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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 22. Mai 2015, 20:08:37 »

Habs mal zusammengefügt.
Autor: LwPersFw
« am: 22. Mai 2015, 17:56:13 »

Das BwAttraktStG wurde im BGBl verkündet und ist somit in Kraft.

Folgende Maßnahmen werden gem. dem Gesetz zu diesen Terminen in Kraft treten:

Rückwirkend zum 1. Januar 2015

+ Neue Erschwerniszulagen für Dienst in verbunkerten Anlagen
+ Verlängerung der Zulagenregelung für Rettungsmediziner/Gebietsärzte
+ Verlängerung der Zulagenregelung für Piloten im Kommandantenstatus.

Am 23. Mai 2015

+ Rückdatierung des Stichtages der Einsatzversorgung auf den 1. November 1991
+ Einführung eines Personalbindungszuschlags für Soldaten
+ Möglichkeit der Ernennung von Zeitsoldaten zum Oberstabsfeldwebel
+ Finanzielle Unterstützung für Haushaltshilfe bei der Teilnahme an Auslandseinsätzen
+ Gesetzliche Grundlage Teilselbsteinkleider für Mannschaftsdienstgrade
+ Flexiblere Gestaltung der Elternzeit
+ Verbesserung im Melderecht für Freiwilligen Wehrdienst Leistende
+ Erweiterung des Anwendungsbereichs des neuen Berufsförderungsrechts

Ab 1. Juni 2015

+ Teilweise Aufhebung der Hinzuverdienstgrenzen für Soldaten im Ruhestand
+ Spätere Kürzung der Versorgung bei Ehescheidung von Berufssoldaten
+ Erhöhung von 16 Erschwerniszulagen
+ Erhöhung von 4 Stellenzulagen
+ Neue Erschwerniszulagen für Inübunghaltung von Spezialkräften/Minentauchern
+ Aufhebung der Zulagenhöchstgrenze für Kampfmittelentschärfer
+ Einbeziehung von Übungen in die Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen
+ Zeiten Wegfall der Planstellenobergrenzen für Oberstabsgefreite
+ Anhebung der Planstellenobergrenzen für Spitzenämter einfacher Dienst
+ Neue Amtsbezeichnung in der Bundesbesoldungsordnung B für Leitungsämter des neuen Luftfahrtamtes der Bundeswehr.

1. November 2015

+ Erhöhung der Wehrsoldtagessätze um 2 Euro.

1. Januar 2016

+ Gesetzliche Dienstzeitregelung für Soldaten (41 Std./Woche im Grundbetrieb)
+ Erweiterung der Möglichkeiten der Teilzeit für Soldaten
Autor: Ralf
« am: 22. Mai 2015, 12:59:51 »

...wurde heute erlassen. Siehe Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 22. Mai 2015
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