ZUR INFORMATION:
Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.
REGISTRIERUNGSMAILS:
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
ZitatNach der Grundausbildung beginnt die militärische Fachausbildung und häufig zusätzlich eine zivilberufliche Aus- und Weiterbildung, die sogenannte ZAW-Maßnahme. Während dieser Zeit befindet sich der junge Soldat in Berufsausbildung und es besteht ein Anspruch auf Kindergeld.
Die Ausbildung endet nach unserer Auffassung frühestens mit der Beförderung zum Feldwebel. Noch weiter ging das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 21.10.2014 (Az. 5 K 2260/13): Die Verwendungsausbildung eines Feldwebels des Truppendienstes zum Berufssoldaten sei weiterhin als Ausbildung im Sinne des Kindergeldrechts zu werten. Das Urteil wird zurzeit vom Bundesfinanzhof in einem Revisionsverfahren (Az. III R 37/14) überprüft.