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ZitatWenn man beispielsweise bereits SaZ 12 und bereits in der Stammeinheit ist, aus dem Elternhaus auszieht und sich eine eigene Wohnung zulegt, die 90 km vom Standort entfernt liegt. Kann man sich diese anerkennen lassen sodass man Trennungsgeldberechtigter wird?
Zitat2. Welche Entfernung einer Wohnung wird noch als Standort akzeptiert?
ZitatWenn man Ü25 ist, gibt es da eine Pauschale (Kilometer)?
ZitatHabe gehört das einem Feldwebel beispielsweise auch dann eine bereitgestellt werden muss, wenn er am Standort keine Wohnung hat.
Zitat von: Dustin87 am 22. Juli 2013, 23:12:09
Hallo,
drei Fragen:
1. Der Betrag von 105,00 Euro für die Unterkunft, gehe ich richtig davon aus, dass dieser Betrag vom Bruttodienstbezug abgezogen wird bevor die Lohnsteuer berechnet wird?
2. Welche Entfernung einer Wohnung wird noch als Standort akzeptiert? Wenn man Ü25 ist, gibt es da eine Pauschale (Kilometer)?
3. Wenn man Ü25 ist hat man keinen Anspruch mehr auf eine verfügbare Stube in der Kaserne? Habe gehört das einem Feldwebel beispielsweise auch dann eine bereitgestellt werden muss, wenn er am Standort keine Wohnung hat.
Danke und Gruß
Zitat von: Terek am 22. Juli 2013, 16:33:25
Für all diejenigen, die sich für die Zeit ihrer Stationierung keine extra Wohnung mieten wollen/können.
ZitatAber das liegt auch ganz im Ermessen der Kaserne