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Bezahlung einer GU auf Lehrgängen

Begonnen von SanFw-87, 08. August 2013, 11:44:00

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SanFw-87

Hallo BW-Forum

Das Thema der "Einbehaltung" von Gelder durch die WBV und in welcher Höhe ect. ist ja hier ein beliebtes Thema - doch habe ich noch keinen Beitrag gefunden der das Problem wieder spiegelt welches Ich hier vor mir liegen habe.

Und zwar erst mal die Eckdaten:

ein Soldat Unter 25 Jahre alt. Hat sich erfolgreich von seinem Chef vom Leben in der Gemeinschaftsunterkunft befreien lassen und zahlt den Betrag von 100,55€ nicht mehr ( oder wie der Betrag heute ist). Der Soldat wohnt zuhause und pendelt jeden Tag von seinem Wohnort zu seinem Dienstort.
Soweit auch alles in Ordnung.

Nun geht dieser Soldat auf eine Fortbildung, Lehrgang oder für uns Rettungsassistenten auf In-Übhaltung.
Dort wird dem Soldaten eine GU gestellt. Die der Soldat dankend in Anspruch nimmt. (wäre ja auch quatsch wenn nicht! Wenn man im Nord zuhause ist und in München auf Lehrgang muss)

Der Soldat kommt wieder zu seinem Heimat-Dienstort und gibt Trennungsanträge und Fahrtkostenabrechnung welche auch bearbeitet werden -  Nun findet der Soldat einen Minus Betrag wieder der besagt, dass er für die GU auf dem Lehrgang einen Betrag zahlen soll von je nach Länge des Zeitraumes im Monat wie ( 81,62€, 105,43€, 19,52€) warum werden diese Beträge abgezogen wenn ich auf der anderen Seite wieder Trennungsgeld erhalte weil man ja gar nicht an seinem eigentlichen Dienstort ist???

Sogar wenn der Soldat in seiner In-Übhaltung auf einer Zivilen Rettungswache gewesen war und keine Kaserne von innen gesehen hat für ca. 4 wochen wurden nur Grund der Kommandierung 63,87€  abzogen nach Anrechn Betr. § 39(2) BBesG
der letzte Betrage wurde 5 Monate später wieder zurück erstattet nach Gesprächen mit der WBV
allerdings sind die Zahlen am Anfang sehr Aktuell.

Muss der Soldat auf einem Lehrgang ( wo er/ sie abkommandiert ist) die GU bezahlen? auch wenn man "befreit" ist??


Vielen Dank schon einmal im vorraus für hoffentlich hilfreiche Antworten

Andi

Auf dem Lehrgang ist der Soldat nicht von der Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit.
Im Gegenteil, der Lehrgang selbst begründet ja die Pflicht. ;)
Und solange diese Pflicht besteht müssen alle unter 25jährigen - auch wenn sie Trennungsgeldempfänger sind - wegen des § 39(2) BBesG den Anrechnungsbetrag zahlen. Erst nach dem 25. Lebensjahr müssen Trennungsgeldempfänger nicht mehr für die Unterkunft zahlen.

Die Geschichte mit der zivilen Rettungswache halte ich übrigens von Seiten der WBV für sehr kulant, denn an sich brauchen die ausschließlich von der Papierlage auszugehen.

Gruß Andi
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SanFw-87m

Ist das nicht auch irgendwie "unfair" gegen über allen anderen?!
Der Soldat geht auf einen Lehrgang und muss für seine Unkunft bezahlen für die er am Heimat Dienstort nichts bezahlt. nur weil weil noch 24 j. alt ist.
Das ist ja unterm Strich nicht wenig Geld. 
Besonders wo Sie ja auch beschreiben wie sie Antworten  " Der Lehrgang selbst begründet die PFLICHT " ist dann nicht auch der Dienstherr dazu VERPFLICHTET dem Soldaten eine Kostenlose Unterkunft zu bieten wenn er seine Truppen durch unser Land schickt um sich fortzubilden und Ausgebildet zu werden - für seine zwecke???

Andi

Taschentuch? Aufn Arm?

Du wolltest wissen wie die Rechtslage ist und wie die ist habe ich beschrieben. An einer akademischen Langeweilediskussion beteilige ich mich nicht. Ich gebe nur drei Hinweise:
1) Die Rechtslage ist für alle die gleiche und niemand wird gezwungen zur Bundeswehr zu gehen.
2) Die Pflicht zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft für alle bis 25 und für alle anderen auf Lehrgängen begründet überhaupt erst, dass die Bundeswehr Unterkünfte vorhält. Ansonsten wäre Unterkunftssuche und Bezahlung nämlich mit Masse ein Privatproblem eines jeden Soldaten.
3) Der geldwerte Vorteil der Gemeinschaftsunterkunft ist steuerlich zu berücksichtigen bzw. durch den Soldaten nachzuversteuern. Oder anders: Gäbe es den Anrechnungsbetrag nicht dürfte jeder Soldat erheblich mehr Steuern zahlen.

Willkommen im Leben
Andi
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Lidius

Du zahlst ja nicht für die Unterkunft direkt, die ist kostenfrei. Du musst bloss den geldwerten Vorteil für diese Unterkunft versteuern.

christoph1972

Vor allem, was das alles spart an Ärger und Anschaffungen, das Leben in der GU ist doch recht entspannt.

Kein Ärger mit dem Vermieter, kein Zoff mit den Nachbarn und Parkplatzprobleme gibt es auch nicht. Keine explodierenden Nebenkosten und kochen muss man auch nicht selber. Renovieren und Schönheitsreparaturen fallen auch nicht an. Dafür knapp 130,-- € versteuern? Super.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Andi

Zitat von: Lidius am 08. August 2013, 12:15:17
Du zahlst ja nicht für die Unterkunft direkt, die ist kostenfrei.

Wie kommst du darauf? Der Anrechnungsbetrag entspricht ungefähr dem Betrag, den man auch nach dem 25. Lebensjahr für eine Unterkunft zahlen würde.

Zitat von: Lidius am 08. August 2013, 12:15:17
Du musst bloss den geldwerten Vorteil für diese Unterkunft versteuern.

Und du meinst, dass der geldwerte Vorteil für eine Gemeinschaftsunterkunft pro Monat bei 100€ liegen würde?  ::)
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SanFw-87

Also zu nächst ein mal Das hier soll keine "langweiliediskussion" werden Ich will das hier allerdings mal verstehen und vllt sogar mal erfahren wo das so steht, damit ich diese Information auch im späteren  Richtig weiter geben kann an alle die ähnliche Probleme und wer kann das besser als jemand der davon wirklich Ahnung?! hat und dazu gehört durch aus mal in kleine details zu gehen um diesen Unterschied von U25 und Ü25 aus ein andere zu bekommen!!
Dieses Problem dreht sich im weitern nicht um Mich persönlich dem nach möchte Ich nicht auf den Arm oder brauche ein Taschentuch.

Ich versuch hier auf diesem Wege des Forums infos zu bekommen weil es mich interessiert!!

zurück zum Thema:

hier sind Wort gefallen wie "Versteuern" und "Geldwerte Vorteil" weisst genau heisst das???
Also "Versteuern" = Der Soldat hat nachher weniger als vorher....
Geldwerte Vorteil - woraus setzt der sich zusammen??

und wie sie es selber schreiben :
UnterkunftsPflicht auf Lehrgängen in der Gemeinschaftsunterkunft beschreibt warum die BW die Unterkünfte vorbehält - warum muss der Soldat dafür zahlen oder diese Versteuern??
Kann sich der Sodat im falle einer Versteuerung das durch seine Lohnsteuerabrechnung wieder zurückholen durch einen entsprechenden Antrag??

SanFw-87

Zitat von: christoph1972 am 08. August 2013, 12:29:08
Vor allem, was das alles spart an Ärger und Anschaffungen, das Leben in der GU ist doch recht entspannt.

Kein Ärger mit dem Vermieter, kein Zoff mit den Nachbarn und Parkplatzprobleme gibt es auch nicht. Keine explodierenden Nebenkosten und kochen muss man auch nicht selber. Renovieren und Schönheitsreparaturen fallen auch nicht an. Dafür knapp 130,-- € versteuern? Super.

Naja, kommt daruf an wo man ist - es gibt ne menge Soldaten die sich selbst Versorgen trotz Kantinen Angebot - und nicht jede Kantine ist geniessbar - aber die Erfahrung hat sicherlich jeder hier schon gemacht.

Renovieren ect. es gibt noch immer Unterkünfte für die Sollte der Soldat bezahlt werden nix zusagen! Denn sie wurden bestimmt mitte der 70er zu letzt gestrichen worden oder die Vorhänge gewaschen oder das gute alte Parkett gepflegt worden.
Aber das Problem hier ist ja Geld versteuern während eines Lehrgangs - also eine relativ kurze Zeit einem anderen Standort..... und nicht leben in GU an seinen Heimat-Dienstort

Lidius

Zitat von: Andi am 08. August 2013, 12:40:18
Und du meinst, dass der geldwerte Vorteil für eine Gemeinschaftsunterkunft pro Monat bei 100€ liegen würde?  ::)

Ja, im Nachhinein hab ich auch gerade gemerkt das das Blödsinn war. Ich hab da irgendwas durcheinander gebracht.

Zum Thema, diese PDF erklärts ganz gut, auch wenn die Zahlen etwas veraltet sind: http://www.deutsches-wehrrecht.de/Aufsaetze/UBWV_2007_389.pdf (Ab S.3 gehts um die Kosten)


Andi

Zitat von: SanFw-87 am 08. August 2013, 12:45:46
Richtig weiter geben kann an alle die ähnliche Probleme und wer kann das besser als jemand der davon wirklich Ahnung?!

Die entsprechenden Vorgesetzten und Ansprechpartner des Soldaten sind dafür da. Und wenn die keine Ahnung haben müssen sie sich in die Sache eben einarbeiten. Wenn aber Soldaten wie du auf das Internet ausweichen haben die Vorgesetzten keinen Anlass sich einzuarbeiten und dementsprechend geht auf Dauer Wissen verloren und keiner weiß mehr bescheid.

Zitat von: SanFw-87 am 08. August 2013, 12:45:46
hier sind Wort gefallen wie "Versteuern" und "Geldwerte Vorteil" weisst genau heisst das???

Google ist dein Freund.

Zitat von: SanFw-87 am 08. August 2013, 12:45:46
Geldwerte Vorteil - woraus setzt der sich zusammen??

Daraus, dass dem Soldaten eine Unterkunft gestellt wird? Das ist ein erheblicher Sachwert, der dem Soldaten vom Dienstherrn zur Verfügung gestellt wird. und dieser Sachwert ist ein nicht finanzieller Anteil der Alimentierung durch den Dienstherren oder eben ein "geldwerter Vorteil". Und an den Geldwert dieses Vorteils muss die Besteuerung grundsätzlich angepasst werden.

Zitat von: SanFw-87 am 08. August 2013, 12:45:46
UnterkunftsPflicht auf Lehrgängen in der Gemeinschaftsunterkunft beschreibt warum die BW die Unterkünfte vorbehält - warum muss der Soldat dafür zahlen oder diese Versteuern??

Weil er zum einen der Bundeswehr Kosten verursacht und zum anderen weil er einen geldwerten Vorteil erhält.

Zitat von: SanFw-87 am 08. August 2013, 12:45:46
Kann sich der Sodat im falle einer Versteuerung das durch seine Lohnsteuerabrechnung wieder zurückholen durch einen entsprechenden Antrag??

:o Nein, wieso sollte er? Weil er durch einen geldwerten Vorteil defakto mehr verdient soll er weniger Steuern zahlen?
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SanFw-87

Ahja
Danke dafür, also das mit "Geldwerte Vorteil" kann ich jetzt Nachvollziehen und erscheint durch aus logisch. Trifft das den nun eigentlich nur auf den Soldaten zu der in GU lebt an seinem Festen Dienstort?! Weil damit macht ja Sinn.

Jetzt haben ist hier aber in diesem Fall der Soldat zuhause zahlt sein Zimmer oder Whg und geht auf den Lehrgang und zahlt diesen " Geldwerte Vorteil" in Form der Versteuerung. Dann bezahlt der Soldat in der selben Zeit für 2 Unterkünfte. Dadurch hat der Soldat kein Vorteil mehr!
und Natürlich erschein es logisch wenn der Soldat durch Unterbringung in einer GU während eines Lehrgangs Kosten verursacht - aber dann darf der Dienstherr den Soldaten nicht auf lehrgänge schicken und den einzeln Soldaten mit einer extra Versteuerung belegen.

( ich persönlich bin bisher nie davon betroffen gewesen weil ich bis 25 j. immer die GU genutzt habe und auch  nie davon befreit wurde - machte kein sinn für mich somit habe ich es hin genommen, dass ich den Geldwerte Vorteil bezahlt/ versteuern musste - auch auf lehrgängen - nur zur nebensächlichen erklärung  meiner vielen Fragen. und Ich hoffe dass ich vielen anderen den Wind aus den Segeln neben kann die ein ähnliches Problem kenn oder haben. ) Und die Fragen die Ich hier stelle - sind Fragen die ich von Kameraden immer wieder höre - Erklärungen von der WBV oder ReFü sind bei weitem nicht so gut gewesen wie diese jetzt hier - in dem Dem Sinne mal ein DANKE

F_K

@ SanFw 87:

Gesetzte sind für ALLGEMEINE Fälle angelegt, im EINZELfall kann es zu gewissen Unstimmigkeiten kommen.

Auf Lehrgang kommt der Anrechnungsbetrag für befreite Soldaten zum Tragen (GESETZ!) - auch wenn hier ggf. keine Kostenersparnis vorliegt. ISSO.

Zitataber dann darf der Dienstherr den Soldaten nicht auf lehrgänge schicken und den einzeln Soldaten mit einer extra Versteuerung belegen.

Der Satz ist natürlich grober Schwachfug - aufgrund GESETZ (Befehl und Gehorsam, Auftrag der Bw und so weiter) darf der Dienstherr den Soldaten quasi überall hinschicken - aufgrund eines anderen Gesetzes MUSS er den Anrechnungsbetrag in Abzug bringen.

ISSO (Gesetz!)

AriFuSchr

ZitatJetzt haben ist hier aber in diesem Fall der Soldat zuhause zahlt sein Zimmer oder Whg und geht auf den Lehrgang und zahlt diesen " Geldwerte Vorteil" in Form der Versteuerung. Dann bezahlt der Soldat in der selben Zeit für 2 Unterkünfte. Dadurch hat der Soldat kein Vorteil mehr!

in der Sprache der Steuer"leute" heisst das dann doppelte Haushaltsführung und kann steuerlich in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Tante google sei Deine Freundin
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

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