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trifft ungehorsam zu

Begonnen von der schakal, 19. Juni 2013, 17:28:19

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der schakal

hallo liebes forum,

vorgestern hätte ich gegen 18 uhr an einer veranstaltung in unserer kaserne teilnehmen sollen.

zum hergan, vor 2 wochen kam mein spieß auf mich zu, mit der frage ob ich an besagtem tag was vorhätte, wäre ja eh kasernenschläfer.
dies verneinte ich und somit hat er mich für diese veranstaltung gemeldet.

gestern kam er auf mich zu und fragte ob ich da gewesen sei, da es mir entfallen war, war ich nicht da und fragte ob die teilnahme denn verbindlich gewesen sei, da diese abfrage für mich proforma klang.
er fing dann an das es ein befehl gewesen sei und ich somit einem befehl nicht nachgekommen sei. zusatzdienstplan war nicht vorhanden und das thema wurde seit der abfrage nicht mehr angesprochen.

am ende des gesprächs, hieß es das sich der kompaniechef damit befassen wird und ich mich morgen bei ihm melden soll.

ist das nun so?

danke für eure antworten

KlausP

Zitatam ende des gesprächs, hieß es das sich der kompaniechef damit befassen wird und ich mich morgen bei ihm melden soll.

ist das nun so?

Was? Dass Sie sich beim KpChef melden sollen? Klar ist das so. Jetzt fragen Sie nicht, was dabei rauskommen könnte. das wird Ihr KpChef nach Abschluss der Ermittlungen entscheiden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

der schakal

nein, das es ungehorsam war und ich den, wie er sagt, befehl nicht befolgt habe dort hinzugehen.

das ich mich melde, weiß ich auch, sogar wie man das macht.

SpitFire

Mann, Mann, Mann...

http://www.buzer.de/gesetz/2381/a33680.htm

Wenn Sie darüber hinaus jetzt noch die fünf Merkmale eines Befehls zusammenkriegen, können Sie schonmal mit geladener Knarre (bitte im übertragenen Sinn!) zu Ihrem Chef gehen. Mehr kann Ihnen hier niemand (verlässlich) sagen, da werden Sie tatsächlich die Ermittlungen abwarten müssen.
Wer lacht, hat Reserven.

DerTommy86

Ungehorsam liegt zwar nicht vor, aber u.U. hast du dennoch eine Dienstpflichtverletzung (§11 Soldatengesetz - Pflicht zum Gehorsam) begangen.

Aber es wurde schon gesagt: Das Ob stellt der Disziplinarvorgesetzte nach seinen Ermittlungen fest.

wolverine

Jetzt erklären Sie aber mal, wie man die Dienstpflicht zum Gehorsam verletzt und dabei nicht ungehorsam war?! Ich bin ehrlich gespannt.

Und zur Frage: es war ein mündlicher Befehl; der wurde nicht befolgt. Und jetzt Sie! Für alles andere bräuchte man schon genauere Angaben. Z. b. Warum Sie den Befehl nicht als solchen verstanden haben und ob dies berechtigt gewesen sein könnte. Oder was für nie Vernstaltung da war und was Sie dabei hätten machen sollen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

der schakal

klang für mich nach einer allgemeinen abfrage und nicht als verplichtung zu einer teilnahme, zumal es für mich nur um zuhören und anwesenheit ging.
bei der veranstaltung ging es um das an unserem standort betroffene personal, das der struktur zum opfer gefallen ist (ob alle mit der weiteren verwendung einverstanden sind/familie/fragen/probleme etc), zu dem ich nicht gehöre.

DerTommy86

Zitat von: wolverine am 19. Juni 2013, 18:50:23
Jetzt erklären Sie aber mal, wie man die Dienstpflicht zum Gehorsam verletzt und dabei nicht ungehorsam war?! Ich bin ehrlich gespannt.

Es ging mir mehr um die Terminologie. Natürlich war er ungehorsam, aber nicht im Sinne des von SpitFire geposteten Paragrafen des WStG. Es gibt ja einen Unterschied zwischen Dienstpflichtverletzung und Wehrstraftat. Und was was ist, ist klar definiert. Der TE fragte schwammig "trifft ungehorsam zu" und schildert danach die Aussagen vom Spieß als "Sie sind dem Befehl nicht nachgekommen". SpitFire antwortete lediglich auf die Vermutung des "Ungehorsams" (Wehrstraftat), aber das klang für mich so als hätte der TE sonst nichts zu befürchten. Hat er eben doch, denn er hat zwar mit Sicherheit keine Wehrstraftat begangen, VIELLEICHT (!!!) aber eine Dienstpflichtverletzung, die disziplinar geahndet werden kann.
Mit dem Gang zum Chef mit der geladenen Knarre sollte er also vielleicht noch ne Weile warten.

ulli76

Doch- erstmal steht der Ungehorsam im Raum. Soldat hat Befehl bekommen und den nicht ausgeführt. Alles weitere werden dann halt die Ermittlungen ergeben. Z.B. ob der Befehl als solcher erkennbar war etc.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

DerTommy86

Zitat von: ulli76 am 19. Juni 2013, 19:42:04
Doch- erstmal steht der Ungehorsam im Raum. Soldat hat Befehl bekommen und den nicht ausgeführt. Alles weitere werden dann halt die Ermittlungen ergeben. Z.B. ob der Befehl als solcher erkennbar war etc.

Natürlich wird der Disziplinarvorgesetzte auch das Vorliegen von Wehrstraftaten prüfen. Ich denke jedoch man kann sich bei einem simplen Fall von "habe vergessen zu einer Infoveranstaltung zur Personallage zu gehen" auch im Internet so weit aus dem Fenster lehnen und behaupten: Hier wurde keine schwerwiegende Folge herbeigeführt.

Die Fragen hier sind eher ob tatsächlich ein Befehl vorlag, ob das Vorliegen eines Befehls für den Soldaten hätte ersichtlich sein müssen, und wenn ja, warum er es nicht erkannt hat. Und das ist Sache des DV.

itschie

Ich vermute ich weiß, welche Veranstaltung das war und na ja der Standort hat das nicht so ganz mit den militärischen Tugenden und es ist eigenlich bekannt das dort bitten mit Befehlen gleich zu setzten sind. Es ging dem Spieß wahrscheinlich darum die Teilnehmerzahl zu puschen, was ich in dem Fall auch nachvollziehen kann. Wie jetzt ihr Chef die Sachlage sieht, weiß ich nicht, bzw. ob er jetzt noch ein Fass aufmachen will!

SpitFire

Zitat von: itschie am 19. Juni 2013, 21:53:45
Ich vermute ich weiß, welche Veranstaltung das war und na ja der Standort hat das nicht so ganz mit den militärischen Tugenden und es ist eigenlich bekannt das dort bitten mit Befehlen gleich zu setzten sind. Es ging dem Spieß wahrscheinlich darum die Teilnehmerzahl zu puschen, was ich in dem Fall auch nachvollziehen kann. Wie jetzt ihr Chef die Sachlage sieht, weiß ich nicht, bzw. ob er jetzt noch ein Fass aufmachen will!

Selten so einen gehaltvollen und hilfreichen Post gelesen.
Wer lacht, hat Reserven.

HM_Zippi

Moin. Für meine Begriffe handelt es sich nicht um einen Befehl, weil keine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten geäußert wurde (da Sie ja nicht mal wussten, dass Sie hätten da sein müssen). Ferner wäre der Befehl -wenn es einer wäre- unverbindlich, da er keinen dienstlichen Zweck hat und Spaßveranstaltungen nach Dienst nicht befohlen werden können. Meine Meinung.
Durch Wiedereinstellung degradiert vom Heeres- zum Luftwaffensoldten

ulli76

#13
1. Ob der Befehl als solcher für den TE zu erkennen war, müssen ja die Ermittlungen ergeben. Genau DAS ist ja der strittige Punkt.
2. Wer sagt denn, dass das eine "Spassveranstaltung" war? Und was verstehst du unter "Spassveranstaltung"? Selbst die Teilnahme an einer dienstlichen Veranstaltung geselliger Art wird befohlen. Von dem was der TE geschrieben hat, scheint das aber eh eine andere Art der Veranstaltung gewesen zu sein.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Hippie macht sichseinen eigenen Sachverhalt. Der ist nämlich viel leichter zu bewerten.
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