ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatWelche Quellen meinst du denn, die Gegensätzliches aussagen? Kann ich mir ehrlich gesagt nur schwer vorstellen.Die Frage wäre noch offen.
Zitat von: lolilula am 13. Oktober 2015, 21:00:14
Grüß Gott,
Ich bin zurzeit noch im FWD Dienstverhältnis und werde nächstes Jahr zum 1.7.2016 meine Laufbahn wechseln und zum SaZ 14 ernannt.
Jetzt folgende Frage: Kann ich meine Wohnung jetzt schon anerkennen lassen, um als SaZ dann Trennungsgeld zu erhalten?
Mit freundlichen Grüßen