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Brückentage

Begonnen von Fm 1994, 10. Mai 2013, 17:20:26

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InstUffzSEAKlima

Zitat von: ulli76 am 11. Mai 2013, 11:44:46
Das bringt im überlasteten Grundbetrieb zwar nichts, aber z.B. in Phasen von Einsatz und Einsatzvorbereitung.

"Überlasteter Grundbetrieb": welch zutreffende Bezeichnung für einen Zustand, der nicht etwa durch unfähige Planung/Koordination in den Einheiten und Verbänden entsteht, sondern eine Folge der Verschlimmbesserung namens "Transformation" und all ihrer Folgemaßnahmen ist.

bayern bazi

wobei auch bestimmte urlaubstage befohlen werden kann - wenn zb die komplette kp gschlossen wird (ausser der ein oder andere will dann umbedingt für einen tag uvd wache oder anderen sonderdienst in die kaserne fahren ;)


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

InstUffzSEAKlima

Diese meist zw. Weihnachten und Hochneujahr gelegene Schließungen sind ja keine Brückentage, sondern ein normaler Urlaubszeitraum, der außer den Diensttuern für alle gilt.

KlausP

Zitat von: bayern bazi am 11. Mai 2013, 12:09:37
wobei auch bestimmte urlaubstage befohlen werden kann - wenn zb die komplette kp gschlossen wird (ausser der ein oder andere will dann umbedingt für einen tag uvd wache oder anderen sonderdienst in die kaserne fahren ;)



Die Vorschrift ist eindeutig. Dem Soldaten darf nicht befohlen werden wann er seinen Erholungsurlaub zu nehmen hat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

FoxtrotUniform

Anyhow, ich schätze die Flexibilität durch das Ansparen von Urlaub. Zum Beispiel für familiäre Angelegenheiten. Die Frage ob man an Brückentagen frei nehmen kann, sollte nicht nur trivial, sondern auch umfassend geklärt sein ;-)
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

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