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Autor: Freddi
« am: 30. September 2005, 19:12:00 »

Nein, wenn du das anschreiben mit dem der bahngutschein liest, steht da, dass, wenn ein teil des gutscheins nicht bei dienstantritt vorgelegt werden kann, dann entfällt der anspruch auf kilometergeld.
diesen abschnitt behält der bahnbeamte im bahnreisezentrum ein.
Autor: logan
« am: 29. September 2005, 17:25:51 »

am besten wehrdienstberater fragen... weil zb taxikosten usw steht xtra dabei das sie das net uebernehmen...pkw an sich...net sicher sorry
Autor: Lidius
« am: 29. September 2005, 17:25:49 »

Wenn du den Gutschein schon eingelöst hast bekommst du kein Geld mehr für die Autofahrt.
Autor: Lfuchs
« am: 29. September 2005, 16:35:27 »

hi,
wenn man den Bahngutschein eingelöst hat, bekommt man noch den Zuschlag wenn man mit dem Auto nach Hause fährt (über 50 km bei mir - das is viel geld)??
gruß
linus
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