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Zitat von: Firli am 20. Januar 2013, 20:44:21Der TE sollte sich jedoch mit dem Gedanken anfreunden das er eben nicht Gottes Geschenk an die Bundeswehr ist!
ZitatWenn das so selten der Fall sein soll, weiß ich garnicht warum die BW jedem 2 mal die möglchkeit bietet im Bewerbungsbogen anzugeben ob was anliegt. Da die BW sich sowieso alles zukommen lässt...
ZitatKlausP
Ich verschweige nichts
Zitat von: Bundeswehr-Martin am 20. Januar 2013, 20:16:22Wenn das so selten der Fall sein soll, weiß ich garnicht warum die BW jedem 2 mal die möglchkeit bietet im Bewerbungsbogen anzugeben ob was anliegt.
Zitat von: ulli76 am 20. Januar 2013, 19:21:27
Ich denke, für FWDL könnte es reichen, für SaZ evtl. ne Sperre von 3 Jahren.
Wir hatten ja schon den ein oder anderen Erfahrungsbericht diesbezüglich hier im Forum. Und da wurden schon einige nach ner einmaligen Sache gesperrt, die etwas länger zurück lag und wo die "Abwicklung" ohne Komplikationen lief.
Zitat von: Bundeswehr-Martin am 20. Januar 2013, 19:36:38Ich bewerbe mich als Fw Tr...
Zitat von: Bundeswehr-Martin am 20. Januar 2013, 19:36:38Alternativen interessieren mich momentan gegen Null. Auch wenn ich eine Absage der BW erhalte ...
Zitat von: Bundeswehr-Martin am 20. Januar 2013, 19:36:38Und nunja da ich ja soviel lese und sehe was sich auch aktuell bei jetzigen Anforderungen für Leute "Soldat" nennen dürfen, ...
Zitat von: Bundeswehr-Martin am 20. Januar 2013, 19:36:38Und ausserdem, wenn solche Dinge hindernd wären, müsste die BW sobald die Kinder strafmündig werden dafür sorgen dass die Kinder wissen was sie schonmal nicht tun dürfen um mal zur Bundeswehr zu gehen.
ZitatAlternativen interessieren mich momentan gegen Null
ZitatSo unreif es klingen mag, ich Jobbe um meine laufenden Kosten zu bewältigen sowie um Dinge wie den Strafbefehl zu beseitigen, mehr nicht.
ZitatUnd nunja da ich ja soviel lese und sehe was sich auch aktuell bei jetzigen Anforderungen für Leute "Soldat" nennen dürfen, da müsste ich ja auf dem Weg sein ein Glanzkandidat zu werden.
ZitatUnd ausserdem, wenn solche Dinge hindernd wären, müsste die BW sobald die Kinder strafmündig werden dafür sorgen dass die Kinder wissen was sie schonmal nicht tun dürfen um mal zur Bundeswehr zu gehen. Und ich denke jedes Kind was "Bundeswehr" nicht Kindheitstraum nennen darf, wird dass relativ wenig interessieren. Heute ist man ja froh wenn das Kind mit 16 überaupt einschätzen kann, was richtig, was falsch ist.