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Dienstvorschriften auf aktualität prüfen

Begonnen von LasseBro, 27. Januar 2016, 07:08:53

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LasseBro

Guten Tag.
Ich habe die Aufgabe bekommen gewisse ZDv`s auf ihre Aktualität zu prüfen.
Ich komme bei der ZDv 10/5 Nr 229 leider nicht weiter, in der 10/5 ist die 229 nicht mehr vorhanden und auch kein Vermerk dran.
In der 229 geht es darum ''Jeder Soldat hat sich an den Tagen, an denen für ihn Dienst angesetzt ist, selbstständig
über Neuaushänge oder Änderungen zu unterrichten.''

Nun zu meiner eigentlichen Frage, gibt es für Dienstvorschriften extra Dienststellen an die ich mich wenden kann?




Tommie

Die ZDv 10/5 wurde in "Regelungen Online" überführt und heißt jetzt "Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-2"! Sie ist im IntranetBw unter "Regelungen Online" zu finden, genau wie alle noch gültigen Vorschriften unter "Vorschriften Online" zu finden sind. Dort ist die jeweils aktuelle Version veröffentlicht!

KlausP

1. Was sagt Ihr Vorgesetzter dazu, der Ihnen den Auftrag erteilt hat?
2. Gibt es bei Ihnen keine Vorschriftenstelle?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

In Nr. 328 der neuen Zentralrichtlinie finden Sie was Sie suchen.

Zudem empfehle ich nicht mehr mit Vorschriften als Hardcopy zu arbeiten, wenn sie Online verfügbar sind,
oder sie auf dem Rechner zu speichern.

Änderungen können so schnell "an einem vorbei gehen"...


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tommie

Nachdem diese Zentralrichtline als "Offen" eingestuft ist, hier das entsprechende Zitat:

Zitat"3.1.3.5 Aushang
328. Befehle von allgemeiner Bedeutung für die Einheit, z. B. Dienstpläne, Diensteinteilungen, Kompaniebefehle, Kasernenbefehle, Kasernensonderbefehle, sind am schwarzen Brett auszuhängen. Die Befehle müssen die Unterschrift oder den Sichtvermerk der bzw. des Disziplinarvorgesetzten oder des KpFw tragen. Jede Soldatin und jeder Soldat hat sich an den Tagen, an denen für sie bzw. ihn Dienst angesetzt ist, selbstständig über Neuaushänge oder Änderungen zu unterrichten."

bayern bazi

wobei im Bericht des Wehrbeuftragten extra auf diese Vorschriften online - verwiesen wurde

(und auch auf den Wunsch derTruppe weiter auf den Druck von diesen zu besetehen) ;)

ein Ausbilder kann halt schlecht den PC mit auf dei Schießbahn oder ins Gelände nehmen

also druckt er sch das aus - (und weils in A4 sperrig ist und beim feuchtwerden verschmiert ecc - wirds nach dem Ausbilungstag zu den Akten in den Papierkorb gelgegt )

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Tommie

Es gibt mittlerweile dienstlich gelieferte Tabletts, auf denen sich die aktuellen Vorschriften in digitaler Form speichern lassen, damit sie auch auf der Schießbahn zur Verfügung stehen! So etwas muss man mit seinem Dienststellenleiter klären, dann wird das Material auch beschafft ;) .


Tommie

Oh ja, Jensemann ;) ! Man benötigt nur einen guten S6-er und einen Chef bzw. Kdr (A15 aufwärts!), der das unterschreibt!


FoxtrotUniform

Aktives Regelungsmanagement war eine klasse Idee, aber es gibt einfach zuviele Dokumente, insbesondere im Bereich Technik/Logistik der Luftwaffe. Dagegen ist sogar das Personalwesen harmlos.

Nur mal - aber wirklich nur - am Rande: Offen bedeutet nicht, dass die Information nxicht der Amtsverschwiegenheit unterliegt  (das wäre öffentlich).
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

LwPersFw

Zitat von: bayern bazi am 27. Januar 2016, 08:36:43

ein Ausbilder kann halt schlecht den PC mit auf dei Schießbahn oder ins Gelände nehmen


Dem kann ich mich nur anschließen... wer für den Dienst wirklich eine Hardcopy-Version benötigt,
weil einfach besser zu händeln... muss sie auch aktuell bekommen.

Mein Hinweis bezog sich nur auf die "Schreibtischtäter"...  ;) ;D
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ulli76

Es wäre praktisch gewesen, wenn man eine Benachrichtigungsfunktion für Änderungen eingerichtet hätte.
Also dass man anklicken kann, für welche Vorschriften man sich interessiert und bei einer Änderung bekommt man automatisch eine LoNo.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Sowohl unter "Vorschriften Online" als auch unter "Regelungen Online" sind neue Versionen oder gar neue Vorschriften/Regelungen für einen Zeitraum von mehreren Wochen mit einem Vermerk "neu" oder "neue Version" gekennzeichnet und optisch hervorgehoben. Eine Benachrichtigung über Aktualisierungen erfolgt jedoch nicht, so dass der Benutzer hier in der Pflicht ist, nachzusehen, bevor er "seine" Vorschriften verwendet! Unsere "Schießtabletts" werden am tag vor dem Schießen nicht nur aufgeladen, sondern auch aktualisiert, wobei das Aktualisierungsprogramm hier nachschaut, ob von den geladenen Vorschriften neue Versionen existieren, die dann geladen werden, oder aber dann, wenn keine neuere Version existiert, einfach nichts mit der betreffenden Vorschrift passiert.

Eine Benachrichtigungsfunktion über die Aktualisierung von auszuwählenden Vorschriften im Intranet wäre sicherlich ein Gewinn und wäre als "Feature" auch nicht allzu schwer umzusetzen. Da stimme ich "ulli76" vollumfänglich zu!

Opa_Hagen

Zitat von: ulli76 am 28. Januar 2016, 08:35:21
Es wäre praktisch gewesen, wenn man eine Benachrichtigungsfunktion für Änderungen eingerichtet hätte.
Also dass man anklicken kann, für welche Vorschriften man sich interessiert und bei einer Änderung bekommt man automatisch eine LoNo.

Ja Ulli, DAS wäre wirklich empfehlenswert. Dazu fallen mir auch noch Anlagenblätter ein...

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