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Autor ulli76
 - 17. September 2014, 15:15:58
Und was genau hast du daran nicht verstanden.
Ansonsten frage ich mich warum ein Fachlehrgang bei abgeschlossener Berufsausbildung eine Berufsausbildung sein soll.
Dann könnte ja jeder Arzt bis Ende der Facharztausbildung Kindergeld bekommen.
Autor stefan@16
 - 17. September 2014, 13:18:03
Kann man wenn man als SU ( fa) in die Bundeswehr eintrat, auch Kindergeld bekommen bis zum Monat in den man Feldwebel wurde ?  lese hier, bis zum ersten Unteroffiziersdiensgrad...
Autor BulleMölders
 - 17. Juli 2014, 08:43:22
Wenn die Entscheidung über den Einspruch bereits im April war, dann ist mit 99,9 Prozentiger Sicherheit die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen und somit der "einfache" Weg der Anfechtung vorbei.
Ob es im Kindergeldrecht so etwas gibt wie im Steuerrecht, das man unter bestimmten Umständen eine "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" beantragen kann, das mussen die Juristen beantworten.
Autor dunstig
 - 17. Juli 2014, 07:49:58
Die Grenzen wurden abgeschafft.
Autor ZMZler
 - 17. Juli 2014, 07:31:13
Gab es da auch nicht Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen? War glaube ich identisch mit dem steuerlichen Existenzminimum.
Autor Xadrion
 - 17. Juli 2014, 06:53:57
Ich werde das Schreiben am Wochenende raus suchen und dann melde ich mich nochmal.
Autor Xadrion
 - 17. Juli 2014, 06:51:00
Also die Entscheidung war im April und ab da haben wir es dann gelassen. Nur jetzt höre ich immer wieder vermehrt von Soldaten die es bekommen und deswegen würde ich es eig. gerne nochmal anfechten. Und da müsste es ja eine Grundlage für mich geben, dass ich es nochmal versuchen kann oder ?
Autor wolverine
 - 16. Juli 2014, 15:10:31
Darum der Konjunktiv (damit liegt man immer richtig) ;)
Autor BulleMölders
 - 16. Juli 2014, 14:53:42
Wichtig ist ja nicht wie lange der Einspruch zurück liegt, sondern wie lange die Entscheidung über den Einspruch zurück liegt.
Autor wolverine
 - 16. Juli 2014, 14:08:39
Den Anspruch sollte man durch eine schriftliche Erklärung abtreten können (Zession). Das setzt natürlich voraus, dass man den Anspruch erst einmal hat... :D
Sie könnten dann aber zumindest aus abgetretenen Recht klagen; für eine Prozessstandschaft sollte das ausreichen.

Es gibt eine Handlungsanweisung innerhalb der Bw, dass der Kindergeldanspruch bei Fw-Anwärtern mit erreichen des ersten Unteroffizierdienstgrades erlischt. Den könnte man evtl. als Ungleichbehandlung angreifen. Der DBwV sieht das zumindest so.
Zitat von: Xadrion am 16. Juli 2014, 13:15:31
Der letzte Einspruch liegt 4 Monate zurück.
Das könnte Ihnen aber formal das Genick brechen. Was stand denn in der Rechtsmittelbelehrung?
Autor Xadrion
 - 16. Juli 2014, 13:15:31
Hallo, ich bin Soldat auf Zeit, als Unteroffizier, nicht als Anwärter.
Ich habe den Status Schüler, weil mir noch die Fachlehrgänge zum Fluggeräteelektroniker fehlen.
Ich habe vor dem Bund im Zivielen gelernt und bin ein halbes Jahr später zur Bundeswehr.
Meine Mutter hat Kindergeld beantragt, was aber 2-3 mal abgelehnt wurde, nach eingereichten Einsprüchen, mit letzter Begründung: Es wurde nicht ausreichend Argumentiert und da ich als Obermaat in die Bundeswehr eingestiegen bin, endet damit auch meine militärische Ausbildung.
Ich habe Gerichtsurteile mit geschickt, wo auch steht: wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat und sich ernsthaft darauf vorbereitet/ausbildet hat anspruch auf Kindergeld.
Kann mir wer helfen?
Der letzte Einspruch liegt 4 Monate zurück. Kann meine Mutter mir den Kindegreldanspruch überschreiben, so dass ich es nochmal anfechten kann, da viele es kriegen und andere wieder nicht, die aber genau das gleiche machen und gelernt haben wie ich auch mit Ausbildung vor der Bundeswehr und auch als nichtanwärter.