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FJgMeldung gegen eigenen Disziplinarvorgesetzten

Begonnen von Jens79, 27. November 2014, 17:42:55

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Jens79

Hallo

Ist es möglich, eine FJgMldg gegen seinen eigenen KpChef zu schreiben?

Folgender Fall:

Ein KpChef einer FJgKp wird in eine Kfz Kontrollstelle eingewiesen und kontrolliert. Der FJgStrfFhr bemerkt einen starken Alkoholgeruch. Der KpChef hat Schwierigkeiten bei der Aussprache.
Der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt ist also gegeben.


Welche Möglichkeiten hat nun der StrfFhr, das Fehlverhalten seines KpChefs zu melden?
FJgMldg? Beschwerde?

 

wolverine

#1
Natürlich kann man das melden oder sich beschweren. Die Frage ist aber was das bringen soll. Dann wird gegen den Chef ermittelt und er wird vermutlich zum Vorwurf vernommen. Wenn er dann nicht immer noch betrunken ist oder eingesteht, hat man wohl keine Handhabe auf diesem Weg.
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justice005

Eine Beschwerde fällt aus, weil Sie selbst ja nicht in Ihren Rechten verletzt wurden (§ 1 WBO). Daher wäre eine Beschwerde unzulässig.

Ob eine offizielle Fj-Meldung geschrieben werden kann, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Dazu müsste man die genauen Vorschriften kennen, insbesondere wie der Dienstweg aussieht (also ob die Meldung am Chef vorbei erfolgen kann). Vielleicht kann einer der hier anwesenden Feldjäger etwas dazu sagen.

Was aber auf jeden Fall ohne Probleme geht, ist eine normale (schriftliche) Meldung an den Kommandeur. Der kann Sie dann in seinen Ermittlungen als Zeugen vernehmen. Zumindest diese Variante geht immer.

wolverine

Zitat von: justice005 am 27. November 2014, 17:48:44
Eine Beschwerde fällt aus, weil Sie selbst ja nicht in Ihren Rechten verletzt wurden (§ 1 WBO). Daher wäre eine Beschwerde unzulässig.
Er fragte, ob er sich beschweren kann und das kann er. Auch bei Unzulässigkeit ist dem Vorbringen im Wege der Dienstaufsicht nachzugehen.
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justice005

ZitatWenn er dann nicht immer noch betrunken ist oder eingesteht, hat man wohl keine Handhabe auf diesem weg.

Naja, in Dienst-KFZ gilt 0,0 Promille. Wenn zwei gestandene Feldjäger aussagen, dass der Chef wie ein altes Weinfass gestunken hat und nicht mehr richtig sprechen konnte, dann haben wir einen Zeugenbeweis, der durchaus zu der sicheren Überzeugung des Kommandeurs führen könnte, dass ein Dienstvergehen begangen wurde. Einen Nachweis in Form einer BAK braucht man für eine disziplinare Ahndung nicht zwingend.

Strafrechtlich stimme ich wolverine aber zu. Eine strafrechtliche Trunkenheitsfahrt lässt sich so definitiv nicht nachweisen.

ZitatEr fragte, ob er sich beschweren kann und das kann er. Auch bei Unzulässigkeit ist dem Vorbringen im Wege der Dienstaufsicht nachzugehen.

Ok, einverstanden. Aber wenn die Beschwerde sowieso unzulässig ist, dann kann man es auch bei einer normalen Meldung belassen, oder? ;)


Tommie

Und was ist, wenn die Feldjägerkontrolle auf öffentlichem Boden stattfindet und nicht in einem MSB? Dann werden die beiden Schülerlotsen gut daran tun, die Polizei hinzu zu ziehen, die sich dann um alles weitere kümmert. Und wenn der Chef dann zwei ATÜ auf dem Kessel hat, dann ist er wohl bald nicht mehr der Chef und den Rest erledigt das zivile Gericht, bevor es dienstlich weiter geht ...

wolverine

Polizei ist immer auch eine Möglichkeit oder ganz schlicht ein kameradschaftlicher Hinweis, die Fahrt doch hier zu beenden.
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Jens79

Zitat von: Tommie am 27. November 2014, 17:59:13
Und was ist, wenn die Feldjägerkontrolle auf öffentlichem Boden stattfindet und nicht in einem MSB? Dann werden die beiden Schülerlotsen gut daran tun, die Polizei hinzu zu ziehen, die sich dann um alles weitere kümmert. Und wenn der Chef dann zwei ATÜ auf dem Kessel hat, dann ist er wohl bald nicht mehr der Chef und den Rest erledigt das zivile Gericht, bevor es dienstlich weiter geht ...

Falsch. In dem Moment in dem der FJg die Polizei hinzu ruft greift er dem Disziplinarvorgesetzten vor. No Go.

Das ist aber auch nicht wirklich die Frage.
Ich hoffe noch auf Andi.

Es geht ausschließlich um die Möglichkeit, eine FJgMldg gegen den eigenen Disziplinarvorgesetzten vorbei zu bekommen. Denn eine FJgMldg wird immer durch diesen unterzeichnet bevor sie die Kp verlässt.
 

miguhamburg1

Ich frage mich, was der Grund für die hier gestellte Frage ist. Im Normalfall sollte das "Betriebsklima" in einer FJgKp doch so beschaffen sein, dass ein kameradschaftlicher Hinweis an den Vorgesetzten (ggf. vorgetragen von einem ZgFhrOffz) die beste aller Alternativen ist.

Grundsätzlich ist es zu unterscheiden, in welchem Rahmen dieser Verdacht auffällt:

1)  Im Rahmen einer normalen Kfz-Kontrolle auf einem militärischen Gelände (das muss ja nicht unbedingt ein MSB sein): Also zum Beispiel auf der Straße eines Standort- oder Truppenübungsplatzes, bei dem jedes vorbeifahrende oder auffällig gewordene Kfz und Besatzung kontrolliert werden. Wenn hier der eigene Chef alkoholisiert in eine solche Kontrolle gerät, könnte der Feldjägerstreifenführer alle Maßnahmen ergreifen, die er auch bei anderen betroffenen Kfz-Führern ergreifen kann. Im Übrigen geht eine solche feldjägermeldung vom Streifenführer direkt an den zuständigen DV.

2)  Im Rahmen einer Ausbildung von Feldjägerkräften. Dies scheint hier der Fall gewesen zu sein. Denn der Hinweis, der Chef wäre in den Kontrollpunkt eigewiesen worden und hätte dann eine "Kontrolle" über sich ergehen lassen, impliziert dies. Dies wäre dann also Dienstaufsicht. Hier wäre am Ehesten eine Meldung des Vedachts/des Vorfalls an den Kommandeur des FJgRgt sinnvoll, wenn man denn den Vorgang an die große Glocke hängen möchte.

Wie gesagt, ob eine solche Meldung den von den Meldenden erhofften Zweck erfüllt, scheint mir fraglich zu sein.


Tommie

Zitat von: Jens79 am 27. November 2014, 19:59:28Falsch. In dem Moment in dem der FJg die Polizei hinzu ruft greift er dem Disziplinarvorgesetzten vor. No Go.

Wir sind uns einig über die Tatsache, dass Alkohol am Steuer ab gewissen Grenzen eine Straftat darstellt? Deswegen ist das auch kein Vorgriff auf den Disziplinarvorgesetzten, sondern die Anzeige einer Straftat, zu der jeder Bürger verpflichtet ist! Nicht mehr, und auch nicht weniger!

Jens79

Gut. Dann ohne Beispiel. Sonst kommt es nicht auf den Punkt.

Ist es möglich, egal welches Dienstvergehen vorliegt, eine FJgMldg gegen den eigenen Disziplinarvorgesetzten zu verfassen und an ihm vorbei an die zuständigen Empfänger zu schicken.

 

Tommie

Jeder Soldat der Bundeswehr hat einen DV, da stellt auch der Chef einer FJgKp keine Ausnahme dar! Welche Fakten sollten dafür  sprechen, den Herrn Major außerhalb der Befehlskette zu stellen? Auch er hat einen DV, dem eine Meldung über ein Fehlverhalten dieser Person zugehen kann! Straftaten stehen wie gesagt komplett außen vor ...

BulleMölders

Zitat von: miguhamburg1 am 27. November 2014, 20:11:19
könnte der Feldjägerstreifenführer alle Maßnahmen ergreifen, die er auch bei anderen betroffenen Kfz-Führern ergreifen kann. Im Übrigen geht eine solche feldjägermeldung vom Streifenführer direkt an den zuständigen DV.
Und das beantwortet die Frage nicht?

Jens79

Zitat von: Tommie am 27. November 2014, 20:16:20
Zitat von: Jens79 am 27. November 2014, 19:59:28Falsch. In dem Moment in dem der FJg die Polizei hinzu ruft greift er dem Disziplinarvorgesetzten vor. No Go.

Wir sind uns einig über die Tatsache, dass Alkohol am Steuer ab gewissen Grenzen eine Straftat darstellt? Deswegen ist das auch kein Vorgriff auf den Disziplinarvorgesetzten, sondern die Anzeige einer Straftat, zu der jeder Bürger verpflichtet ist! Nicht mehr, und auch nicht weniger!

Falsch.

" Die Abgabe an die Staatsanwaltschaft ist den Disziplinarvorgesetzten bzw. Dienstvorgesetzten vorbehalten und darf seitens der Feldjäger nicht durch eine Hinzuziehung der Polizei unterlaufen werden."

Es gibt andere Möglichkeiten die Weiterfahrt zu verhindern.
 

Jens79

Zitat von: BulleMölders am 27. November 2014, 20:31:21
Zitat von: miguhamburg1 am 27. November 2014, 20:11:19
könnte der Feldjägerstreifenführer alle Maßnahmen ergreifen, die er auch bei anderen betroffenen Kfz-Führern ergreifen kann. Im Übrigen geht eine solche feldjägermeldung vom Streifenführer direkt an den zuständigen DV.
Und das beantwortet die Frage nicht?

Falsch.

Eine FJgMldg wird IMMER durch den FhrFJgFstKdo (KpChef) unterschrieben.

Das ist ja das Problem.
 

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