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Autor DerElefant
 - 05. November 2013, 19:51:11
Zitat von: ulli76 am 05. November 2013, 19:48:03
Wieso sollte der Arzt nach x Jahren bestätigen,dass es eine Fehldiagnose war? Darauf gibt es doch gar keinen Hinweis.
Gib es genauso an,wie es ist:Dass die Diagnose damals gestellt wurde,dass Du Medikamente dagegen bekommen hast,seit wann es nicht mehr behandelt wird und gut ist.
Wahrscheinlich wird dich der Musterungsarzt zum Facharzt schicken und der wird schauen,ob Du damit tauglich bist oder nicht.

Die Hoffnung stirbt zuletzt :P

Ich werde einfach zu einem weiteren Arzt gehen, alleine schon um es für mich selbst zu wissen.
Ich werde es aber anmerken.
Wenn der nichts feststellt, dann werde ich dies bei der Musterung trotzdem hinzufügen.


Danke für die Hilfe und die weisen Worte, ihr habt mir echt weiter geholfen :)
Autor ulli76
 - 05. November 2013, 19:48:03
Wieso sollte der Arzt nach x Jahren bestätigen,dass es eine Fehldiagnose war? Darauf gibt es doch gar keinen Hinweis.
Gib es genauso an,wie es ist:Dass die Diagnose damals gestellt wurde,dass Du Medikamente dagegen bekommen hast,seit wann es nicht mehr behandelt wird und gut ist.
Wahrscheinlich wird dich der Musterungsarzt zum Facharzt schicken und der wird schauen,ob Du damit tauglich bist oder nicht.
Autor Firli
 - 05. November 2013, 19:41:02
Und die ZdV 46/1 sagt das es zumindest eine III Gradation GNr. 13  gibt.

Und als Anmerkung steht da:
ZitatAnmerkungen:

In Zweifelsfällen ab Gradation III neurologisch-psychiatrischer Befundbericht erforderlich, in jedem Fall ab Gradation V.

Mit der Angabe ist da also noch lange nichts verloren.
Autor DerElefant
 - 05. November 2013, 19:37:09
Habe danach ge-googled und habe überall nachgelesen, dass man dadurch T5 gemustert wird, da es eine psychische Erkrankung ist.
Autor Firli
 - 05. November 2013, 19:34:42
Zitat von: DerElefant am 05. November 2013, 19:32:14
Werde mir trotz allem eine zweite Meinung einholen. Wenn der mir sagt, es besteht noch immer kann ich es mit dem Bund ja abhaken ;)

Wer sagt das denn? Es KANN zur Ausmusterung führen - muss es aber nicht.
Autor DerElefant
 - 05. November 2013, 19:33:22
Hatte auch vor zum gleichen Arzt wie damals zu gehen, damit der bestätigen kann(oder eben nicht), dass es eine Fehldiagnose war.
Autor DerElefant
 - 05. November 2013, 19:32:14
Werde mir trotz allem eine zweite Meinung einholen. Wenn der mir sagt, es besteht noch immer kann ich es mit dem Bund ja abhaken ;)
Autor Firli
 - 05. November 2013, 19:10:01
Zitat von: DerElefant am 05. November 2013, 18:20:11
Okay, vielen Dank.

Werde dann nochmal zu einem Arzt gehen und gucken was dabei raus kommt. Danach werde ich weiter schauen.

Nein eben nicht. Denn wenn Ihnen der Arzt jetzt sagt das Sie seiner Meinung nach kerngesund sind und Sie es bei der Musterung nicht angeben, es dann aber später (warum auch immer) an's Tageslicht kommt kann es Ihnen durchaus passieren das Sie schneller aus der Bundeswehr raus sind als Sie ADS sagen können und dazu noch den Vorwurf des Einstellungsbetruges am Hals haben. Also unabhängig vom Ergebnis des zivilen Arztes geben Sie diese Vorerkrankung an - egal welche mögliche Folgen daraus für Ihre Bewerbung entstehen.
Autor DerElefant
 - 05. November 2013, 18:20:11
Okay, vielen Dank.

Werde dann nochmal zu einem Arzt gehen und gucken was dabei raus kommt. Danach werde ich weiter schauen.
Autor StOPfr
 - 05. November 2013, 18:16:44
Zitat von: KlausP am 05. November 2013, 18:13:18
Geben Sie es genau so an und Sie sind auf der sicheren Seite - ...

...auch wenn das unter Umständen eine Nichteinstellung bei der Bundeswehr zur Folge hat.
Autor KlausP
 - 05. November 2013, 18:13:18
Geben Sie es genau so an und Sie sind auf der sicheren Seite - aber ich bin kein Medizinmann. Wie gesagt, wenn der Musterungsarzt zweifel hat, wird er Sie überweisen.
Autor dunstig
 - 05. November 2013, 18:12:49
Sie sagen selber, dass bei Ihnen damals ADS diagnostiziert wurde, sie Medikamente dagegen nehmen mussten und noch heute unter leichten Konzentrationsschwächen leiden. Ich an Ihrer Stelle würde es auf jedem Fall melden, wenn Sie nicht riskieren wollen, einen Einstellungsbetrug zu begehen.
Autor DerElefant
 - 05. November 2013, 18:04:29
Aber wenn ich quasi die Bestätigung eines Arztes bekomme, dass es eine Fehldiagnose war, dann muss ich es auch nicht melden - richtig?

(Tut mir leid, wenn ich mit meinem ständigen Gefrage nerve, aber will lieber alles ganz genau wissen, bevor ich Fehler mache)
Autor KlausP
 - 05. November 2013, 18:02:49
Sonst könnte sich die Bundeswehr die Musterung ja sparen. Immerhin soll sie für die Dauer Ihrer Dienstzeit für Ihre Gesundheit zahlen. Warum sollte sie also jemanden einstellen, der nicht den Tauglichkeitskriterien entspricht?
Wenn der Musterungsarzt Bedenken zu Ihrer Wehrdienstfähigkeit hat, wird er Sie zu einem Bundeswehr-Facharzt ooder zu einem Bundeswehr-Psychologen überweisen und dann erst über Ihre Eignung entscheiden.
Autor dunstig
 - 05. November 2013, 18:00:27
Es kann passieren, dass der Musterungsarzt Sie zu einer weitergehenden genaueren Untersuchung zu einem Facharzt der Bundeswehr überweisen wird, wenn er der Meinung ist, dass ein bestimmtes Vorkommnis besser genauer untersucht werden sollte. Sie können natürlich schon vorher zu einem zivilen Arzt gehen, allerdings wird der Befund von eben diesem den Musterungsarzt nicht interessieren.