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Autor: Ralf
« am: 21. Juni 2014, 13:03:12 »

Naja "interessant"...dieses angesprochene Forum zeichnet sich zum Großteil durch heftiges Jammern über alles aus und "früher war alles besser". In dem angesprochenen Thema hält sich das derweil noch in Grenzen.
Autor: Opa_Hagen
« am: 21. Juni 2014, 13:00:11 »

Migua, zum Thema Attraktivitätsprogramm läuft im mom bei BwWiki interessante Diskussion. Leider aber nur über Intranet lesbar.
Autor: KlausP
« am: 21. Juni 2014, 12:57:16 »

Ich kann mich nur wiederholen: Wir haben unseren Abiturienten, selbst den GWDLern, eine teilnahme immer ermöglicht. dann wurde eben das Ausbildungswochenende weiter nach hinten verlegt. Gab sogar 2010 (!) noch Anfragen von der Brigade, warum wir am ersten WE nicht im Dienst sind. Keine Ahnung, warum wir die Einzigen waren, die dort keinen Dienst angesetzt hatten.
Autor: miguhamburg1
« am: 21. Juni 2014, 12:32:39 »

Naja, die Abiturprüfungen ziehen sich je nach Bundesland bis an die Sommerferien heran - und in den Bundesländern, die erst ab Mitte Juli Sommerferien bekommen, kann man dann den Abiball schlecht vor Abschluss der Abiturprüfungen durchführen. Insofern sind es nicht die Schulen, die hier "das Problem" verursachen. Ich empfinde das auch nicht als Problem: Wenn es dienstlich in irgendeiner Weise zu rechtfertigen ist, spricht doch nichts dagegen, die Soldatin oder den Soldaten für den halben Freitag zu beurlauben ...
Autor: ulli76
« am: 21. Juni 2014, 12:29:21 »

Das Problem liegt ja eher an den Schulen, die die Termine entsprechend legen.
Autor: miguhamburg1
« am: 21. Juni 2014, 12:27:35 »

In der Regel haben auch in der Vergangenheit eher die schlechten DV ihren Abiturienten keinen Urlaub für deren Abiball erwähnt. Und darauf beharrt, dass es während der GA keinen Urlab zu geben habe, unabhängig vom angesetzten Dienst. Die haben dann eben einfach demotivierte Soldaten in Kauf genommen, die sich in der Regel ja schon beim Dienstantritt dieses Thema ansprachen.

Gute DV haben eben auch schon immer dann für diesen Grund Urlaub gewährt, wenn es sich dienstlich irgendwie einrichten ließ und der versäumte Ausbildungsstoff irgendwie nachgeholt werden konnte. Aus gesundem Menschenverstand und auch vollkommen losgelöst von jedem Attraktivitätsprogramm.
Autor: F_K
« am: 21. Juni 2014, 10:49:27 »

Nein - wenn dann Urlaub.
Autor: Opa_Hagen
« am: 21. Juni 2014, 10:45:10 »

Macht doch dem TE keine Angst, ich finde, der Abiball ist etwas ganz besonderes im Leben eines jungen Menschen - ich für meinen Teil gebe gerne zu, dass ich bei meinem Jungen während des Balls paarmal Klops im Hals gehabt habe.

Ich finde, das wäre schlechter Chef, wenn er Frei für Abiball verweigern würde. Kann man doch sogar SU für geben, oder?
Autor: Firli
« am: 27. Mai 2014, 17:15:07 »

Mittlerweile ist am ersten Wochenende u. U. sowieso dienstfrei.

Joa und dafür an einem anderen Dienst. Ist halt von Einheit zu Einheit unterschiedlich.
Autor: Fm 1994
« am: 27. Mai 2014, 17:09:04 »

Mittlerweile ist am ersten Wochenende u. U. sowieso dienstfrei.
Autor: funker07
« am: 27. Mai 2014, 16:36:33 »

Das mit dem Urlaub ist Ermessen des Chefs, klingt aber durchaus plausibel.
Hast du für die Reisekosten ne Rechtsgrundlage zur Hand?
Nicht, dass ichs nicht glaube, höre das Ganze aber zum ersten Mal und hab von der U18-Geschichte nicht wirklich Ahnung.
Autor: Fw1993
« am: 27. Mai 2014, 16:23:57 »

Urlaub für den Abiball am anfang der AGA hat es schon vor fast 4 Jahren gegeben. Und wenn man, wie ich damals noch keine 18 ist, werden die Reisekosten erstattet.
Autor: dunstig
« am: 27. Mai 2014, 14:56:04 »

Das bestreitet ja auch keiner. Dennoch liegt die Entscheidung nicht beim Einplaner und dass es Bahngutscheine für private Veranstaltungeng eben soll, wäre auch was ganz neues.
Autor: griesgrenni
« am: 27. Mai 2014, 14:51:40 »

Nicht so schnell, man lernt tatsächlich nie aus -ich finde die Quelle gerade nicht, aber ich meine gelesen zu haben, dass man sich dieses Gezeter von der Marineschule (Offizieranwärterin meldet sich krank um am Abiball teilzunehmen, wird auf fb ertappt und edeka) zukünftig ersparen will und deshalb die Teilnahme dem Rekruten grundsätzlich ermöglicht werden soll!
Autor: Rollo83
« am: 27. Mai 2014, 14:46:23 »

Dann scheint der Einplaner ja den KompanieChef der Grundausbildungseinheit in Zweitverwendung auszuüben. Man lernt nie aus.
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