Da warst du schneller Ralf..
Wollte auch noch anmerken, dass ich mich als ROA a.d.W. beworben habe und dieser unabhängig von meinem Studium ist.
Ich werde auch nicht mit vorläufig höherem Dienstgrad eingestellt, sondern mit dem letzten Dienstgrad, den ich beim Ausscheiden aus der Bundeswehr hatte. Also als Obergefreiter.
Aber selbst als 43.3er macht man eine Eignungsuntersuchung (im geringeren Umfang). Hier gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten. Einmal mit Bezug zum Studium und einmal ohne Bezug zum Studium. In dem Informationsschreiben "Informationen zum Seiteneinstieg als Reserveoffizier" vom BAPersBw Abt. VI heißt es:
Für beide Verfahren der Einstellung bzw. des Einstiegs gilt:
- Jeder Antragsteller muss am Eignungsfeststellungsverfahren des Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr erfolgreich teilgenommen haben
- Die gesundheitliche Eignung für die Laufbahn muss vorhanden sein (Feststellung am ACFüKrBw)
- Die grundsätzliche Bereitschaft zur Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen der Bundeswehr muss vorhanden sein
- Das Ergebnis der Eignungsfeststellung kann nicht für andere Laufbahnen herangezogen werden (unterschiedliche Verfahren)
- Das Ergebnis der Eignungsfeststellung am ACFüKrBw ist drei Jahre gültig (eine festgestellte Nichteignung gleichermaßen)