Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 16. Juni 2024, 19:58:43
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: ToMA
« am: 05. November 2015, 09:58:48 »

Wie geschickt vom BMVg die Pausen bei der Erfassung der Dienstzeitbasis mit einzurechnen.  ;D

Das hängt ja von der Pausenregelung ab.

Hat der Teilzeitbeschäftigte die gleichen Pausen genommen wie der Vollzeitbeschäftigte, ist er bei dieser Berechnung sogar im Vorteil.

Ohne Pausenberücksichtigung hätte er z.B. bei täglich 0,5 h Pause nur einen Anteil von 82,72 % (33,5 h x 100 / 40,5 h) anstatt der berechneten 83,72 %.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 05. November 2015, 09:00:10 »

Wie geschickt vom BMVg die Pausen bei der Erfassung der Dienstzeitbasis mit einzurechnen.  ;D
Autor: LwPersFw
« am: 03. November 2015, 17:00:46 »

siehe Anhang
Autor: Andi
« am: 03. November 2015, 11:23:54 »

Zum einen spricht das Soldatengesetz bei der Bemessungsgrundlage von "Rahmendienstzeit" (leider nicht definiert, aber ich wage mal die Vermutung, dass damit die Dienstzeit gemäß Dienstplan der jeweiligen Einheit/Dienststelle gemeint ist) und zum anderen haben wir bereits seit geraumer Zeit eine gesetzlich definierte regelmäßige Arbeitszeit für Soldaten, die grundsätzlich wöchentlich 41 Stunden beträgt (vgl. §30c SG).

Die Berechnungsformel habe ich aber in keiner Quelle gefunden.

Gruß Andi
Autor: ulli76
« am: 03. November 2015, 11:08:42 »

Wo hast du die Formel her? Vor allem der Passus mit der tatsächlichen Dienstzeit?
Autor: FL23
« am: 03. November 2015, 10:15:46 »

Hallo,

Ich suche auf diesem Wege Soldaten die in Teilzeit arbeiten und bei denen es zu einer Falschberechnung der Prozentangaben kam.
Den Grad der Teilzeitbeschäftigung wird in Prozent angegeben und durch eine Formel bestimmt ( Berechnung des Prozentsatzes für die Besoldung : wöchentliche Arbeitsstunden x 100 / tatsächliche Dienstzeit der Dienststelle= Prozentsatz). Mir wurde damals bei meinem Erstantrag gesagt ich soll 46 Wochenstunden anstelle der tatsächlichen Dienstzeit der Dienstelle in die Formel einsetzen.

Dies führte dazu das ich mehr gearbeitet habe als ich Gehalt bekommen habe.
Wie wurde bei anderen betroffenen mit dem Problem umgegangen? Konnte es gelöst werden?

MKG
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de