Autor: Freddi
« am: 30. September 2005, 19:12:00 »Nein, wenn du das anschreiben mit dem der bahngutschein liest, steht da, dass, wenn ein teil des gutscheins nicht bei dienstantritt vorgelegt werden kann, dann entfällt der anspruch auf kilometergeld.
diesen abschnitt behält der bahnbeamte im bahnreisezentrum ein.
diesen abschnitt behält der bahnbeamte im bahnreisezentrum ein.