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Bewerbung bei der Bundeswehr - das richtige für mich?

Begonnen von DerElefant, 05. November 2013, 15:03:57

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DerElefant

Ok, vielen dank.

Werde dann auch erstmal zu einem Arzt gehen und mich nochmals testen lassen. Der erste Test, ist schliesslich schon über ein Jahrzehnt her.

Ralf

Tests ziviler Ärzte haben keine Aussagekraft für die Musterung. Außer zur persönlichen Information wäre er nicht notwendig.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

DerElefant

Also werden bei der Musterung nochmal extra Tests diesbezüglich gemacht?
Denn wenn nicht, hätte ich ja egal wie ich es drehe schlechte Karten.

dunstig

Es kann passieren, dass der Musterungsarzt Sie zu einer weitergehenden genaueren Untersuchung zu einem Facharzt der Bundeswehr überweisen wird, wenn er der Meinung ist, dass ein bestimmtes Vorkommnis besser genauer untersucht werden sollte. Sie können natürlich schon vorher zu einem zivilen Arzt gehen, allerdings wird der Befund von eben diesem den Musterungsarzt nicht interessieren.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Sonst könnte sich die Bundeswehr die Musterung ja sparen. Immerhin soll sie für die Dauer Ihrer Dienstzeit für Ihre Gesundheit zahlen. Warum sollte sie also jemanden einstellen, der nicht den Tauglichkeitskriterien entspricht?
Wenn der Musterungsarzt Bedenken zu Ihrer Wehrdienstfähigkeit hat, wird er Sie zu einem Bundeswehr-Facharzt ooder zu einem Bundeswehr-Psychologen überweisen und dann erst über Ihre Eignung entscheiden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DerElefant

Aber wenn ich quasi die Bestätigung eines Arztes bekomme, dass es eine Fehldiagnose war, dann muss ich es auch nicht melden - richtig?

(Tut mir leid, wenn ich mit meinem ständigen Gefrage nerve, aber will lieber alles ganz genau wissen, bevor ich Fehler mache)

dunstig

Sie sagen selber, dass bei Ihnen damals ADS diagnostiziert wurde, sie Medikamente dagegen nehmen mussten und noch heute unter leichten Konzentrationsschwächen leiden. Ich an Ihrer Stelle würde es auf jedem Fall melden, wenn Sie nicht riskieren wollen, einen Einstellungsbetrug zu begehen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Geben Sie es genau so an und Sie sind auf der sicheren Seite - aber ich bin kein Medizinmann. Wie gesagt, wenn der Musterungsarzt zweifel hat, wird er Sie überweisen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StOPfr

Zitat von: KlausP am 05. November 2013, 18:13:18
Geben Sie es genau so an und Sie sind auf der sicheren Seite - ...

...auch wenn das unter Umständen eine Nichteinstellung bei der Bundeswehr zur Folge hat.
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Helft mit, dass es so bleiben kann!

DerElefant

Okay, vielen Dank.

Werde dann nochmal zu einem Arzt gehen und gucken was dabei raus kommt. Danach werde ich weiter schauen.

Firli

Zitat von: DerElefant am 05. November 2013, 18:20:11
Okay, vielen Dank.

Werde dann nochmal zu einem Arzt gehen und gucken was dabei raus kommt. Danach werde ich weiter schauen.

Nein eben nicht. Denn wenn Ihnen der Arzt jetzt sagt das Sie seiner Meinung nach kerngesund sind und Sie es bei der Musterung nicht angeben, es dann aber später (warum auch immer) an's Tageslicht kommt kann es Ihnen durchaus passieren das Sie schneller aus der Bundeswehr raus sind als Sie ADS sagen können und dazu noch den Vorwurf des Einstellungsbetruges am Hals haben. Also unabhängig vom Ergebnis des zivilen Arztes geben Sie diese Vorerkrankung an - egal welche mögliche Folgen daraus für Ihre Bewerbung entstehen.


SanFw/RettAss

DerElefant

Werde mir trotz allem eine zweite Meinung einholen. Wenn der mir sagt, es besteht noch immer kann ich es mit dem Bund ja abhaken ;)

DerElefant

Hatte auch vor zum gleichen Arzt wie damals zu gehen, damit der bestätigen kann(oder eben nicht), dass es eine Fehldiagnose war.

Firli

Zitat von: DerElefant am 05. November 2013, 19:32:14
Werde mir trotz allem eine zweite Meinung einholen. Wenn der mir sagt, es besteht noch immer kann ich es mit dem Bund ja abhaken ;)

Wer sagt das denn? Es KANN zur Ausmusterung führen - muss es aber nicht.


SanFw/RettAss

DerElefant

Habe danach ge-googled und habe überall nachgelesen, dass man dadurch T5 gemustert wird, da es eine psychische Erkrankung ist.

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