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Autor Ralf
 - 22. März 2016, 05:39:17
ZitatAlso muss sich irgendwas am Prozedere mit der BFI geändert haben, denn die Unterlagen kamen mit allen Genehmigungen allem Anschein nach direkt aus Köln wieder zum KarrC BW zurück, mit der Bestätigung auf Einstellung zum 04.04.2016
Die Verfahrensweise hat sich nicht geändert. Die KarrCBw legen das dem BAPersBw vor, diese schreiben eine Stllgn. dazu und dann geht es zum BMF. Von dort die Leiter wieder zurück. Aber schön, dass du nun zumindest schon mal weißt, dass es zum April klappt. Glückwunsch.
Autor Sharas
 - 21. März 2016, 21:25:53
Hallo ihr Lieben :)

So, ich habe heute mit dem Einplaner geschnackt und der Antrag ist in allen Einzelheiten durch.
Meine Unterlagen mit der Bestätigung der Einstellung und Einladung zum Dienstantritt habe ich gegen Ende der Woche :)

Also muss sich irgendwas am Prozedere mit der BFI geändert haben, denn die Unterlagen kamen mit allen Genehmigungen allem Anschein nach direkt aus Köln wieder zum KarrC BW zurück, mit der Bestätigung auf Einstellung zum 04.04.2016 :)

Also "Ende gut, Alles gut"  ;D :D
Autor KlausP
 - 20. März 2016, 20:30:41
Zitat von: wolverine am 20. März 2016, 20:09:37
Bis 30 ist das doch auch so; ab da wird es eben schwieriger und ab 40 wurde mit dem BMF noch eine Hürde aufgestellt.
Genauso kann man die Frage stellen, warum sich der Bewerber erst jetzt berufen fühlt. Aber sei es drum. Wenn Ihnen die Grundlagen alle klar sind, sollte man es dabei belassen und einfach auf die Entscheidung warten. Und selbstverständlich nach alternativen zivilen Stellen suchen und sich darauf bewerben.

Man sollte sich auch bitteschön mal den verlinkten Erlass das BMF durchlesen, dann wird man feststellen, dass diese Regelung nicht nur für Soldaten sondern auch (teilweise mit Übertragung der Befugnisse an andere Stellen) für Beamte gilt. Und dort ist auch die Gesetzesquelle benannt.
Autor Ralf
 - 20. März 2016, 20:23:00
Zitat von: Sharas am 20. März 2016, 20:03:23
Und man darf sich durchaus Fragen, ob solch eine Praxis im Fachdienst angebracht ist, abgesehen vom Argument der erhöhnten Krankheitsgefahr. An der allgemeinen und fachlichen Leistungsfähigkeit her muss ich älteren Zeitgenossen ein besseres Zeugnis austellen als Jüngeren. Zumindest sagt mir das meine Erfahrung im Zivilleben. Das dies per se ein Auschlusskriterium, auch im Fachdienst, sein soll, ist von fachlicher als auch wirtschaftlicher Seite her eher nicht einleuchtend, das wolle ich damit gesagt haben ;)
Ich sehe da die Rechnung (nüchtern) anders:
Stelle ich jemand als 18jährigen ein, habe ich so ca. 40 Jahre Nutzungszeit. Ich bilde einmal aus und ernte dann anschließend die Arbeitsleistung und die Erfahrung. Hier in dem Beispiel habe ich jemanden, der ist dann 22 Jahre dabei und hat 22 Jahre Bw-Erfahrung und 19 Jahre Facherfahrung gegenüber jemanden, den ich als 40jährigen einstelle (und noch keine Bw-Erfahrung hat und sich diese auch erst erarbeiten muss). In einer Evaluierung der Tauglichkeitsgrade merkt man, dass ab 50 signifikant die Anzahl derjenigen steigt, die keine Tauglichkeit mehr haben, also damit auch u.a. nicht für Auslandseinsätze einsetzbar sind. Hier in diesem Beispiel hätte ich dann generisch 32 Jahre einsetzbar und 8 Jahre nicht einsetzbar.

Um die selbe Nutzungszeit zu haben wie im vorigen Beispiel brauche ich erst einmal zwei 40jährige und dann noch eine Neueinstellung für 4 Jahre (mal außen vor gelassen, ob mit Zivilberuf oder ohne). Ich bilde 3 mal laufbahnrechtlich aus anstatt 1x und dann 3 mal militärfachlich anstatt 1 x (den ich aber ggf. mit ZAW ausbilden muss, falls er keinen Zivilberuf mitbringt. Brauche also 3 mal Kapazität an den Ausbildungseinrichtungen incl. Lehrkräfte etc.
Die beiden 40jährigen kann ich insgesamt 20 Jahre voll einsetzen, ehe sich mit 50 in ein größeres Risiko laufen, nicht mehr voll einsetzbar zu sein, also schleppe ich hier 16 Jahre eingeschränkte Einsetzbarkeit mit, in der andere Soldaten die Einsätze kompensieren müssen.
Alles zwar theoretisch gerechnet, aber da an beide Gruppen die selben Parameter angelegt werden, durchaus zulässig
Autor wolverine
 - 20. März 2016, 20:09:37
Bis 30 ist das doch auch so; ab da wird es eben schwieriger und ab 40 wurde mit dem BMF noch eine Hürde aufgestellt.
Genauso kann man die Frage stellen, warum sich der Bewerber erst jetzt berufen fühlt. Aber sei es drum. Wenn Ihnen die Grundlagen alle klar sind, sollte man es dabei belassen und einfach auf die Entscheidung warten. Und selbstverständlich nach alternativen zivilen Stellen suchen und sich darauf bewerben.
Autor Sharas
 - 20. März 2016, 20:04:28
btw. eine nachträgliche Editierfunktion wäre toll :D ;D
Autor Sharas
 - 20. März 2016, 20:03:23
Klar ist das klar, das möchte ich auch nicht anzweifeln. Auch nicht, dass die Auswahlkriterien stehen wie sie nunmal sind.
Aber man darf durchaus Dinge hinterfragen und nicht als ultima ratio hinzunehmen, auch wenn ein Forum wahrscheinlich die falsche Anlaufstelle ist.
Wahrscheinlich habe ich auch nur situationsbedingt eine solche Ansichtweise  ;D

Und man darf sich durchaus Fragen, ob solch eine Praxis im Fachdienst angebracht ist, abgesehen vom Argument der erhöhnten Krankheitsgefahr. An der allgemeinen und fachlichen Leistungsfähigkeit her muss ich älteren Zeitgenossen ein besseres Zeugnis austellen als Jüngeren. Zumindest sagt mir das meine Erfahrung im Zivilleben. Das dies per se ein Auschlusskriterium, auch im Fachdienst, sein soll, ist von fachlicher als auch wirtschaftlicher Seite her eher nicht einleuchtend, das wolle ich damit gesagt haben ;)

Aber wie gesagt, mal schauen was draus wird. Morgen weis ich ja vielleicht schon mehr :)
Autor wolverine
 - 20. März 2016, 19:41:53
Naja, etwas ermüdend ist das schon, wie man sich in diesem Thema im Kreis dreht. Es ist doch wohl jedem klar, dass eine Armee eine für die Funktion vernünftige Altersstruktur braucht?! Und es hat ja auch Gründe warum wir hier über eine Zeitverpflichtung sprechen?! Das kann - wenn überhaupt - nur für Ausnahmefälle sinnvoll sein.
Und Sie sind bestenfalls ein Ausnahmefall. Gehen Sie davon aus, dass es nichts wird und freuen Sie sich wenn es anders läuft. Alles andere ist Augenwischerei. Wenn Ihnen jemand andere Hoffnungen gemacht hat, war das nicht seriös.
Autor Sharas
 - 20. März 2016, 19:27:29
Ist das jetzt ein Grund pampig zu werden? Ich denke nicht....
Autor F_K
 - 20. März 2016, 19:18:09
Wenn Du sachlich vorgetragene gerichtsfest Kriterien nicht verstehst, dann kann die Eignung nicht so gut gewesen sein.
Autor Sharas
 - 20. März 2016, 19:16:19
Ich lass das dann mal auf mich zukommen :)
Im Zweifel muss ich das akzeptieren, aber nicht verstehen ;)
Vor allem nicht aus der Warte eines ehemaligen Gleichstellungsbeauftragten in einer zivilen Firma herraus :D

Kann der Einplaner nicht eventuell einsehen ob andere Bewerber für die Stelle gemeldet sind?
Autor Tommie
 - 20. März 2016, 18:54:52
Und das führt dann dazu, dass Sie aus dem Nummer raus sind, sobald BAPersBw aus dem KarrCBw in Hintertupfing einen Bewerber gemeldet bekommt, der geeignet ist und vielleicht nur halb so alt wie Sie! Dann erhält BMF nicht einmal eine Anfrage, sondern Sie eine Absage!
Autor F_K
 - 20. März 2016, 18:48:58
Ein Jüngerer kann ggf. auf SAZ 25 oder BS verlängert werden - das geht bei Ü40 nicht.
Das ist Personal technisch ein großes Manko deiner Person - verstehe das bitte.

Dazu kommt die schlechtere körperliche Leistungsfähigkeit im Alter plus die höheren Krankheitskosten.
Autor Tommie
 - 20. März 2016, 18:46:34
Nein, er muss nur "geeignet" sein und schon gibt es einen geeigneten bewerber, so dass BMF Ihrer Einstellung nicht zustimmen wird!
Autor Sharas
 - 20. März 2016, 18:43:54
Er muss also nicht einmal "geeigneter" oder "gleich geeignet" sein?