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Autor StOPfr
 - 22. Juni 2013, 14:52:56
Beiträge zum Thema "Wehrrecht - Rechtsunterricht - Fragen zru Ausbildung" finden sich hier.

Autor wolverine
 - 22. Juni 2013, 09:00:40
Hippie macht sichseinen eigenen Sachverhalt. Der ist nämlich viel leichter zu bewerten.
Autor ulli76
 - 22. Juni 2013, 08:40:51
1. Ob der Befehl als solcher für den TE zu erkennen war, müssen ja die Ermittlungen ergeben. Genau DAS ist ja der strittige Punkt.
2. Wer sagt denn, dass das eine "Spassveranstaltung" war? Und was verstehst du unter "Spassveranstaltung"? Selbst die Teilnahme an einer dienstlichen Veranstaltung geselliger Art wird befohlen. Von dem was der TE geschrieben hat, scheint das aber eh eine andere Art der Veranstaltung gewesen zu sein.
Autor HM_Zippi
 - 22. Juni 2013, 05:37:01
Moin. Für meine Begriffe handelt es sich nicht um einen Befehl, weil keine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten geäußert wurde (da Sie ja nicht mal wussten, dass Sie hätten da sein müssen). Ferner wäre der Befehl -wenn es einer wäre- unverbindlich, da er keinen dienstlichen Zweck hat und Spaßveranstaltungen nach Dienst nicht befohlen werden können. Meine Meinung.
Autor SpitFire
 - 19. Juni 2013, 23:32:36
Zitat von: itschie am 19. Juni 2013, 21:53:45
Ich vermute ich weiß, welche Veranstaltung das war und na ja der Standort hat das nicht so ganz mit den militärischen Tugenden und es ist eigenlich bekannt das dort bitten mit Befehlen gleich zu setzten sind. Es ging dem Spieß wahrscheinlich darum die Teilnehmerzahl zu puschen, was ich in dem Fall auch nachvollziehen kann. Wie jetzt ihr Chef die Sachlage sieht, weiß ich nicht, bzw. ob er jetzt noch ein Fass aufmachen will!

Selten so einen gehaltvollen und hilfreichen Post gelesen.
Autor itschie
 - 19. Juni 2013, 21:53:45
Ich vermute ich weiß, welche Veranstaltung das war und na ja der Standort hat das nicht so ganz mit den militärischen Tugenden und es ist eigenlich bekannt das dort bitten mit Befehlen gleich zu setzten sind. Es ging dem Spieß wahrscheinlich darum die Teilnehmerzahl zu puschen, was ich in dem Fall auch nachvollziehen kann. Wie jetzt ihr Chef die Sachlage sieht, weiß ich nicht, bzw. ob er jetzt noch ein Fass aufmachen will!
Autor DerTommy86
 - 19. Juni 2013, 19:51:18
Zitat von: ulli76 am 19. Juni 2013, 19:42:04
Doch- erstmal steht der Ungehorsam im Raum. Soldat hat Befehl bekommen und den nicht ausgeführt. Alles weitere werden dann halt die Ermittlungen ergeben. Z.B. ob der Befehl als solcher erkennbar war etc.

Natürlich wird der Disziplinarvorgesetzte auch das Vorliegen von Wehrstraftaten prüfen. Ich denke jedoch man kann sich bei einem simplen Fall von "habe vergessen zu einer Infoveranstaltung zur Personallage zu gehen" auch im Internet so weit aus dem Fenster lehnen und behaupten: Hier wurde keine schwerwiegende Folge herbeigeführt.

Die Fragen hier sind eher ob tatsächlich ein Befehl vorlag, ob das Vorliegen eines Befehls für den Soldaten hätte ersichtlich sein müssen, und wenn ja, warum er es nicht erkannt hat. Und das ist Sache des DV.
Autor ulli76
 - 19. Juni 2013, 19:42:04
Doch- erstmal steht der Ungehorsam im Raum. Soldat hat Befehl bekommen und den nicht ausgeführt. Alles weitere werden dann halt die Ermittlungen ergeben. Z.B. ob der Befehl als solcher erkennbar war etc.
Autor DerTommy86
 - 19. Juni 2013, 19:38:54
Zitat von: wolverine am 19. Juni 2013, 18:50:23
Jetzt erklären Sie aber mal, wie man die Dienstpflicht zum Gehorsam verletzt und dabei nicht ungehorsam war?! Ich bin ehrlich gespannt.

Es ging mir mehr um die Terminologie. Natürlich war er ungehorsam, aber nicht im Sinne des von SpitFire geposteten Paragrafen des WStG. Es gibt ja einen Unterschied zwischen Dienstpflichtverletzung und Wehrstraftat. Und was was ist, ist klar definiert. Der TE fragte schwammig "trifft ungehorsam zu" und schildert danach die Aussagen vom Spieß als "Sie sind dem Befehl nicht nachgekommen". SpitFire antwortete lediglich auf die Vermutung des "Ungehorsams" (Wehrstraftat), aber das klang für mich so als hätte der TE sonst nichts zu befürchten. Hat er eben doch, denn er hat zwar mit Sicherheit keine Wehrstraftat begangen, VIELLEICHT (!!!) aber eine Dienstpflichtverletzung, die disziplinar geahndet werden kann.
Mit dem Gang zum Chef mit der geladenen Knarre sollte er also vielleicht noch ne Weile warten.
Autor der schakal
 - 19. Juni 2013, 19:01:21
klang für mich nach einer allgemeinen abfrage und nicht als verplichtung zu einer teilnahme, zumal es für mich nur um zuhören und anwesenheit ging.
bei der veranstaltung ging es um das an unserem standort betroffene personal, das der struktur zum opfer gefallen ist (ob alle mit der weiteren verwendung einverstanden sind/familie/fragen/probleme etc), zu dem ich nicht gehöre.
Autor wolverine
 - 19. Juni 2013, 18:50:23
Jetzt erklären Sie aber mal, wie man die Dienstpflicht zum Gehorsam verletzt und dabei nicht ungehorsam war?! Ich bin ehrlich gespannt.

Und zur Frage: es war ein mündlicher Befehl; der wurde nicht befolgt. Und jetzt Sie! Für alles andere bräuchte man schon genauere Angaben. Z. b. Warum Sie den Befehl nicht als solchen verstanden haben und ob dies berechtigt gewesen sein könnte. Oder was für nie Vernstaltung da war und was Sie dabei hätten machen sollen.
Autor DerTommy86
 - 19. Juni 2013, 18:27:11
Ungehorsam liegt zwar nicht vor, aber u.U. hast du dennoch eine Dienstpflichtverletzung (§11 Soldatengesetz - Pflicht zum Gehorsam) begangen.

Aber es wurde schon gesagt: Das Ob stellt der Disziplinarvorgesetzte nach seinen Ermittlungen fest.
Autor SpitFire
 - 19. Juni 2013, 17:43:59
Mann, Mann, Mann...

http://www.buzer.de/gesetz/2381/a33680.htm

Wenn Sie darüber hinaus jetzt noch die fünf Merkmale eines Befehls zusammenkriegen, können Sie schonmal mit geladener Knarre (bitte im übertragenen Sinn!) zu Ihrem Chef gehen. Mehr kann Ihnen hier niemand (verlässlich) sagen, da werden Sie tatsächlich die Ermittlungen abwarten müssen.
Autor der schakal
 - 19. Juni 2013, 17:38:55
nein, das es ungehorsam war und ich den, wie er sagt, befehl nicht befolgt habe dort hinzugehen.

das ich mich melde, weiß ich auch, sogar wie man das macht.
Autor KlausP
 - 19. Juni 2013, 17:31:13
Zitatam ende des gesprächs, hieß es das sich der kompaniechef damit befassen wird und ich mich morgen bei ihm melden soll.

ist das nun so?

Was? Dass Sie sich beim KpChef melden sollen? Klar ist das so. Jetzt fragen Sie nicht, was dabei rauskommen könnte. das wird Ihr KpChef nach Abschluss der Ermittlungen entscheiden.