Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 23. Mai 2024, 22:55:40
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: LPH
« am: 15. August 2014, 17:17:15 »

Oh tut mir leid, wegen den 12 Jahren.

Jetzt habe ich es verstanden [emoji16]

Danke euch!
Autor: Ralf
« am: 15. August 2014, 15:59:15 »

Ich weiß garnicht, warum du immer mit den 12 Jahren anfängst. Nun haben doch wirklich schon einige was dazu geschrieben, dass mit inkludierter Ausbildung die Zeit 9 bzw. 13 Jahre ist. Und Anträge auf Laufbahn- oder Statuswechsel stellt man nicht am letzten Tag, sondern zwischendurch, wenn man die Voraussetzungen erfüllt.
Autor: wolverine
« am: 15. August 2014, 15:42:00 »

Der Normal fall bei der Bundeswehr ist eben "Soldat auf Zeit"; dafür wird eine Dienstzeit auf 4, 9,13 Jahre festgesetzt und danach geht man zurück in das Zivilleben. Innerhalb der Zeit wird man für seinen Dienstposten ausgebildet. Das kann lediglich ein Funkgerätebedienerlehrgang oder eine Einweisung in eine Waffe sein (Mannschaften). Aber es kann auch ein Führerschein oder sogar eine vollwertige zivilverwertbare Berufsausbildung sein. Letzteres gibt es in der Uffz- (Gesellenebene) und in der Fw-Laufbahn (Meisterebene). Auch hier ist aber der Normalfall, dass man nach seinen 9 oder 13 Jahre wieder in´s Zivilleben geht. Ab Feldwebel kann man sich als Berufssoldat bewerben. Wenn das klappt, bleibt man eben bis zu Pension. Aber das sind eben unter 10%.
Autor: LPH
« am: 15. August 2014, 15:23:48 »

Ne ich hab mich schon informiert.
Ich verstehe bloß nicht was ich nach den 12 Jahren für weitere Möglichkeiten Habe um aufzusteigen bzw. fur Weiterbildungsmoglichkeiten
Autor: KlausP
« am: 15. August 2014, 13:47:01 »

Mal eine etwas provokante Frage (obwohl ... wieso eigentlich provokant?): Haben Sie sich eigentlich schon irgendwo über die Bundeswehr und Ihre Möglichkeiten informiert oder ist das hier Ihr erster Versuch?
Autor: wolverine
« am: 15. August 2014, 13:05:50 »

Und am besten lesen Sie sich zunächst hier ein.
Autor: Ralf
« am: 15. August 2014, 12:29:50 »

Nein. OffzTrD mit Studium verpflichten sich für 13 Jahre und das von vorneherein. Aber was hat denn der Offz mit dem Fachinformatiker zu tun?
Und was meinst du mit Offz Laufbahn nach den 12 Jahren?
Studieren kann man dann nach seiner Dienstzeit als Feldwebel im Rahmen der BFD-Maßnahmen. Du wirfst aber einiges durcheinander.
Autor: LPH
« am: 15. August 2014, 12:27:12 »

Aber hieß doch, dass man auch studieren kann, oder?
Das wäre ja dann die Offiziers Laufbahn, oder?
Und die Offiziers Laufbahn ist doch nach den 12 Jahren möglich?

Danke schonmal du eure hilfreichen Antworten!
Autor: Ralf
« am: 15. August 2014, 12:09:45 »

Es wären dann auch nicht 12 sondern 13 Jahre.
Sich darauf zu verlassen, dass es dann mit der Fw-Eignung auch klappt, birgt schon ein gewisses Risiko. Es als Möglichkeit zu sehen trifft es schon eher. Genauso verhält es sich dann mit einer Weiterverpflichtung auf über 13 Jahre. Theoretisch sind zwar 25 Jahre möglich, praktisch wird das aber eher restriktiv umgesetzt. Was aber auch daran liegt, dass viele gerade in IT so nach 6-7 Jahren meinen, dass "draußen" alles besser sei. Also mehr Geld, interessantere Arbeit, leichtere Arbeit, man braucht kein IGF und die Vorgesetzten sind sowieso viel besser als in der Bw.
Dann wird alles unternommen, früher rauszukommen oder man sitzt seine Dienstzeit eher ab, anstatt proaktiv seinen Dienst zu tun.
Komischerweise ists dann aber später doch wohl nicht "draußen" so toll, wenn ich mir die regelmäßigen Wiedereinsteller-Anträge so anschaue.

Und dann haben wir noch einen ordentlichen Anteil an wirklich guten Leuten, die nach ihrer Verpflichtungszeit klare Vorstellungen haben, was sie mit ihrem BFD machen wollen und anschl. aufbauen wollen.Diese streben naturgemäß auch keine WV an.
Und letztendlich dann die, die kein BS werden und auch keine klaren Vorstellungen haben, was sie draußen machen sollen...die wollen sich dann mangels Alternative oftmals weiterverpflichten. Ob das dann der Dienstherr bei diesen Leuten immer so will, steht auf einem anderen Blatt.
Autor: Iceman81
« am: 15. August 2014, 11:56:47 »

Sagt wer? Es gibt die Möglichkeit der Weiterverpflichtung bis z.B. SaZ 20.

War es nicht sogar SAZ25?
Da ich hier keine Verwertbaren Informationen gefunden habe wie es in der Praxisumsetzung damit aussieht habe ich es erstmal außer acht gelassen.
Und wie die Sache in 12 Jahren aussieht mit der Umsetzung weiß man auch nicht.
Autor: KlausP
« am: 15. August 2014, 11:53:29 »

Verpflichten müssen Sie sich schon selber. Ob Die Bundeswehr Ihre Weiterverpflichtung dann annimmt, kann hier niemand weissagen, möglich ist es jedenfalls.

Einen Führerschein bekommen Sie dann vom Dienstherrn "gesponsert", wenn er für Ihren Dienstposten bzw. für Ihre Laufbahn notwendig ist - deshalb heißt das Ding ja auch "Dienstführerschein". Klingt komisch, ist aber so ...  ::)

Zitat
...  nach 12 Jahren gehts zurück ins zivile Berufsleben. ...

Sagt wer? Es gibt die Möglichkeit der Weiterverpflichtung bis z.B. SaZ 20.
Autor: Iceman81
« am: 15. August 2014, 11:50:09 »

Führerschein bekommst du nur wenn es der DP erfordert!

nach 12 Jahren gehts zurück ins zivile Berufsleben.

Alternativen wären Bewerbung als BS oder OffzMilFD Chancen auf erfolg < 10% aber da gibts schon genug Beiträge hier im Forum
Autor: LPH
« am: 15. August 2014, 11:46:47 »


Sie können bei festgestellter Eignung auch in die Fw Laufbahn und dort erhalten Sie auch die Meisterausbildung.

Ok, danke!

Was wäre wenn ich meinen Meister nach den 12 Jahren habe und mich weiter verpflichten lassen will?

Würde das gehen?

Ist es eigentlich möglich bei der BW einen Führerschein zu machen der Zivil dann auch gilt?
Autor: FmUffz
« am: 15. August 2014, 11:06:22 »

Sie können bei festgestellter Eignung auch in die Fw Laufbahn und dort erhalten Sie auch die Meisterausbildung.
Autor: BulleMölders
« am: 15. August 2014, 10:56:11 »

Was stellen Sie sich denn unter Aufstiegsmöglichkeiten vor?
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de