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Autor BulleMölders
 - 28. Januar 2016, 13:58:11
 Ich stelle mir gerade vor, wie viele Tonnen wir mitgenommen hätten, wenn wir unsere Seekarten nicht regelmäßig aktualisiert hätten. :o
Autor KlausP
 - 28. Januar 2016, 12:04:31
"Früher" gab es für Informationen zu neuen oder geänderten Vorschriften die BesAnVor (Besondere Anweisung für das Vorschriftenwesen). Wäre wohl zu einfach gewesen, sowas in das Programm zu integrieren ...  ::) (Ja, ich weiß, auch früher hat da nicht jeder Vorschriftennutzer entsprechend reagiert)
Autor dunstig
 - 28. Januar 2016, 11:58:25
Wenn ich in unseren Bereich gucke, arbeitet eigentlich jeder mit irgendwelchen technischen Vorschriften. Von denen haben aber nur vereinzelt welche einen Zugang zu einem Rechner bzw. LoNo. Daher ist Ralfs Anmerkung schon wichtig für die Praxis. Bei uns gibt es daher entsprechende Vorgehensweisen im Verband, um sicherzustellen, dass immer mit den aktuellsten Vorschriften gearbeitet wird. Das ganze wird auch regelmäßig im Rahmen der Dienstaufsicht geprüft.

Die Idee, Tablets für jeden Arbeitsplatz anzuschaffen, wurde bei uns auch schon präsentiert. Bis das ganze dann wirklich umgesetzt werden wird, ist meine Dienstzeit aber wahrscheinlich schon zu Ende. ;D
Autor Ralf
 - 28. Januar 2016, 11:48:11
Zitat von: Opa_Hagen am 28. Januar 2016, 11:18:06
Zitat von: ulli76 am 28. Januar 2016, 08:35:21
Es wäre praktisch gewesen, wenn man eine Benachrichtigungsfunktion für Änderungen eingerichtet hätte.
Also dass man anklicken kann, für welche Vorschriften man sich interessiert und bei einer Änderung bekommt man automatisch eine LoNo.

Ja Ulli, DAS wäre wirklich empfehlenswert. Dazu fallen mir auch noch Anlagenblätter ein...
Und jeder hat LoNo?
Man kann sich ja die Neuerungen anzeigen lassen und einen Tagesanzahlfilter eingeben, Man muss es halt als Holschuld und nicht als Bringschuld sehen. Schaue ich einmal die Woche rein und lege den Filter an, bin ich immer auf Stand.
Autor Opa_Hagen
 - 28. Januar 2016, 11:18:06
Zitat von: ulli76 am 28. Januar 2016, 08:35:21
Es wäre praktisch gewesen, wenn man eine Benachrichtigungsfunktion für Änderungen eingerichtet hätte.
Also dass man anklicken kann, für welche Vorschriften man sich interessiert und bei einer Änderung bekommt man automatisch eine LoNo.

Ja Ulli, DAS wäre wirklich empfehlenswert. Dazu fallen mir auch noch Anlagenblätter ein...
Autor Tommie
 - 28. Januar 2016, 09:17:14
Sowohl unter "Vorschriften Online" als auch unter "Regelungen Online" sind neue Versionen oder gar neue Vorschriften/Regelungen für einen Zeitraum von mehreren Wochen mit einem Vermerk "neu" oder "neue Version" gekennzeichnet und optisch hervorgehoben. Eine Benachrichtigung über Aktualisierungen erfolgt jedoch nicht, so dass der Benutzer hier in der Pflicht ist, nachzusehen, bevor er "seine" Vorschriften verwendet! Unsere "Schießtabletts" werden am tag vor dem Schießen nicht nur aufgeladen, sondern auch aktualisiert, wobei das Aktualisierungsprogramm hier nachschaut, ob von den geladenen Vorschriften neue Versionen existieren, die dann geladen werden, oder aber dann, wenn keine neuere Version existiert, einfach nichts mit der betreffenden Vorschrift passiert.

Eine Benachrichtigungsfunktion über die Aktualisierung von auszuwählenden Vorschriften im Intranet wäre sicherlich ein Gewinn und wäre als "Feature" auch nicht allzu schwer umzusetzen. Da stimme ich "ulli76" vollumfänglich zu!
Autor ulli76
 - 28. Januar 2016, 08:35:21
Es wäre praktisch gewesen, wenn man eine Benachrichtigungsfunktion für Änderungen eingerichtet hätte.
Also dass man anklicken kann, für welche Vorschriften man sich interessiert und bei einer Änderung bekommt man automatisch eine LoNo.
Autor LwPersFw
 - 28. Januar 2016, 08:04:50
Zitat von: bayern bazi am 27. Januar 2016, 08:36:43

ein Ausbilder kann halt schlecht den PC mit auf dei Schießbahn oder ins Gelände nehmen


Dem kann ich mich nur anschließen... wer für den Dienst wirklich eine Hardcopy-Version benötigt,
weil einfach besser zu händeln... muss sie auch aktuell bekommen.

Mein Hinweis bezog sich nur auf die "Schreibtischtäter"...  ;) ;D
Autor FoxtrotUniform
 - 27. Januar 2016, 18:43:00
Aktives Regelungsmanagement war eine klasse Idee, aber es gibt einfach zuviele Dokumente, insbesondere im Bereich Technik/Logistik der Luftwaffe. Dagegen ist sogar das Personalwesen harmlos.

Nur mal - aber wirklich nur - am Rande: Offen bedeutet nicht, dass die Information nxicht der Amtsverschwiegenheit unterliegt  (das wäre öffentlich).
Autor Jens79
 - 27. Januar 2016, 17:31:33
Na dann bin ich voll im Arsch.... :-)
Autor Tommie
 - 27. Januar 2016, 17:30:30
Oh ja, Jensemann ;) ! Man benötigt nur einen guten S6-er und einen Chef bzw. Kdr (A15 aufwärts!), der das unterschreibt!
Autor Jens79
 - 27. Januar 2016, 17:28:57
Was es nicht so alles gibt....
Autor Tommie
 - 27. Januar 2016, 08:39:40
Es gibt mittlerweile dienstlich gelieferte Tabletts, auf denen sich die aktuellen Vorschriften in digitaler Form speichern lassen, damit sie auch auf der Schießbahn zur Verfügung stehen! So etwas muss man mit seinem Dienststellenleiter klären, dann wird das Material auch beschafft ;) .
Autor bayern bazi
 - 27. Januar 2016, 08:36:43
wobei im Bericht des Wehrbeuftragten extra auf diese Vorschriften online - verwiesen wurde

(und auch auf den Wunsch derTruppe weiter auf den Druck von diesen zu besetehen) ;)

ein Ausbilder kann halt schlecht den PC mit auf dei Schießbahn oder ins Gelände nehmen

also druckt er sch das aus - (und weils in A4 sperrig ist und beim feuchtwerden verschmiert ecc - wirds nach dem Ausbilungstag zu den Akten in den Papierkorb gelgegt )
Autor Tommie
 - 27. Januar 2016, 08:26:57
Nachdem diese Zentralrichtline als "Offen" eingestuft ist, hier das entsprechende Zitat:

Zitat"3.1.3.5 Aushang
328. Befehle von allgemeiner Bedeutung für die Einheit, z. B. Dienstpläne, Diensteinteilungen, Kompaniebefehle, Kasernenbefehle, Kasernensonderbefehle, sind am schwarzen Brett auszuhängen. Die Befehle müssen die Unterschrift oder den Sichtvermerk der bzw. des Disziplinarvorgesetzten oder des KpFw tragen. Jede Soldatin und jeder Soldat hat sich an den Tagen, an denen für sie bzw. ihn Dienst angesetzt ist, selbstständig über Neuaushänge oder Änderungen zu unterrichten."