Autor: Ralf
« am: 20. Januar 2015, 19:57:47 »@granny: "Glaub ich" Antworten helfen nicht wirklich viel, oder?
Du kannst dir ja den aktuellen Bewerbungsbogen runterladen und dort schauen, wie die genauen Fragen lauten. Dann weißt du schon im Vorfeld, was du angeben musst.
Sicherlich kann das i.V.m. deinem ersten Verstreichen lassen der Frist ohne abzusagen dazu führen, dass du nicht genommen wirst.
Du verlierst ja nicht den Dienstgrad mit der Inanspruchnahme des Widerrufsrechts. Aber meinst du denn, dass man dich mit deiner militärischen Geschichte und Hintergrund gerne als Reservist einplanen würde?
Du kannst dir ja den aktuellen Bewerbungsbogen runterladen und dort schauen, wie die genauen Fragen lauten. Dann weißt du schon im Vorfeld, was du angeben musst.
Sicherlich kann das i.V.m. deinem ersten Verstreichen lassen der Frist ohne abzusagen dazu führen, dass du nicht genommen wirst.
Du verlierst ja nicht den Dienstgrad mit der Inanspruchnahme des Widerrufsrechts. Aber meinst du denn, dass man dich mit deiner militärischen Geschichte und Hintergrund gerne als Reservist einplanen würde?