

Allsoo:
1. Bekomm ich USG auch für 3 bzw. 6 Monate WÜ?
2. Bekomm ich den 25 Euro Leistungszuschlag pro Tag?

THX für eure Hilfe und bitte verweißt nich auf irgendwelche anderen Beiträge ich hab schon zuuuu viel gelesen, ich brauch konkrete Antworten.

MfG und DANKE

Timid

Zitat von: rider am 02. September 2005, 14:43:421. Wie viele WÜ-Tage stehen mir als Mannschafter zu? 30 Tage im Jahr richtig ? Wenn das so wäre könnte ich ja z.b. im Okt 05 bis Dez 05 ne WÜ machen und dann gleich im Anschluss nochmal von Jan 06 bis bis März 06. Ist sowas, rein theoretisch möglich?

Rein theoretiscch müssten es mehr als 30 Tage pro Jahr sein, sonst könntest du ja keine 3 Monate Wehrübung ableisten ;) Schau dazu am besten mal ins Soldatengesetz. Als Obergrenze sind, meine ich, 3 Monate pro Jahr festgelegt.
Ob eine derartige Übung möglich ist, weiss ich nicht. Dazu müsste man wissen, wie dieses Jahr zu verstehen ist - 3 Monate pro Kalenderjahr, oder 3 von 12 Monaten? Frag dazu am besten nochmal deinen S1.

ZitatUnd dann gehts mir nochmal ums Geld. Da ich HG d.R. bin würden mir jetzt wenn ich mal von einem Monat ausgehe rund 300 Euro Sold zustehen. Was würden da noch für Zuschläge kommen?

Dienstposten-abhängige Zuschläge zuerst einmal - also sowas wie Zuschläge als Fallschirmspringer, als Ausbilder etc. pp.. Was also ein aktiver Soldat auf dem Posten auch bekommen würde. Mobilitätszuschlag natürlich nicht mehr, auch gibt es keinen Bahnberechtigungsausweis.

Dazu kommt dann noch ein Reservisten-Zuschlag für Wehrübungen, die länger als 3 Tage andauern und auch erst ab dem 23. Wehrübungstag. Dieser Zuschlag beläuft sich auf 25,56 Euro pro Tag und 38,35 Euro für Samstage, Sonn- und Feiertage, an denen man Dienst tut. Also bekommt man diesen Zuschlag, anders als den Wehrsold, nur für die Tage, an denen man wirklich im Dienst ist. Und nur bis zu 434,60 Euro pro Kalenderjahr.
Als Mannschaftsdienstgrad der Reserve kannst du diesen Zuschlag bereits ab dem 13. Wehrübungstag erhalten, musst dafür aber eine entsprechende Verpflichtungserklärung (für die freiwillige Ableistung von Wehrübungen) abgeben.

ZitatWürd ich USG bekommen? Ich bekomms zwar jetzt für meine Kurz-WÜ von 6 Tagen und da sinds 20 Euro pro Tag.

Kommt drauf an, was du normalerweise machst - bist du Student? Arbeitslos? Selbstständig?

ZitatDas wären also bei nem Monat (falls ich USG bekomme ?!?!?) dann 300 + 600 Euro.
Sind 900 Euro. Ist ja schon ziemlich ok.
Würd ich noch was an Leistungszuschlag bekommen was ich immer lese, also die 25 Euro pro Tag ab dem 13. Übungstag ? Oder is das nur für die Einsatzreserve?

Einsatzreserve ist wieder ein anderes Paar Schuhe. Rest: s.o.

ZitatAllsoo:
1. Bekomm ich USG auch für 3 bzw. 6 Monate WÜ?
2. Bekomm ich den 25 Euro Leistungszuschlag pro Tag?

1. Kommt auf deinen Zivilberuf an.
2. Bis zur Obergrenze von 434,60 Euro; Rest s.o.

ZitatTHX für eure Hilfe und bitte verweißt nich auf irgendwelche anderen Beiträge ich hab schon zuuuu viel gelesen, ich brauch konkrete Antworten.

Das ist aber sicherlich alles schon mindestens einmal beantwortet worden ;)
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rider

ZitatRein theoretiscch müssten es mehr als 30 Tage pro Jahr sein, sonst könntest du ja keine 3 Monate Wehrübung ableisten  Schau dazu am besten mal ins Soldatengesetz. Als Obergrenze sind, meine ich, 3 Monate pro Jahr festgelegt.
Ob eine derartige Übung möglich ist, weiss ich nicht. Dazu müsste man wissen, wie dieses Jahr zu verstehen ist - 3 Monate pro Kalenderjahr, oder 3 von 12 Monaten? Frag dazu am besten nochmal deinen S1.

Oh mann, ja klar. Hab ich nich nachgedacht bevor ich das geschrieben hab. Ja, meinte es sind 3 Monate pro Jahr die man als Mannschafter WÜs machen kann. Den Rest frag ich nochmal bei meinem S1 nacht.


ZitatDienstposten-abhängige Zuschläge zuerst einmal - also sowas wie Zuschläge als Fallschirmspringer, als Ausbilder etc. pp.. Was also ein aktiver Soldat auf dem Posten auch bekommen würde. Mobilitätszuschlag natürlich nicht mehr, auch gibt es keinen Bahnberechtigungsausweis.

Dazu kommt dann noch ein Reservisten-Zuschlag für Wehrübungen, die länger als 3 Tage andauern und auch erst ab dem 23. Wehrübungstag. Dieser Zuschlag beläuft sich auf 25,56 Euro pro Tag und 38,35 Euro für Samstage, Sonn- und Feiertage, an denen man Dienst tut. Also bekommt man diesen Zuschlag, anders als den Wehrsold, nur für die Tage, an denen man wirklich im Dienst ist. Und nur bis zu 434,60 Euro pro Kalenderjahr.
Als Mannschaftsdienstgrad der Reserve kannst du diesen Zuschlag bereits ab dem 13. Wehrübungstag erhalten, musst dafür aber eine entsprechende Verpflichtungserklärung (für die freiwillige Ableistung von Wehrübungen) abgeben.

Schade, das die Höchstgrenze nur bei 434 Euro liegt. Demnach isses auch egal ob ich den Zuschlag nur schon abn 13 Tag beantrage oder nicht, denn bei 3 Monaten WÜ is die Grenze ja eh schnell erreicht.

Ich werde meine WÜ übrigens im Stab bzw. Kommandatur verbringen. Glaub ich also kaum das da noch irgendwelche Zuschläge mein Sold aufbessern.

Zitat
Kommt drauf an, was du normalerweise machst - bist du Student? Arbeitslos? Selbstständig?
Bin derzeit Arbeitslos. Deshalb auch die lange WÜ. Hab für meine Kurz-WÜ (6 Tage) auch die bestätigung bekommen für USG. Fragt sich halt nur ob das für diese lange Zeit auch genehmigt wird.


DANKEFEIN

Timid

Zitat von: rider am 02. September 2005, 16:15:33Schade, das die Höchstgrenze nur bei 434 Euro liegt. Demnach isses auch egal ob ich den Zuschlag nur schon abn 13 Tag beantrage oder nicht, denn bei 3 Monaten WÜ is die Grenze ja eh schnell erreicht.

Exakt. Die war bei mir im Prinzip bei einer WÜ über 4 Wochen schon erreicht ...

ZitatIch werde meine WÜ übrigens im Stab bzw. Kommandatur verbringen. Glaub ich also kaum das da noch irgendwelche Zuschläge mein Sold aufbessern.

Eher nicht. Zumindest laut Leistungskatalog nicht.

ZitatBin derzeit Arbeitslos. Deshalb auch die lange WÜ. Hab für meine Kurz-WÜ (6 Tage) auch die bestätigung bekommen für USG. Fragt sich halt nur ob das für diese lange Zeit auch genehmigt wird.

Wenn du einen Anspruch auf Zahlungen nach USG hast, dann kann dir die Unterhaltssicherungsbehörde eigentlich garnichts.
Ansonsten kannst du ja auch einfach dort mal vorstellig werden und das ganze Thema klären. Oder du wendest dich mal an einen Sozialberater der Bundeswehr, der müsste sich mit sowas eigentlich auch auskennen. Für Arbeitslose soll es nämlich Sonderregelungen geben, insofern wäre ein solches Gespräch vielleicht ganz gut (so noch nicht geschehen).
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wolverine

Grundsätzlich steht alles hier: http://www.reservisten.bundeswehr.de/pic/Grundlagen/Leistungskatalog_2005.pdf

Es müsste zustehen:
1. Wehrsold eines HG
2. Mindestsatz gem. § 13c USG für HG und Familienstand
3. Leistungszuschlag ab dem 25. WÜTag bis zu genannten Höchstgrenze. Hier wäre nach Erreichen der Höchstgrenze ein Antrag auf Beorderung in die Einsatzreserve zu stellen, um noch einmal die Jahrenshöchstgrenze von ca 1278 Euro auszuschöpfen.

Die Zahl von max.90 WÜTagen gilt pro Kalenderjahr; die von Ihnen beschriebenen WÜen sind möglich.
Auch über 90 Tage sind mit Ausnahmegenehmigung (letztlich zuständig BMVg) grundsätzlich möglich, jedoch für einen Mannschaftsdienstgrad unwahrscheinlich.

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rider

Jud, jetzt weiß ich bescheid.
Aber dumm gefragt, was is die Einsatzreserve? Ein Link zu nem Artikel würd mir schon reichen.

Enstehen mir dadurch irgendwelche Nachteile? Beordert bin ich ja schon.

mfgg

wolverine

Als Einsatzreservist verpflichtet man sich in drei Jahren 72 WÜTage (24 pro Jahr) zu leisten. Dafür erhält man eine gestaffelte Erhöhung des Leistungszuschlages pro WÜTag und die Erhöhung des max. Leistungszuschlages von ca. 1278 Euro pro Jahr.
Und - auch wenn es manche Truppenverwaltung nicht wahrhaben möchte - es ist möglich, im Jahr der Beorderung zum Einsatzreservisten erst die 434 Euro der "normalen" Reserve und anschliessend den erhöhten Leistungszuschlag des Einsatzreservisten zu bekommen.
Voraussetzung ist natürlich Bedarf des MobTruppenteils und persönliche Eignung. Einen Anspruch auf die Beorderung zum Einsatzreservisten gibt es nicht.
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