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Zitat von: KlausP am 14. Februar 2016, 15:53:52
Sie müssen trotzdem nicht kündigen. Sie unterliegen dem Arbeitsplatzschutzgesetz ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihrem AG die Aufforderung zum Dienstantritt vorlegen. Dann lassen Sie den Arbeitsvertrag einfach auslaufen und gut ist es. Was ist, wenn Sie nach drei Tagen von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen und wieder draußen sind? Sie wären nicht er Erste der das nie wollte und bei dem es dann doch anders kam.
Zitat von: Ralf am 14. Februar 2016, 06:23:51
Ja, das ist normal, da derzeit noch die Dienstantritte für den 01.04. abgearbeitet werden.
Ungeachtet dessen kannst du ja trotzdem dort nachfragen, das hat auch nichts mit "nerven" zu tun.
Zitat von: KlausP am 14. Februar 2016, 07:01:56Zitat... mit einem Kündigungsbrief für meinen Aktuellen Arbeittgeber ...
So etwas gibt es nicht. Es gibt höchstens eine Ausfertigung der Auffoderung zum Dienetantrit, die für den Arbeitgeber bestimmt ist. Und warum sollten Sie kündigen? Sie unterliegen als FWDL dem Kündigungsschutz des Arbeitsplatzschutzgesetzes. Das gilt auch für SaZ, so lange deren Dienstzeit auf nicht mehr als 2 Jahre festgesetzt wurde, zumindest aber für die 6 Monate "Probezeit".
Zitat... mit einem Kündigungsbrief für meinen Aktuellen Arbeittgeber ...