Autor: nyde
« am: 07. April 2014, 19:00:17 »Touché
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Ich beginne meinen Dienst am 01.07 und bin ungedient.
Ich bin zum Dienstbeginn 25 Jahre und 7 Monate alt, beginne ich somit automatisch mit A3 - Stufe 3 ?
Wieviele "klassische" Soldaten gibt es denn und wie wieviele Tätigkeiten, die eine Berufsausbildung bedingen, benötigt die Bundeswehr? Dann wirst du sehen, mit wem sich ein Arbeitgeber Bw messen muss. Nicht mit anderen Armeen, sondern mit zivilen Arbeitgebern.
Vielleicht reden wir aber auch aneinander vorbei.
Das würde ich so nicht sagen.
Ein Bereich ist da z.B. IT. Wenn man sich anschaut, was jemand "draußen" verdienen kann, muss man auch als Arbeitgeber Bw mitziehen. Da die Besoldung aber an Dienstgrade gebunden ist und Dienstgrade sich aus den unterschiedlichen Tätigkeitshöhen ableiten, kann ich keinen Server-Admin als Oberst hinsetzen. Ergo muss ich versuchen, andere Reize zu setzen und das ist money money money. Auch eine Gewinnbeteiligung kann ich nicht gewähren, der zivile AG schon.
Dann ich muss auch noch ausgleichen, dass ein ziviler Arbeitgeber seinen Admin nicht in Lebensgefahr im Auslandseinsatz bringt. Ein weiteres Manko, das der Beruf des Soldaten mit sich bringt.
Warum ist für die die Höhe des Gehaltes negativ als Mittel der Personalgewinnung? Das ist doch überall das zentrale Mittel.
Unstreitig ist für die Volljährigkeit wohl die sittliche REIFE des Menschen maßgeblich.
Nein; das ist in der Tat eine Frage des Abstraktionsvermögens.
Nein; das ist in der Tat eine Frage des Abstraktionsvermögens.Ne, gibt es auch im Landesrecht.
Danke für den Link, tatsächlich gibt es diese Regelung auch dort.
Im vorliegenden Fall ging es aber leider nicht um die Regelung "ab 21".