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90/5 nach OP - ATN entzogen?

Begonnen von Blackgrieve, 16. September 2015, 20:14:44

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Blackgrieve

Guten Abend Community,
ich wende mich mit folgendem Hintergrund an euch.

Vor längerem wurde mir von zwei Ärzten (einmal BW und einmal Zivil) eine OP angeraten. Nun bin ich seit mehreren Wochen nicht mehr voll Dienstfähig, sprich MSG.
Entgegen der Aussage der Ärzte zieht sich die Rehabilitation nun nicht nur 6 Wochen, sondern inzwischen über 12 Wochen. Andere Ärzte revidierten die Aussage der 6 Wochen bereits und stimmten zu, dass
es länger dauert, aber das der Heilungsprozess recht zügig vorranschreitet.

Ja, es wird mit der Zeit besser, joggen und marschieren geht aber noch lange nicht. (Schwimmen, Rad fahren etc läuft mittlerweile).

Mein Vorgesetzter teilte mir mit, dass es sein kann, dass ein 90/5 bei mir angeordnet wird und mir evt die ATN entzogen werden könnte die für meinen Dienstposten nötig ist.
Ich möchte es nicht Drohung nennen, allerdings kam es rein subjektiv so vor, dass ich mich "um eine schnelle Genesung bemühen soll".

Ist die Aussage korrekt und rechtens? Laut 3 verschiedenen Ärzten werde ich nach dem Heilungsprozess wieder voll Belastbar sein, die OP war ein Routineeingriff und verlief unproblematisch,
so dass mit einer vollen Genesung gerechnet wird.

Bin demnächst Wiederbestellt und werde natürlich auch dort mal nachfragen, aber eventuell kennt sich hier ja schon eine hilfsbereite Person aus.

Kameradschaftliche Grüße,
B.
Denken - Drücken - Sprechen. Die Beiträge aller Mitglieder bitte ganz durchlesen, darüber nachdenken und sich sachlich und auf die Themen bezogen äußern.

ulli76

Das kann man so nicht beantworten, da wir ja nicht wissen, um welche ATN es sich handelt und ob dafür eine spezielle Tauglichkeit erforderlich ist.
Bei einigen ATNs ist allerdings eine Begutachtung durchzuführen, falls der Soldat längere Zeit krank war. Es ist ja auch sein, dass du zwar nach einer gewissen Zeit wieder soweit dienstfähig bist, aber trotzdem keine Tauglichkeit für die entsprechende Fragestellung bekommst.
Ob du auf deinem Dienstposten bleiben kannst, lässt sich auch nicht so sagen. Auch nicht was die Untauglichkeit für die ATN für den DP bedeutet.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Blackgrieve

Hab ich eigentlich bewusst ausgelassen. Aber nach kurzer Überlegung gibt die ATN ja nicht viel her. Also es handelt sich um die schlichte Gebirgsjäger ATN.
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ulli76

Dazu fehlt mir die Erfahrung, in wieweit die ATN aberkannt werden kann.
Da du jetzt aber schon 3 Monate MSG bist (Ich weiss ja nicht, wie es vor der OP aussah) und eine volle Einsatzfähigkeit nicht absehbar ist und auch nicht, ob die OP evtl. ein genereller Ausschluss für die Verwendung "Gebirgsjäger" ist, ist die Frage deines DV schon gerechtfertigt. Da wird man schon mal genauer überlegen müssen, wie es mit dir weiter gehen soll.

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Ralf

Da diese ATN keine bestimmte wiederkehrenden Prüfungen erfordert (aaPmT wäre z.B. eine), sondern sich auf das einmal erworbene Wissen und Können abstützt, ist diese ATN nicht abzuerkennen. Man hat ja dadurch nichts verlernt.
Dann wären ja auch alle ATN, wie z.B. PzGren, Jäger, LwSichTr derjenigen lebensälteren Soldaten in KdoBeh abzuerkennen, die nicht mehr am IGF teilnehmen können.
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ulli76

Dann geht es wohl mehr drum, ob der TE weiter als Gebirgsjäger verwendet werden kann.
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Andi

Nur ist der letzte, der das beurteilen kann wohl ein militärischer Vorgesetzter... ;)
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ulli76

Der wird wohl mittels des 90/5ers den Truppenarzt fragen "Ist der Soldat den gesundheitlichen Anforderungen an die Verwendung gewachsen und wenn nein, ist es absehbar, wann er das wieder sein wird oder wird er den Anforderungen dauerhaft nicht gewachsen sein"
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Säbelrassler

Zitat von: Blackgrieve am 16. September 2015, 20:14:44
Mein Vorgesetzter teilte mir mit, dass es sein kann, dass ein 90/5 bei mir angeordnet wird und mir evt die ATN entzogen werden könnte die für meinen Dienstposten nötig ist.
Ich möchte es nicht Drohung nennen, allerdings kam es rein subjektiv so vor, dass ich mich "um eine schnelle Genesung bemühen soll".

Ist die Aussage korrekt und rechtens?

Unabhängig vom medizinischen Aspekt macht mich diese Aussage stutzig - ich hoffe, dass es sich hier um (d)eine subjektive und unzutreffende Überbewertung handelt, sonst spielt dein DV mit nem DV.

Ralf

Es ist ja unbestritten, dass man das immer sollte:
Zitatdass ich mich "um eine schnelle Genesung bemühen soll".

Dein Chef kann ohne weiteres ein BA 90/5 erstellen zur Überprüfung deiner Verwendungsfähigkeit als GebJg. Und damit das Aberkennen der ATN auch erst einmal egal. Denn was da drauf steht, bestimmt, ob du weiterhin in der Verwendung eingesetzt werden kannst.
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Blackgrieve

Zitat von: Säbelrassler am 16. September 2015, 21:44:12
Unabhängig vom medizinischen Aspekt macht mich diese Aussage stutzig - ich hoffe, dass es sich hier um (d)eine subjektive und unzutreffende Überbewertung handelt, sonst spielt dein DV mit nem DV.

Das hoffe ich auch; allerdings habe ich es tunlichst vermieden ihn direkt zu fragen :P

Wenn ich dass richtig Auffasse muss ich mir keine großen Sorgen machen solange ich, sobald wieder gesund und mit ärztlichem Gutachten, wieder auf dem Dienstposten einsetzbar bin?

Ich hatte den selben Gedanken wie Ralf:
Zitat von: Ralf am 16. September 2015, 20:46:45
Dann wären ja auch alle ATN, wie z.B. PzGren, Jäger, LwSichTr derjenigen lebensälteren Soldaten in KdoBeh abzuerkennen, die nicht mehr am IGF teilnehmen können.

Wenn jemand eine längere Krankheit (z.B. Bandscheibenvorfall) erleidet, könnte er einfach während der Krankheit vom Dienstposten gedrängt werden da er ohne Zweifel während des Leidens nicht auf den Dienstposten passt.
Würde ich schon für sehr fragwürdig halten.
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Dominikx

Die Aussage die ATN abzuerkennen ist wie schon oben gesagt schlicht quatsch.

Was allerdings passieren kann ist, dass dein DV ein BA 90/5 anordnet um deine Verwendungsfähigkeit auf dem entsprechenden Dienstposten überprüfen zu lassen. Sollte der Truppenarzt dann feststellen das du absehbar tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für den Dienstposten geeignet bist bekommst du eine Fehlerziffer und wirst dem entsprechen auf einen anderen Dienstposten versetzt werden.
Da ich deiner Schilderung allerdings entnehme das du nach Genesung wieder vollumfänglich verwendungsfähig bist würde ich der Sache entspannt entgegen sehen denn selbst wenn dein DV ein 90/5 anordnet (was sein gutes Recht ist) sollte daraus ja keine Konsequenz resultieren´.

ulli76

Du hast es immer noch nicht ganz verstanden und wir werden dir mit den vorliegenden Informationen nicht helfen können.
Wir wissen weder, ob Gebirgsjäger deine Haupt-ATN ist- du also der typische Gebirgsjäger ist, dessen Hauptaufgabe der Geländedienst ist, noch wissen wir, ob du mit der OP eine dauerhafte Gesundheitsziffer bekommen kannst, die ein Ausschluss für Gebirgsjäger ist.

Und natürlich kann man wegen einer Erkrankung oder Verletzung von seinem Dienstposten fliegen, wenn man deswegen gesundheitlich dafür nicht mehr geeignet ist. Warum soll die Bundeswehr einen Dienstposten mit einem Soldaten besetzt halten, der ihn aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kann? Damit ist weder dem Soldaten noch der Bundeswehr geholfen.

Es hilft nichts, du wirst sowohl mit deinem Chef als auch mit deinem Truppenarzt sprechen müssen, wie es mit dir weiter geht.

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Andi

Zitat von: ulli76 am 17. September 2015, 09:18:59
Und natürlich kann man wegen einer Erkrankung oder Verletzung von seinem Dienstposten fliegen, wenn man deswegen gesundheitlich dafür nicht mehr geeignet ist.

Na soo schnell geht das natürlich nicht. Was einen Kompaniechef aber natürlich nicht daran hindert seine Kompanie in eine sinnvolle Arbeitsgliederung zu bringen.

Gruß Andi
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ulli76

Das war natürlich nur die Kurzfassung. Sobald aber absehbar ist, dass der Soldat dauerhaft für seinen DP gesundheitlich nicht geeigent ist, wird man zusammen mit Truppenarzt, Chef und Personalführer überlegen müssen, wie der Soldat weiter verwendet wird.
Da ist dann zum einen die Frage vom Chef an den Truppenarzt, ob der Soldat weiter verwendungsfähig ist und ggf. welche Alternativen in Frage kommen oder welche Einschränkungen zu beachten sind. Zum anderen gibt es den Personalführer, der überlegen muss, ob er den Soldaten auf dem DP belässt und der Chef ihn anderweitig im Rahmen der Arbeitsgliederung brauchen kann oder ob es mehr Sinn macht, den Soldaten auf einen anderen DP zu setzen und den alten DP wieder frei zu geben. Das hängt halt von verschiedenen Faktoren ab, so dass immer im Einzelfall entschieden werden muss.

Dazu hilft es aber miteinander zu sprechen- der Soldat sollte natürlich auch sagen, was er denn will. Spekulationen und irgendwas in Äußerungen reinzuinterpretieren hilft da aber definitiv nicht.
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