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Zitat von: KlausP am 03. Oktober 2015, 18:37:49
Es gibt bei DUZ keinen Antrag! Bei Vergütung für mehrgeleisteten Dienst gibt es einen Forderungsnachweis und da sieht der für FWDL auch anders aus als der für SaZ/BS.
Zitat von: Lidius am 03. Oktober 2015, 18:19:58Zitat von: KlausP am 03. Oktober 2015, 18:19:07
@Lidius: du liegst nicht falsch, FWDL bekommen definitiv keine Zulage für DuZ und sie haben sie auch noch nie bekommen.
Gut, mich hatten nur die Postings von Jens79 etwas verwirrt.
Zitat von: KlausP am 03. Oktober 2015, 18:21:44
Die Behauptung hatte @FWK mal eben so locker in den Raum geworfen und Jens hatte ihn daraufhin nach der Quelle gefragt.
Zitat von: KlausP am 03. Oktober 2015, 18:21:44
Die Behauptung hatte @FWK mal eben so locker in den Raum geworfen und Jens hatte ihn daraufhin nach der Quelle gefragt.
Zitat von: Jens79 am 03. Oktober 2015, 18:04:48
Wat? Wer bist du denn
Zitat von: KlausP am 03. Oktober 2015, 18:19:07
@Lidius: du liegst nicht falsch, FWDL bekommen definitiv keine Zulage für DuZ und sie haben sie auch noch nie bekommen.
Zitat von: Jens79 am 03. Oktober 2015, 18:11:59
Die Quelle dieser Behauptung würde mich brennend interessieren.
Zitat§ 3 Allgemeine Voraussetzungen
(1) Empfänger von Dienstbezügen in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern und Empfänger von Anwärterbezügen erhalten eine Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, wenn sie mit mehr als fünf Stunden im Kalendermonat zum Dienst zu ungünstigen Zeiten herangezogen werden.