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Kasernenpflichtig

Begonnen von Stinchen77, 06. Juli 2013, 23:44:59

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BlacKyMV

Also da ich einer von den Leuten bin, die vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit sind und seitdem den Anrechungsbetrag gem. §39 Abs 2 BBesG NICHT mehr zahlen, nehme ich mir hier mal das Recht raus weiter zu schreiben.  Im §39 Abs 2 BBesG steht, dass diejenigen den Anrechnungsbetrag zahlen, die auf Grund dienstlicher Verpflichtungen in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Und über diese dienstliche Verpflichtung entscheidet der Kdr mit der Befreiung. Sollte ich falsch liegen bitte begründet widerlegen, dann müsste ich nämlich über 3000 € zurückzahlen <.<

MirfälltkeinNameein

Ich bin 18 und schlafe auch nicht in der Kaserne, da gab es keine Probleme hauptsache ich bin pünktlich da. Aber das liegt auch ganz im Ermessen der Kaserne, einfach mal nachfragen :)
Ces't la vie.

KlausP

Wo Sie Ihre Nächte im Rahmen der Auisgangsregelung verbringen ist ja auch vollkommen egal, aber das haben wir ja huier schon mehrfach betont.

ZitatAber das liegt auch ganz im Ermessen der Kaserne

"Die Kaserne" hat damit gar nichts zu tun, lediglich der zuständige Vorgesetzte, wenn es um den "Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft" geht, was aber im Rahmen der Ausgangsregelung /Freier Ausgang - was das ist kann man in der ZDv 10/5 Ziffer 217 nachlesen - nicht von Belang ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Sascha.H.

Wofür gibt es eigentlich noch die Stuben in der Kaserne ?  ::)

KlausP

Erwarten Sie eine ernsthafte Antwort oder war das eine rein rhetorische Frage?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Terek

Für Soldaten,dem Zapfenstreich unterliegen.
Für all diejenigen, die sich für die Zeit ihrer Stationierung keine extra Wohnung mieten wollen/können.
Für Leute, die heimelige Gemeinschaft einer Stube mit all ihren Höhen und Tiefen schätzen oder die Einfachheit ihrer Einzelstube mögen.

Langschläfer, die kurze Wege zum Dienst bevorzugen.

Und natürlich für jemanden wie mich, der gelegentlich ein Dach über dem Kopf in einer Kaserne benötigt, daß etwas robuster als eine Zeltbahn ist und für den die Bw kein Hotelzimmer bezahlen möchte...

Sascha.H.


Terek


Sascha.H.

In Ihrer Auflistung vermisse ich den Hinweis auf Kameradschaft- worauf auch meine Anspielung galt  ;)

wolverine

Verweisen Sie jetzt auf den Wortstamm oder meinen Sie ehrlich, dass die Bundeswehr Liegenschaften vorhält um ihren Soldaten das Gemeinschaftsgefühl einer WG zu vermitteln?!
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

InstUffzSEAKlima

Zitat von: Terek am 22. Juli 2013, 16:33:25
Für all diejenigen, die sich für die Zeit ihrer Stationierung keine extra Wohnung mieten wollen/können.

Genau dafür sicher nicht. Wenn es danach ginge, würden viele Ü25, deren DZE oder Versetzung die nä. Monate ansteht in der Kaserne wohnen bleiben, aber es besteht leider keine Möglichkeit mehr dazu, weil es schlichtweg zu wenig Unterkunftsstuben gibt. Es ist mittlerweile die absolute Ausnahme, dass Unterkunftskapazitäten für Nicht-Kasernenpflichtige vorgehalten werden können. Vielerorts hat man sogar für U25, also kas-pflichtige Soldaten, keine ausreichenden Unterkünfte, so dass Spieße und KasFw über jeden froh sind, der keine dienstliche Unterkunft benötigt.
Man sollte sich also rechtzeitig um eine Wohnung/Zimmer kümmern. Dies ist nicht Aufgabe des Dienstherren.

Terek

Nun, das sollte auch eher eine nicht ganz ernst gemeinte Antwort auf eine rhetorische Frage sein...ist vielleicht etwas entglitten...

Dustin87

Hallo,

drei Fragen:

1. Der Betrag von 105,00 Euro für die Unterkunft, gehe ich richtig davon aus, dass dieser Betrag vom Bruttodienstbezug abgezogen wird bevor die Lohnsteuer berechnet wird?

2. Welche Entfernung einer Wohnung wird noch als Standort akzeptiert? Wenn man Ü25 ist, gibt es da eine Pauschale (Kilometer)?

3. Wenn man Ü25 ist hat man keinen Anspruch mehr auf eine verfügbare Stube in der Kaserne? Habe gehört das einem Feldwebel beispielsweise auch dann eine bereitgestellt werden muss, wenn er am Standort keine Wohnung hat.

Danke und Gruß

Lidius

Zitat von: Dustin87 am 22. Juli 2013, 23:12:09
Hallo,

drei Fragen:

1. Der Betrag von 105,00 Euro für die Unterkunft, gehe ich richtig davon aus, dass dieser Betrag vom Bruttodienstbezug abgezogen wird bevor die Lohnsteuer berechnet wird?

2. Welche Entfernung einer Wohnung wird noch als Standort akzeptiert? Wenn man Ü25 ist, gibt es da eine Pauschale (Kilometer)?

3. Wenn man Ü25 ist hat man keinen Anspruch mehr auf eine verfügbare Stube in der Kaserne? Habe gehört das einem Feldwebel beispielsweise auch dann eine bereitgestellt werden muss, wenn er am Standort keine Wohnung hat.

Danke und Gruß

2. Pauschale gibts keine. Hängt auch eher von der Fahrtzeit, als von der Entfernung ab. So wurde mir das zumindest mal von meinem Bwdlz erklärt.

3. Wenn er Trennungsgeldempfänger ist, dann ja, sonst nicht.

KlausP

Zitat2. Welche Entfernung einer Wohnung wird noch als Standort akzeptiert?

Der Einzugsbereich beträgt in der Regel 30 km.

ZitatWenn man Ü25 ist, gibt es da eine Pauschale (Kilometer)?

Nein, auch hier in der Regel nicht.

ZitatHabe gehört das einem Feldwebel beispielsweise auch dann eine bereitgestellt werden muss, wenn er am Standort keine Wohnung hat.

Nur dann, wenn er ohne Zusage der Umzugskostenvergütung versetzt wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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