nein
im entlassungsbescheid steht ja ich bin DU
das ist ja die Grundlage für ansprüche
das DU wurde gem krankenakte eingeleitet nur wurde ich wegeneiner dienstzeitverkürzung entlassen mit der Begründung
DU so wie es auf dem entlassungsbescheid steht
die frage ob sich jemand mit dem fachdeutsch auskennt ob die dbv quasi sagen kann ich bekomme nicht meine
DU Versicherung ausbezahlt
Ich vermute Folgendes:
- Ihre Dienstzeit wurde je nach Erfüllen bestimmter Ausbildungsabschnitte stufenweise festgesetzt.
- Auf Grund dessen, dass wegen ihrer Erkrankung ein 90/5 angelegt wurde, in dem "T5 - nicht wehrdienstfähig" stand, wurde Ihre Dienstzeit nicht auf die nächste Stufe festgesetzt sondern Sie wurden mit Ablauf Ihrer damaligen Dienstzeitfestsetzung entlassen.
Wenn das so ist, rate ich Ihnen dringend, einen Fachanwalt damit zu beauftragen, aber einen, der sich mit Wehr- und besonders Laufbahnrecht auskennt.