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Autor FoxtrotUniform
 - 11. Mai 2013, 18:56:21
Anyhow, ich schätze die Flexibilität durch das Ansparen von Urlaub. Zum Beispiel für familiäre Angelegenheiten. Die Frage ob man an Brückentagen frei nehmen kann, sollte nicht nur trivial, sondern auch umfassend geklärt sein ;-)
Autor KlausP
 - 11. Mai 2013, 12:51:28
Zitat von: bayern bazi am 11. Mai 2013, 12:09:37
wobei auch bestimmte urlaubstage befohlen werden kann - wenn zb die komplette kp gschlossen wird (ausser der ein oder andere will dann umbedingt für einen tag uvd wache oder anderen sonderdienst in die kaserne fahren ;)



Die Vorschrift ist eindeutig. Dem Soldaten darf nicht befohlen werden wann er seinen Erholungsurlaub zu nehmen hat.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 11. Mai 2013, 12:22:40
Diese meist zw. Weihnachten und Hochneujahr gelegene Schließungen sind ja keine Brückentage, sondern ein normaler Urlaubszeitraum, der außer den Diensttuern für alle gilt.
Autor bayern bazi
 - 11. Mai 2013, 12:09:37
wobei auch bestimmte urlaubstage befohlen werden kann - wenn zb die komplette kp gschlossen wird (ausser der ein oder andere will dann umbedingt für einen tag uvd wache oder anderen sonderdienst in die kaserne fahren ;)

Autor InstUffzSEAKlima
 - 11. Mai 2013, 11:56:07
Zitat von: ulli76 am 11. Mai 2013, 11:44:46
Das bringt im überlasteten Grundbetrieb zwar nichts, aber z.B. in Phasen von Einsatz und Einsatzvorbereitung.

"Überlasteter Grundbetrieb": welch zutreffende Bezeichnung für einen Zustand, der nicht etwa durch unfähige Planung/Koordination in den Einheiten und Verbänden entsteht, sondern eine Folge der Verschlimmbesserung namens "Transformation" und all ihrer Folgemaßnahmen ist.
Autor KlausP
 - 11. Mai 2013, 11:46:27
Vom "Urlaubsplan der Einheit" habt ihr aber schon mal was gehört? Dort soll der Chef die Zeiträume benennen, in denen eine vorschriftengerechte Urlaubsabgeltung möglich ist. Ich empfehle dem einen oder anderen user, mal (wieder) einen Blick in die ZDv 14/5, Teil F "Urlaubsrecht" zu werfen. Im Übrigen ging es hier ursprünglich nicht um den jährlichen Erholungsurlaub sondern um die Urlaubsgewährung über die "Brückentage".
Autor ulli76
 - 11. Mai 2013, 11:44:46
Das mit dem Abgelten im Folgejahr bringt aber Flexibilität. Das bringt im überlasteten Grundbetrieb zwar nichts, aber z.B. in Phasen von Einsatz und Einsatzvorbereitung.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 11. Mai 2013, 11:38:29
Ja, aber es müssen auch zwei Wochen zusammenhängend gewährt werden; also nichts mit "Sie gelten Ihren Urlaub derart ab, dass sie die nächsten Wochen nur 4 Tage erscheinen".

Aber was nützt es, den Resturlaub länger nutzen zu dürfen, wenn im Folgejahr wieder neuer dazu kommt und die Be/-Auslastung der Soldaten auch nicht geringer wird. Im Gegenteil: Es wird nur immer schwieriger, die noch größere Anzahl an Tagen abzugelten, es sei denn, es wird für den anstehenden BFD zum DZE benötigt usw.
Autor FoxtrotUniform
 - 11. Mai 2013, 11:15:42
Wobei wir den Luxus genießen Resturlaub bis zu 12 Monate später abzubauen. Übrigens darf einem Arbeitnehmer ein bestimmter Anteil seines Urlaubszeitraums vorgeschrieben werden. Also noch ein Plus bei der Bundeswehr.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 11. Mai 2013, 11:11:32
Zum Glück können sich die Chefs nicht über diese Gesetze hinwegsetzen, da einige von ihnen ihren Soldaten den Urlaub lieber auszahlen lassen würden und sie das ganze Jahr über be-/(über-)anspruchen wollen.

In vielen Fällen bleiben aber übers Jahr gesehen nicht viele Möglichkeiten, den Urlaub abzugelten, weil Lehrgänge, Ausbildungen, Einsätze und Sondervorhaben der Einheiten keinen Urlaub erlauben. Daher ist jeder selbst gefragt, seinen Urlaub rechtzeitig einzuplanen. Immerhin hat man ihn nicht, weil er vorgschrieben ist, sondern, weil der Soldat, wie auch ein AN, die Zeit zur Erholung und Regenerierung auch braucht.
Autor wolverine
 - 11. Mai 2013, 07:53:33
Nein
Autor reppesiz
 - 11. Mai 2013, 07:50:30
Da fällt mir grade eine Frage ein: Kann der Vorgesetzte eigentlich auch regulären Urlaub befehlen ?
Autor Fm 1994
 - 11. Mai 2013, 02:48:49
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 10. Mai 2013, 23:38:04
An (Brücken-)Freitagen ist es aber vorteilhafter, statt einem Tag Urlaub, die erforderlichen 5h aus dem "Überstundenkonto" zu verwenden. Da solche Tage aber meist für das ganze Jahr für die komlette Einheit geplant werden, kann man sich mit den Stunden bzw. zur Verfügung stehenden -als Freizeit abzugeltenden- Dienstausgleich einrichten.

Ja, gute Idee.
Bei meinem Ausbildungsbetrieb nehme ich an Brückentagen aber lieber Urlaub, weil der langfristig geplant und meist genehmigt wird. Wenn ich Überstunden abbauen will, passiert es oft, dass der Chef erst genehmigt, um dann kurz vorher anzukommen und zu sagen, dass ich arbeiten soll.

Ich weiß nicht, ob mir das gleiche Problem auch bei der Bw passieren kann.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 11. Mai 2013, 00:52:12
Ja, jetzt wo du es sagst, erinnere ich mich wieder (wenn auch ungern) an die endlosen Diskussionen darüber in der Einheit. 5 Stunden Dienst, aber 6 Stunden Ausgleich.
Autor Andi
 - 11. Mai 2013, 00:06:03
Es sind und waren aber schon immer 6 Stunden laut Erlass fuer einen Freitag. ;)