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Autor wolverine
 - 30. Januar 2015, 13:42:26
ZDv 3/12 sagt unter Ziffer: "Der Einheitsführer prüft nach dem Schießen die Schießkladde; die
Prüfung ist mit Datum, Unterschrift und Dienstgrad in der Kladde zu bescheinigen." Wo er das bescheinigt, steht dort nicht. Also müsste man tatsächlich den Prüfer fragen, wie er seine Forderung begründet.
Autor ulli76
 - 30. Januar 2015, 13:32:32
Warum fragt man sowas nicht direkt die Prüfer?
Autor Stef1981
 - 30. Januar 2015, 11:27:13
Servus,

§78 BHO hat bemängelt, dass Schießkladdenseiten xy nicht geprüft wurde. Es bezieht sich auf die letzte Seite des Schießens, hier soll wohl der Einheitsführer als geprüft unterschreiben.
Dies tut er doch aber auf Seite 2 in der Schießkladde....
Ich habe die entsprechenden Vorschriften gewälzt und nichts derart gefunden. Der Leitende und der MatBew (Übernehmender der RestMun) unterschreiben im Abschlußstempel.

Im Voraus Danke für Eure Antworten