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Information bekommen zum Dienstantritt

Begonnen von P., 13. Februar 2016, 23:51:11

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P.

Hallo , ich war beim Einplaner in Wilhelmshaven und habe dort einen Zettel bekommen wo darauf stand , dass ich am 4.07.16 in Kramerhof meine Grundausbildung mache. Dass Problem ist aber , dass er mir erzählt hat ich kriege nochmal ein schreiben mit einem Kündigungsbrief für meinen Aktuellen Arbeittgeber und weiter Informationen. Die Test´s habe ich ca. am 09.09.2015 gemacht.
Nun haben wir schon den 13.02.2016 und ich habe immer noch nichts bekommen. Ist das  Normal? Bzw. wie lange dauert es im Normal fall?
Ich habe angst , dass ich aus irgendeinem Grund vergessen oder doch nicht mehr genommen werde. Hört sich komisch an, ist aber so   :-\

Ralf

Ja, das ist normal, da derzeit noch die Dienstantritte für den 01.04. abgearbeitet werden.
Ungeachtet dessen kannst du ja trotzdem dort nachfragen, das hat auch nichts mit "nerven" zu tun.
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Zitat... mit einem Kündigungsbrief für meinen Aktuellen Arbeittgeber ...

So etwas gibt es nicht. Es gibt höchstens eine Ausfertigung der Auffoderung zum Dienetantrit, die für den Arbeitgeber bestimmt ist. Und warum sollten Sie kündigen? Sie unterliegen als FWDL dem Kündigungsschutz des Arbeitsplatzschutzgesetzes. Das gilt auch für SaZ, so lange deren Dienstzeit auf nicht mehr als 2 Jahre festgesetzt wurde, zumindest aber für die 6 Monate "Probezeit".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

P.

Zitat von: Ralf am 14. Februar 2016, 06:23:51
Ja, das ist normal, da derzeit noch die Dienstantritte für den 01.04. abgearbeitet werden.
Ungeachtet dessen kannst du ja trotzdem dort nachfragen, das hat auch nichts mit "nerven" zu tun.


Dankeschön ,dann bin ich schonmal beruhigt.
Zitat von: KlausP am 14. Februar 2016, 07:01:56
Zitat... mit einem Kündigungsbrief für meinen Aktuellen Arbeittgeber ...

So etwas gibt es nicht. Es gibt höchstens eine Ausfertigung der Auffoderung zum Dienetantrit, die für den Arbeitgeber bestimmt ist. Und warum sollten Sie kündigen? Sie unterliegen als FWDL dem Kündigungsschutz des Arbeitsplatzschutzgesetzes. Das gilt auch für SaZ, so lange deren Dienstzeit auf nicht mehr als 2 Jahre festgesetzt wurde, zumindest aber für die 6 Monate "Probezeit".

Diese Aufforderung meinte ich. Kündigen wollte ich , da ich nach meiner Ausbildung einen 1 Jahresvertrag bekommen habe . Der endet am 31.07.16 und Dienstantritt ist der 04.07.16.

KlausP

Sie müssen trotzdem nicht kündigen. Sie unterliegen dem Arbeitsplatzschutzgesetz ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihrem AG die Aufforderung zum Dienstantritt vorlegen. Dann lassen Sie den Arbeitsvertrag einfach auslaufen und gut ist es. Was ist, wenn Sie nach drei Tagen von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen und wieder draußen sind? Sie wären nicht er Erste der das nie wollte und bei dem es dann doch anders kam.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

P.

Zitat von: KlausP am 14. Februar 2016, 15:53:52
Sie müssen trotzdem nicht kündigen. Sie unterliegen dem Arbeitsplatzschutzgesetz ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihrem AG die Aufforderung zum Dienstantritt vorlegen. Dann lassen Sie den Arbeitsvertrag einfach auslaufen und gut ist es. Was ist, wenn Sie nach drei Tagen von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen und wieder draußen sind? Sie wären nicht er Erste der das nie wollte und bei dem es dann doch anders kam.

Alles klar mache ich so. Vielen Dank.

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