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Autor Blackgrieve
 - 18. September 2015, 07:47:07
Zitat von: ulli76 am 17. September 2015, 20:28:00
Das Problem ist wenn du eine ausschließende GZ für deine Hauptverwendung hast, wird der Truppenarzt immer bei "Eignung für vorgesehene Verwendung?" auf "nein" entscheiden müssen. Das kann auf Dauer Probleme bei 90/5ern für Lehrgänge, Einsatz, Dienstzeitverlängerung, Statusänderung geben.
Deswegen sollte man das Problem rechtzeitig besprechen. Und zwar mit Truppenarzt, Chef und Personalführer.

Werde den Rat beherzigen. Vielen Dank
Autor ulli76
 - 17. September 2015, 20:28:00
Das Problem ist wenn du eine ausschließende GZ für deine Hauptverwendung hast, wird der Truppenarzt immer bei "Eignung für vorgesehene Verwendung?" auf "nein" entscheiden müssen. Das kann auf Dauer Probleme bei 90/5ern für Lehrgänge, Einsatz, Dienstzeitverlängerung, Statusänderung geben.
Deswegen sollte man das Problem rechtzeitig besprechen. Und zwar mit Truppenarzt, Chef und Personalführer.
Autor Blackgrieve
 - 17. September 2015, 19:30:11
Vorweg, ja es war natürlich die Kurzform. Ich wollte nicht zuviel preisgeben; man weiß ja nicht wer hier so mitliest.

Gut, insgesamt entnehme ich euren Aussagen, dass ich mir keine Sorgen machen muss solange ich wieder körperlich belastbar werde bzw den Anforderungen für den DP gerecht werde.
Ich danke euch vielmals.

Werde den Thread weiterhin im Auge behalten falls sich noch jemand äußern möchte oder etwas in Erfahrung bringen will.
Autor Andi
 - 17. September 2015, 18:50:02
Das hat aber mit SaZ nichts zu tun. Ich kann einen Reservisten auch ausplanen, einfach, weil ich einen schlechten Tag habe.
Einen SaZ oder BS gegen seinen Willen vom Dienstposten zu kriegen ist Dienstrechtlich fast unmöglich. Und auch die ärztliche Feststellung der dauerhaften Untauglichkeit für den Dienstposten dauert seine Zeit. Regelmäßig inkludiert diese Zeit den Versuch innerhalb eines Jahres wieder dienstfähig zu werden.

Gruß Andi
Autor F_K
 - 17. September 2015, 16:14:13
Thema Geschwindigkeit: Ich kenne einen Res der wegen eines Bandscheiben Problems eine WÜ nicht antreten konnte. Weil die Jäger ATN die Haupt ATN war, war er innerhalb eine Woche ausgeplant.
Autor ulli76
 - 17. September 2015, 10:13:05
Das war natürlich nur die Kurzfassung. Sobald aber absehbar ist, dass der Soldat dauerhaft für seinen DP gesundheitlich nicht geeigent ist, wird man zusammen mit Truppenarzt, Chef und Personalführer überlegen müssen, wie der Soldat weiter verwendet wird.
Da ist dann zum einen die Frage vom Chef an den Truppenarzt, ob der Soldat weiter verwendungsfähig ist und ggf. welche Alternativen in Frage kommen oder welche Einschränkungen zu beachten sind. Zum anderen gibt es den Personalführer, der überlegen muss, ob er den Soldaten auf dem DP belässt und der Chef ihn anderweitig im Rahmen der Arbeitsgliederung brauchen kann oder ob es mehr Sinn macht, den Soldaten auf einen anderen DP zu setzen und den alten DP wieder frei zu geben. Das hängt halt von verschiedenen Faktoren ab, so dass immer im Einzelfall entschieden werden muss.

Dazu hilft es aber miteinander zu sprechen- der Soldat sollte natürlich auch sagen, was er denn will. Spekulationen und irgendwas in Äußerungen reinzuinterpretieren hilft da aber definitiv nicht.
Autor Andi
 - 17. September 2015, 09:43:41
Zitat von: ulli76 am 17. September 2015, 09:18:59
Und natürlich kann man wegen einer Erkrankung oder Verletzung von seinem Dienstposten fliegen, wenn man deswegen gesundheitlich dafür nicht mehr geeignet ist.

Na soo schnell geht das natürlich nicht. Was einen Kompaniechef aber natürlich nicht daran hindert seine Kompanie in eine sinnvolle Arbeitsgliederung zu bringen.

Gruß Andi
Autor ulli76
 - 17. September 2015, 09:18:59
Du hast es immer noch nicht ganz verstanden und wir werden dir mit den vorliegenden Informationen nicht helfen können.
Wir wissen weder, ob Gebirgsjäger deine Haupt-ATN ist- du also der typische Gebirgsjäger ist, dessen Hauptaufgabe der Geländedienst ist, noch wissen wir, ob du mit der OP eine dauerhafte Gesundheitsziffer bekommen kannst, die ein Ausschluss für Gebirgsjäger ist.

Und natürlich kann man wegen einer Erkrankung oder Verletzung von seinem Dienstposten fliegen, wenn man deswegen gesundheitlich dafür nicht mehr geeignet ist. Warum soll die Bundeswehr einen Dienstposten mit einem Soldaten besetzt halten, der ihn aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kann? Damit ist weder dem Soldaten noch der Bundeswehr geholfen.

Es hilft nichts, du wirst sowohl mit deinem Chef als auch mit deinem Truppenarzt sprechen müssen, wie es mit dir weiter geht.

Autor Dominikx
 - 17. September 2015, 06:32:08
Die Aussage die ATN abzuerkennen ist wie schon oben gesagt schlicht quatsch.

Was allerdings passieren kann ist, dass dein DV ein BA 90/5 anordnet um deine Verwendungsfähigkeit auf dem entsprechenden Dienstposten überprüfen zu lassen. Sollte der Truppenarzt dann feststellen das du absehbar tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für den Dienstposten geeignet bist bekommst du eine Fehlerziffer und wirst dem entsprechen auf einen anderen Dienstposten versetzt werden.
Da ich deiner Schilderung allerdings entnehme das du nach Genesung wieder vollumfänglich verwendungsfähig bist würde ich der Sache entspannt entgegen sehen denn selbst wenn dein DV ein 90/5 anordnet (was sein gutes Recht ist) sollte daraus ja keine Konsequenz resultieren´.
Autor Blackgrieve
 - 17. September 2015, 06:14:10
Zitat von: Säbelrassler am 16. September 2015, 21:44:12
Unabhängig vom medizinischen Aspekt macht mich diese Aussage stutzig - ich hoffe, dass es sich hier um (d)eine subjektive und unzutreffende Überbewertung handelt, sonst spielt dein DV mit nem DV.

Das hoffe ich auch; allerdings habe ich es tunlichst vermieden ihn direkt zu fragen :P

Wenn ich dass richtig Auffasse muss ich mir keine großen Sorgen machen solange ich, sobald wieder gesund und mit ärztlichem Gutachten, wieder auf dem Dienstposten einsetzbar bin?

Ich hatte den selben Gedanken wie Ralf:
Zitat von: Ralf am 16. September 2015, 20:46:45
Dann wären ja auch alle ATN, wie z.B. PzGren, Jäger, LwSichTr derjenigen lebensälteren Soldaten in KdoBeh abzuerkennen, die nicht mehr am IGF teilnehmen können.

Wenn jemand eine längere Krankheit (z.B. Bandscheibenvorfall) erleidet, könnte er einfach während der Krankheit vom Dienstposten gedrängt werden da er ohne Zweifel während des Leidens nicht auf den Dienstposten passt.
Würde ich schon für sehr fragwürdig halten.
Autor Ralf
 - 17. September 2015, 05:43:44
Es ist ja unbestritten, dass man das immer sollte:
Zitatdass ich mich "um eine schnelle Genesung bemühen soll".

Dein Chef kann ohne weiteres ein BA 90/5 erstellen zur Überprüfung deiner Verwendungsfähigkeit als GebJg. Und damit das Aberkennen der ATN auch erst einmal egal. Denn was da drauf steht, bestimmt, ob du weiterhin in der Verwendung eingesetzt werden kannst.
Autor Säbelrassler
 - 16. September 2015, 21:44:12
Zitat von: Blackgrieve am 16. September 2015, 20:14:44
Mein Vorgesetzter teilte mir mit, dass es sein kann, dass ein 90/5 bei mir angeordnet wird und mir evt die ATN entzogen werden könnte die für meinen Dienstposten nötig ist.
Ich möchte es nicht Drohung nennen, allerdings kam es rein subjektiv so vor, dass ich mich "um eine schnelle Genesung bemühen soll".

Ist die Aussage korrekt und rechtens?

Unabhängig vom medizinischen Aspekt macht mich diese Aussage stutzig - ich hoffe, dass es sich hier um (d)eine subjektive und unzutreffende Überbewertung handelt, sonst spielt dein DV mit nem DV.
Autor ulli76
 - 16. September 2015, 21:18:56
Der wird wohl mittels des 90/5ers den Truppenarzt fragen "Ist der Soldat den gesundheitlichen Anforderungen an die Verwendung gewachsen und wenn nein, ist es absehbar, wann er das wieder sein wird oder wird er den Anforderungen dauerhaft nicht gewachsen sein"
Autor Andi
 - 16. September 2015, 21:10:35
Nur ist der letzte, der das beurteilen kann wohl ein militärischer Vorgesetzter... ;)
Autor ulli76
 - 16. September 2015, 21:02:24
Dann geht es wohl mehr drum, ob der TE weiter als Gebirgsjäger verwendet werden kann.