ZUR INFORMATION:
Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.
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Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: Jens79 am 27. November 2014, 22:12:33
Stelle ich mir schwierig vor. Ein älterer Kamerad mit Erfahrung könnte das evtl. problemlos, ein etwas jüngerer Kamerad mit wenig Erfahrung, der vielleicht noch Ziele hat, könnte sich da schwer tun.
Zitat von: Jens79 am 27. November 2014, 22:12:33
Er könnte sich die Frage stellen was mit ihm passiert, wenn rauskommt das er von dem Dienstvergehen Kenntnis hatte, es aber nicht gemeldet hat.
Zitat von: Jens79 am 27. November 2014, 22:12:33
Auf der anderen Seite ist eine Beratung seitens KdoFJgBw auch immer so ne Sache. Wenn die Schilderung mit den Worten "Mal angenommen dies und das...." und man diskutiert den Fall könnte ich mir vorstellen, das nachgebohrt wird. Könnte ja auch unangenehm werden.
Zitat von: Jens79 am 27. November 2014, 22:12:33
Den Satz mit dem umgehen des Dienstweges habe ich nicht verstanden.
Zitat von: Jens79 am 27. November 2014, 20:17:57
Ist es möglich, egal welches Dienstvergehen vorliegt, eine FJgMldg gegen den eigenen Disziplinarvorgesetzten zu verfassen und an ihm vorbei an die zuständigen Empfänger zu schicken.
Zitat von: Tommie am 27. November 2014, 20:36:40
Sie wollen mir erklären, dass eine Zivilperson die Polizei dazu rufen darf, wen n ein Soldat eine Straftat begeht, ein Militärpolizist darf das dagegen nicht? Gelächter!
Zitat von: dunstig am 27. November 2014, 20:41:17
Die Abgabe an die Staatsanwalt ist wohl doch etwas anderes als das Hinzurufen der Polizei.
Zitat von: Tommie am 27. November 2014, 20:36:40
Sie wollen mir erklären, dass eine Zivilperson die Polizei dazu rufen darf, wen n ein Soldat eine Straftat begeht, ein Militärpolizist darf das dagegen nicht? Gelächter!
Zitat von: BulleMölders am 27. November 2014, 20:31:21Zitat von: miguhamburg1 am 27. November 2014, 20:11:19Und das beantwortet die Frage nicht?
könnte der Feldjägerstreifenführer alle Maßnahmen ergreifen, die er auch bei anderen betroffenen Kfz-Führern ergreifen kann. Im Übrigen geht eine solche feldjägermeldung vom Streifenführer direkt an den zuständigen DV.
Zitat von: Tommie am 27. November 2014, 20:16:20Zitat von: Jens79 am 27. November 2014, 19:59:28Falsch. In dem Moment in dem der FJg die Polizei hinzu ruft greift er dem Disziplinarvorgesetzten vor. No Go.
Wir sind uns einig über die Tatsache, dass Alkohol am Steuer ab gewissen Grenzen eine Straftat darstellt? Deswegen ist das auch kein Vorgriff auf den Disziplinarvorgesetzten, sondern die Anzeige einer Straftat, zu der jeder Bürger verpflichtet ist! Nicht mehr, und auch nicht weniger!
Zitat von: miguhamburg1 am 27. November 2014, 20:11:19Und das beantwortet die Frage nicht?
könnte der Feldjägerstreifenführer alle Maßnahmen ergreifen, die er auch bei anderen betroffenen Kfz-Führern ergreifen kann. Im Übrigen geht eine solche feldjägermeldung vom Streifenführer direkt an den zuständigen DV.