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Zitat von: SanFw-87 am 08. August 2013, 14:23:08
Jetzt haben ist hier aber in diesem Fall der Soldat zuhause zahlt sein Zimmer oder Whg und geht auf den Lehrgang und zahlt diesen " Geldwerte Vorteil" in Form der Versteuerung. Dann bezahlt der Soldat in der selben Zeit für 2 Unterkünfte. Dadurch hat der Soldat kein Vorteil mehr!
ZitatJetzt haben ist hier aber in diesem Fall der Soldat zuhause zahlt sein Zimmer oder Whg und geht auf den Lehrgang und zahlt diesen " Geldwerte Vorteil" in Form der Versteuerung. Dann bezahlt der Soldat in der selben Zeit für 2 Unterkünfte. Dadurch hat der Soldat kein Vorteil mehr!
Zitataber dann darf der Dienstherr den Soldaten nicht auf lehrgänge schicken und den einzeln Soldaten mit einer extra Versteuerung belegen.
Zitat von: SanFw-87 am 08. August 2013, 12:45:46
Richtig weiter geben kann an alle die ähnliche Probleme und wer kann das besser als jemand der davon wirklich Ahnung?!
Zitat von: SanFw-87 am 08. August 2013, 12:45:46
hier sind Wort gefallen wie "Versteuern" und "Geldwerte Vorteil" weisst genau heisst das???
Zitat von: SanFw-87 am 08. August 2013, 12:45:46
Geldwerte Vorteil - woraus setzt der sich zusammen??
Zitat von: SanFw-87 am 08. August 2013, 12:45:46
UnterkunftsPflicht auf Lehrgängen in der Gemeinschaftsunterkunft beschreibt warum die BW die Unterkünfte vorbehält - warum muss der Soldat dafür zahlen oder diese Versteuern??
Zitat von: SanFw-87 am 08. August 2013, 12:45:46
Kann sich der Sodat im falle einer Versteuerung das durch seine Lohnsteuerabrechnung wieder zurückholen durch einen entsprechenden Antrag??
Zitat von: Andi am 08. August 2013, 12:40:18
Und du meinst, dass der geldwerte Vorteil für eine Gemeinschaftsunterkunft pro Monat bei 100€ liegen würde?
Zitat von: christoph1972 am 08. August 2013, 12:29:08
Vor allem, was das alles spart an Ärger und Anschaffungen, das Leben in der GU ist doch recht entspannt.
Kein Ärger mit dem Vermieter, kein Zoff mit den Nachbarn und Parkplatzprobleme gibt es auch nicht. Keine explodierenden Nebenkosten und kochen muss man auch nicht selber. Renovieren und Schönheitsreparaturen fallen auch nicht an. Dafür knapp 130,-- € versteuern? Super.
Zitat von: Lidius am 08. August 2013, 12:15:17
Du zahlst ja nicht für die Unterkunft direkt, die ist kostenfrei.
Zitat von: Lidius am 08. August 2013, 12:15:17
Du musst bloss den geldwerten Vorteil für diese Unterkunft versteuern.