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Autor Patrick84
 - 14. Januar 2014, 16:45:00
Bitte richtig lesen! Ich meinte nicht Arzthelfer sondern Arztfachhelfer....
Autor MaddyMadsen
 - 14. Januar 2014, 11:39:27
Ok....jetzt raff ich das :o
klar, ich habe ja schon eine Ausbildung!
Vielen Dank dafür!
Autor Ralf
 - 14. Januar 2014, 11:35:26
Nein, das habe ich auch nicht gesagt. Ich habe dir nur die Fakten aufgezeigt, wie es gehandhabt wird.
Wenn du das dann auf deine Situation anwendest und feststellst, dass du als Fw eingestellt werden würdest, fällt eine Beförderung natürlich weg. So schwer ist das doch nicht.

Zur Einstellung mit dem Dienstgrad Fw berechtigt ein Beruf wie z.B. Fachwirt/in ambulante medizinische Versorgung. Vorausgesetzt es ist eine Stelle da. Alle weiteren Gedanken wie zusätzliche ZAW-Berufsausbildung solltest du mal lieber vergessen, weil sowas (wie schon beschrieben i.d.R. nicht vorkommt).
Autor MaddyMadsen
 - 14. Januar 2014, 11:25:41
Zitat von: Ralf am 14. Januar 2014, 11:16:08
Wenn jemand in die Laufbahn der Feldwebel eingestellt wird und aufgrund seines Zivlberufes mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier eingestellt wird, durchläuft er seine Ausbildungen und kann dann nach frühstens 12 Monaten zum Feldwebel befördert werden. Dann muss er mind. 12 Monate auf dem Dienstposten eingesetzt sein, bevor überhaupt ein Verwendungswechsel möglich wäre.

also heisst es ich würde erstmal Stabsunteroff. werden und 12 Monate ausgebildet werden,um dann Feldwebel zu werden.
Ich meine, ist das nicht schon vor Antritt klar,wohin ich gehen möchte?
Dann könnte mir ja auch gesagt werden, dass momentan keine Verwendung als Feldwebel bestünde?Oder steh ich jetzt komplett aufn Schlauch?
Autor Ralf
 - 14. Januar 2014, 11:16:08
Wenn jemand in die Laufbahn der Feldwebel eingestellt wird und aufgrund seines Zivlberufes mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier eingestellt wird, durchläuft er seine Ausbildungen und kann dann nach frühstens 12 Monaten zum Feldwebel befördert werden. Dann muss er mind. 12 Monate auf dem Dienstposten eingesetzt sein, bevor überhaupt ein Verwendungswechsel möglich wäre.
Aber nochmal: in der Praxis wird das i.d.R. nicht gemacht, denn a) man wird ja auf seinem Dienstposten gebraucht und b) ist es deutlich lukrativer, einen ganz neu einzustellen, als woanders eine Lücke zu reißen.
Autor MaddyMadsen
 - 14. Januar 2014, 11:11:55
Zitat von: Ralf am 14. Januar 2014, 10:57:31

militärfachlich und laufbahnrechtlich ausgebildet und erlangt dann ggf. noch Beförderung.

Wie würde ggf die Beförderung aussehen?
Autor Ralf
 - 14. Januar 2014, 11:08:36
Ich habe nichts von Einarbeiten geschrieben.

ZitatBeförderung? vom Dienstgrad ?
Ganze Fragesätze?
Autor MaddyMadsen
 - 14. Januar 2014, 11:07:17
Beförderung? vom Dienstgrad ?
Autor MaddyMadsen
 - 14. Januar 2014, 11:06:11
Zitat von: Ralf am 14. Januar 2014, 10:57:31
... militärfachlich und laufbahnrechtlich ausgebildet und erlangt dann ggf. noch Beförderung. Anschl. ausgebildet mindestens 12 Monate auf dem Dienstposten arbeiten und dann einen Antrag auf Änderung der Verwendung stellen

OK...also würde ich sowieso erstmal 12 Monate auf meinem Dienstposten "eingearbeitet" werden.?
Autor Ralf
 - 14. Januar 2014, 10:57:31
Über 30 würdest du nur aufgrund deines Zivilberufes auf entsprechende Dienstposten eingestellt werden. Da du da ja schon eine (passende) Berufsausbildung mitbringst, machst du auch keine andere.

Theoretisch wäre es folgendermaßen möglich:
Einstellung aufgrund nutzbarem Beruf auf entsprechende Stelle, dann wird man militärfachlich und laufbahnrechtlich ausgebildet und erlangt dann ggf. noch Beförderung. Anschl. ausgebildet mindestens 12 Monate auf dem Dienstposten arbeiten und dann einen Antrag auf Änderung der Verwendung stellen. Dass dieses höchst selten vorkommt und der Dienstherr hier nicht ohne große Not noch einmal in eine Ausbildung investieren will, dürfte klar sein.
Also: es stimmt so nicht, dass es nicht möglich ist, aber realistisch höchst selten.
Autor MaddyMadsen
 - 14. Januar 2014, 10:39:42
aber mal ne andere Frage:
Ich habe gelesen, dass man keine Ausbildung beim Bund machen kann,wenn man über 30 J. ist? stimmt das immer noch?
Da ich ja "nur" Fachwirtin und Arzthelferin bin, aber gerne Rettungsass.werden möchte,ist die Ausbildung bei mir nicht mehr möglich?
(bin jetzt 31 J.)
Autor MaddyMadsen
 - 14. Januar 2014, 10:34:47
Zitat von: Patrick84 am 28. Dezember 2013, 20:00:21
Der Fachwirt ist nix anderes als der Nachfolger des Arztfachhelfers....

Mhmmmm...nix anderes?
Also eine Fachwirtin ist weitaus mehr,als nur die Nachfolge von einer Arzthelferin:
Die Fachwirtin führt das im Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten bzw. Arzthelferin angelegte "All-Round-Prinzip" einer Fachkraft sowohl für den medizinischen wie auch den administrativen-verwaltungsbezogenen Bereich auf höherem Niveau, d. h. mit zusätzlichen Kompetenzen, fort.

Sie nimmt in herausgehobener Funktion/Position in kleineren und mittleren Gesundheitseinrichtungen, z. B. Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften oder Medizinischen Versorgungszentren innerhalb eines Teams spezifische Fach- und/oder Führungsverantwortung gegenüber nichtärztlichen Mitarbeitern wahr. Damit trägt sie zur Entlastung des Arztes wesentlich bei."
Autor Tommie
 - 28. Dezember 2013, 20:02:58
Und deswegen gilt nach wie vor das oben gesagte ...

Zitat von: Tommie am 28. Dezember 2013, 14:39:48Muss wohl analog zu gewissen Kaufleuten laufen, bei denen der Kaufmann für ..." als Uffz oder StUffz (je nach vorhandenem Schulabschluss!) eingestellt wird und der dazu gehörige Fachkaufmann (Fachwirt) dann als Feldwebel! Zumindest hab ich mir den Rest dann so erklärt ;) !
Autor Patrick84
 - 28. Dezember 2013, 20:00:21
Der Fachwirt ist nix anderes als der Nachfolger des Arztfachhelfers....
Autor Tommie
 - 28. Dezember 2013, 14:49:13
Mag sein, dass es noch Exoten sind, aber ein Feldwebel wird immer auf eine Feldwebelstelle eingestellt und niemals auf eine Arzthelferinnen-Stelle, die ja nur U/SU geschlüsselt ist! Und solche Stellen gibt es definitiv an den BwKs und die sollen auch in den großen SanZ geschaffen werden!