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Zusammenfassung

Autor Spiritus
 - 03. März 2013, 12:41:23
Zitat von: Ralf am 03. März 2013, 12:27:34
Das stimmt aber nicht, auch diese müssen Ihre Offz-Eignung unter Beweis stellen.

Stimmt, die mir bekannten Offz-Wiedereinsteller mit höheren Dienstgrad waren auch durchgängig an der OPZ.
Eventuell liegt es an dem -eben leider vergessenen- Nachtrag zum zitierten Buchstaben "d)" im Erlass: "Buchstabe a Satz 2 gilt entsprechend.", was dann "Im Bedarfsfall kann die OPZ zur Abgabe einer Empfehlung für den vorgesehenen Ausbildungs- und Werdegang veranlasst werden." entspricht.

Dann könnte OPZ/ACFüKrBw die "Empfehlung" wohl auf der Grundlage einer Eignungsfeststellung erstellen. Kratze mich aber ehrlich gesagt auch gerade am Kopf und überlege wie man das ganze noch mit dem Erlass in Einklang bringen kann  ;)
Autor Ralf
 - 03. März 2013, 12:27:34
Zitat von: Spiritus am 03. März 2013, 12:08:14...
Zitatd) Bewerber, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen oder sonstigen
fachlichen Vorbildung mit einem höheren Dienstgrad eingestellt
werden können (§§ 22, 26, 28, 29 SLV), nehmen nicht
an der Eignungsfeststellung teil.
Das stimmt aber nicht, auch diese müssen Ihre Offz-Eignung unter Beweis stellen. Hier gibst sogar einen Videoclip mit einem 27jährigen Seiteneinsteiger an der OPZ: Offizier werden
Autor Spiritus
 - 03. März 2013, 12:08:14
Einschlägige Rechtsquelle neben SLV, 20/3 und 20/7 zum Thema Wiedereinstellung sollte noch immer VMBL 2000 S. 79 ("Bestimmungen über die Einstellung von Angehörigen der Reserve und nicht wehrpflichtigen früheren Soldaten der Bundeswehr in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeitb(Wiedereinstellungserlass – WEE)") sein.

ZitatC. Verfahren der Eignungsfeststellung
8. Eignungsfeststellung für die Laufbahnen der Offiziere
a) Offiziere der Reserve und Anwärter für die Laufbahn der Offiziere
der Reserve des Truppendienstes mit bestandener Offizierprüfung
nehmen nicht an der Eignungsfeststellung teil.
Über die Wiedereinstellung entscheiden die zuständigen personalführenden
Abteilungen im PersABw anhand der Aktenlage,
gegebenenfalls auf der Grundlage eines Einstellungsgespräches.
Im Bedarfsfall kann die OPZ zur Abgabe einer
Empfehlung für den vorgesehenen Ausbildungs- und Werdegang
veranlasst werden.

und
Zitatd) Bewerber, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen oder sonstigen
fachlichen Vorbildung mit einem höheren Dienstgrad eingestellt
werden können (§§ 22, 26, 28, 29 SLV), nehmen nicht
an der Eignungsfeststellung teil.
Autor ulli76
 - 03. März 2013, 10:21:42
Frag doch einfach beim Seiteneinsteiger-Experten im PersAmt.

ZitatUm deine Chancen zu prüfen kannst du eine Bewerbung mit folgenden Inhalten an EinplanungSeiteneinsteiger@bundeswehr.org senden:
     Bewerbungsschreiben, evtl. mit Angaben zu Verwendungswünschen/-bereichen
     Lebenslauf
     Nachweis über (zukünftige) Studienabschlüsse ( z.B.Diplomurkunde)
     Nachweis über sonstige Qualifikationen ( z.B. Fremdsprachenkenntnisse)
     Nachweis über deutsche Staatsbürgerschaft ( Kopie des Personalausweis, Geburtsurkunde)

Wenn der nicht zuständig ist, wird er es dir schon sagen.

Die Telefonnummer hatten wir auch vor kurzem nochmal irgendwo, kann ich aber gerade nicht finden, müsstest selber mal auf die Suche gehen.
Autor kalleka
 - 03. März 2013, 10:03:14
Jetzt wird es aber sehr speziell, hatte auf eine einfache Antwort gehofft.
Autor ulli76
 - 03. März 2013, 09:41:27
Die ganzen Seiteneinsteigerärzte machen eh nur nen Einweisungslehrgang und holen nicht den kompletten OffzLehrgang nach.
Von demher sehe ich bei einem SA d.R. kein großes Problem. Ob das nu nen Seiteneinsteiger oder Wiedereinsteller ist dürfte in dem speziellen Fall keinen großen Unterschied machen.
Autor Schamane
 - 03. März 2013, 08:30:22
Mal als Frage handelt es sich wenn ein Hauptmann d.R sich bei der Bundeswehr bewirbt um eine Wiedereinstellung oder eine Quereinstellung? Da ich die Frage auch einmal meinem Personalführer beim BAPersBW gestellt habe und der mich ansah und sich den Kopf kratzte. Nun dann müssen sie das komplette Auswahlverfahren machen, war seine erste Aussage.
Als man dann sagte: "Aber die Offizierseignung habe ich doch schon!" sagte er: "Ja das stimmt auch wieder. Aber sie haben die Lehrgänge adW gemacht und die sind ja kürzer als die Lehrgänge der Aktiven."
Ach ja Migu ich will nicht als Hauptmann zum Bund zurück, aber der Stabsarzt ist auch gleich fix nach der Aussage des BAPersBW, weil ich den Dienstgrad des Hauptmann ja schon fix erhalten habe und der Stabsarzt ja keine Beförderung im Sinne der SLV ist, sondern nur ein Laufbahnwechsel und nach der Aussage ich als Quereinsteiger auch hauptsächlich im kurativen Bereich tätig würde. (PS.: das lasse ich mir aber schriftlich vom BAPersBW geben  ;))
Autor kalleka
 - 02. März 2013, 22:25:22
Danke, ist alles aber noch nicht Spruchreif, werde wohl erst die nächste Übung abwarten.
Autor MarcAurel
 - 02. März 2013, 22:14:17
Zitat von: kalleka am 02. März 2013, 21:54:49
Nein, ich habe mir erst nach der Reserveübung Gedanken zur Einstellung bei der BW gemacht.
Es stellt auch kein Problem dar, meine Eignung, bei dem Einstellungstest unter Beweis zu stellen.

Dann wünsch ich mal viel Erfolg!
Autor kalleka
 - 02. März 2013, 21:54:49
Nein, ich habe mir erst nach der Reserveübung Gedanken zur Einstellung bei der BW gemacht.
Es stellt auch kein Problem dar, meine Eignung, bei dem Einstellungstest unter Beweis zu stellen.
Autor MarcAurel
 - 02. März 2013, 21:49:14
Zitat von: kalleka am 02. März 2013, 20:39:09
Danke hilft mir weiter.

Verstehe ich das richtig, daß Du erst den Reservedienstgrad haben wolltest um dann fixer in die aktive Offizier-Laufbahn zu kommen?
Den Dienstgrad endgültig kriegst Du wohl erst, wenn Du die dazu gehörenden Lehrgänge mit den Kameraden ROA adW absolviert hast.

Willst Du zurück in die Truppe, wirst Du an der OPZ wohl nicht vorbei kommen.

Die Frage nach Eignung und Bedarf immer voraussgesetzt, bekommst Du evtl. auch eine Einladung zur OPZ.
Autor kalleka
 - 02. März 2013, 20:39:09
Danke hilft mir weiter.
Autor Tommie
 - 02. März 2013, 20:31:37
Nein, nicht wirklich ;) ! Näheres dazu finden Sie in der ZDv 20/7, der ZDv 20/3 und der SLV oder erfahren Sie auf Nachfrage vom zuständigen Sachbearbeiter im BAPersBw! Und ohne beurteilt zu sein, wir es mit der Beförderung ohnehin nichts, steht auch in den Quellen drin!
Autor kalleka
 - 02. März 2013, 20:28:38
Habe bis dato erst einmal eine 14 tägigen Übung geleistet, habe aber schon den nächsten Termin von 4 Wochen Wehrübung bestätigt, ich hoffe das reicht zur Streichung des " vorläufig ".
Autor Tommie
 - 02. März 2013, 20:21:05
Welche Bestätigung? Die des vorläufigen Dienstgrades?

Haben Sie schon eine mindestens 12-tägige Wehrübung gemacht, bei der Sie beurteilt wurden? Waren Sie schon auf den Offz-LG gewesen? Haben Sie die 24 geforderten Wehrübungstage im vorläufigen Dienstgrad schon abgeleistet? Liegt der Antrag auf endgültige Zuerkennung des Dienstgrades schon beim BAPersBw?